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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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men; das, meine Herren, muß ich bedauern. Ich halte dies für eine Entschuldigung nicht und muß bedauern, daß die Regierung den letzten Termin nicht abgcwartet hat, da sie doch wissen mußte, daß eine große Anzahl Wahlen nicht beendet war. Die Staatsrcgierung hat so ganz ohne Roth und Zweck sich selbst diesen Streit, diese berechtigten Klagen zugezogen und verschuldet. Diese Kam mer steht mir deshalb eben so hoch, weil die meisten Mit glieder derselben Geschäftsleute sind und acht Tage, die sic noch in ihren Geschäften hätten in Thätigkeit fein können, gewiß viel höher geschätzt haben würden, als einige Thaler für zu früh genommene Wohnungen, welche sie hätten in Dresden zu zahlen gehabt. Also diese drei Gründe kann ich nicht gelten lassen, obgleich ich der festen Ucbcrzeugung bin, daß eine absichtliche Verschuldung der Regierung nicht vorliegt und sie gewiß den Fehler selbst bedauert, deshalb gewiß auch sogar ohne unsere Anträge künftig das Wahlgeschäst bester fördern würde. Abg. von No stitz-Wallwitz: Meine Herren! Ich habe, obgleich ich mit dem Schlußantrage des Berichts mich ausdrücklich einverstanden erklärt habe, den Bericht selbst nicht mit vollzogen und mich an der Schlußredaction desselben nicht betheiligt, weil die Behörde, welcher vor- zustehcn ich die Ehre habe, bei der Leitung des Wahlgc- schäftcs unmittelbar betheiligt ist. Alle Vorwürfe, die der Regierung gemacht worden sind, treffen mehr oder minder auch die mit der unmittelbaren Beaufsichtigung des Wablgescbäfts beauftragten Mittelbehörden und deren Vorstände. Ich babe oaber nach Analogie §.73 der Landt.-Ordn. bandeln zu sollen geglaubt, bin mir aber dabei der vollsten Klarheit über meine Ansicht bewußt und bin bereit, dieselbe dergestaltRuszusprechcn, daß, hoffe ich, auch dem Herrn Abg. Seiler über meine Meinung kein Zweifel mehrbcigehcn wird. Ich bin zunächst vollständig da mit einverstanden, daß die Kammer zu dem Umstande, daß eine große Anzahl von Wahlbezirken zur Zeit des Zu sammentritts des Landtags unvertreten waren, nicht still schweigt und durch ihr Stillschweigen die vorgefun dene Sachlage gleichsam als eine regelmäßige anerkennt. Ich halte cs weiter für eine ernste Pflicht der Regie rung, alle Mittel zu gebrauchen, die ihr zu Gebote stehen, jeder Wiederkehr der bezeichneten Uebelständc vorzubeugen. Ich bin von diesem Gesichtspunkte ausgehend nicht blos einverstanden mit dem Schlußantrage des Berichts, son dern kann mich mit dem ganzen Inhalte desselben einver standen erklären, indem ich mir nur erlaube, zu eurem einzigen Satze einen Vorbehalt auszusprcchen. Ich stelle daher namentlich nicht in Abrede, daß einzelne Säumnisse vorgekommcn sind; kann aber den Urthcilen, wie sie über die Wahlbehörden namentlich in den ersten Tagen nach dem Zusammentritte der Kammer gefällt worden sind, wenigstens nicht in der Härte und Schärfe beipflichten, II. K. (1. Abonnement.) in der sie zum großen Theil ausgesprochen worden sind. Die Hauptursache des eingetretenen Uebelstandes ist, wie schon von dem Abg. von Eriegern hervorgchoben worden ist, jedenfalls darin zu suchen, daß dasGesetz vom 27. No vember 1860 vor Eröffnung des gegenwärtigen Landtags zu gleicher Zeit ins Leben getreten ist, als das neue Wahl verfahren. Hätten wir das Gesetz von 1860 nicht ge habt, so würde die Regierung den Zusammentritt des Landtags noch einige Wochen aufgeschoben haben und'ein oder zwei Ausnahmen abgerechnet, würde das Wahlge- schäft zu rechter Zeit beendigt gewesen sein. Hätten wir kein neues Wahlverfahren gehabt, so würden die Wahl behörden mit den Wahlen eben so gut in diesem Jahre fertig gewesen sein, als dies beidemletztcnLandtagc der Fall gewesen ist. Das hindert abernicht, ich wiederhole es, daß ich auch meinerseits vollständig die Verpflichtung der Regie rungsbehörden anerkenne, ihre Aufmerksamkeit dem Wahlge schäfte gegenüber noch zu verschärfen und in dieser Bezie hung kann es denselben nur erwünscht sein, daß sich die Kammer nicht beruhiget bei der von den Regicrungseommis- sarien gegebenen und in dem Berichte erwähnten Zusiche rungen, sondern ausdrücklich einen Antrag stellt. Tue Regierungsbehörden werden in diesem Anträge eine Recht fertigung finden, wenn man ihrem Verfahren in Bezie hung auf das Wahlgeschäft in Zukunft, sei es in der Presse, sei es in den betheiligten Kreisen, etwa den Vor wurf des Zuvielregierens, der unnöthigen Berichterfor derung, des überflüssigen Eingreifens in den aus 'ihper Amtspflicht sich als selbstverständlich ergebenden Berufs kreis der Unterbehörden machen wollte und sich wundern sollte, daß die Regierungsbehörden von dem Aufsichtsrechte in minder rücksichtsvoller Weise Gebrauch machen, als dies sonst bei uns zu geschehen Pflegt. ' Ich komme nun weiter und dies führt mich zu dem oben erwähnten Satze in dem Deputationsberichte. Der selbe sagt 37: „Die Staatsregierung aber hat, da ihr die Ver anstaltung und die 'Leitung der Wahlen durch die' von ihr zu ernennenden Wahlcvmmissare znsteht, die unbedingte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß die mit der Ausführung der Wahlen beauftragte» Behörden ihre gesetzlichen Obliegenheiten zu rechter Zeit erfüllcu. Insoweit dies im vorliegenden Falle nicht allenthalben geschehen, erscheinen allerdings die deshalb erhobenen Beschwerden durchaus begründet." Ich erkenne vollständig an, daß die Regierung unbe dingt die Verpflichtung habe, dafür zu sorgen, daß die Einleitungen für die Wahlen rechtzeitig getroffen werden. Allein ich könnte nicht beistiminen, wenn Man hieraus weiter die Folgerung ziehen wollte, die Rcgiernng habe auch die unbedingte Garantie dafür zu übernehmen, daß die Wahlen rechtzeitig beendigt seien. Zuverlässig ist im öffent lichen Leben, wie im Privatleben nach meinem Dafürhalten nicht schon derjenige, der die redliche Absicht hat, das, was - 26
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