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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Werse in unserm Lande gewohnt sind. Nach alledem stehe ich nicht an, mich meinerseits auch dem Berichte un serer Deputation in voller Anerkennung seiner Klarheit, Umsicht und Unbefangenheit anzuschließen und mich für den Schlußantrag in der Hauptsache auszusprecheu, ob wohl ich in einem, wie ich zugebe, untergeordnetem Punkte vou der Ansicht der geehrten Deputation abwciche. Es hatte mir nicht räthlich geschienen, daraus anzutragen, daß die Missiven in jedem stalle vierzehn Tage vor dem Zusammentritte der Kammer in den Händen der be- thciligtcn Mitglieder sein müßten. Es geht auch in dieser Beziehung der Antrag unserer Deputation über das hin aus, was von den einzelnen Antragstellern gewünscht und beantragt worden ist. Der Herr Abg. Fahnauer hat in dieser Beziehung acht Tage für genügend erachtet; von den übrigen Herren Antragstellern ist überhaupt nur ge wünscht worden, daß die Missiven vor dem zum Beginne des Landtags bestimmten Tage in den Händen der Mit glieder sein müßten. Ich meinestbeils würoe, wenn ein mal ein bestimmter Termin gesetzt werden soll, acht Tage für ausreichend erachten. Ich enthalte mich jedoch, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen, weil mir ent gegnet werden könnte, daß meine besonderen Verhältnisse es mir eher möglich machten, als Anderen, auf eine kurze Aufforderung hin in derKammcr zu erscheinen. Indessen, wenn ich erwäge, daß durch die Missive nicht zuerst das Bcvorstckcn des Landtags und der Eintritt in die Kammer zur Kenntnis; des betreffenden Mitglieds gebracht wird, sondern dasselbe vorher auf den Eintritt dieses Ereignisses durch die Wahlhandlung bereits aufmerksam gemacht wor den ist und daß der stall, daß die Missive ungeachtet der erfolgten Wahl nicht ausgefertigt wird, weil die Wahl ungültig ist oder aus ähnlichen Gründen, sehr zu den Seltenheiten gehört, würde mir allerdings eine achttägige Frist überall ausreichend scheinen. Ich habe zu erwarten, ob vielleicht von anderer Seite diese Ansicht Unterstützung findet. Jedenfalls scheint es für die Regierung von Be deutung, darauf zu sehen, daß die Frist nicht zu sehr er weitert wird, weil leicht der Fall eintreten kann, daß ein baldiger Zusammentritt der Kammer aus wichtigen Grün den wünschenswerth wird. — Ueber die Competenzfrage will ich mich nicht verbreiten. Meine Ansicht habe ich bereits früher darüber ausgesprochen; sie ist auch von der Kammer thatsächlich beantwortet worden, klar und genü gend und, wie ich wenigstens glaube, in voller Ueberein- stimmung mit den betreffenden Vorschriften der Landtags ordnung und der Verfassungsurkunde, Abg. vr. Heyn er: Meine Herren! Der geehrte Abg. Schreck hat vorhin mit Recht gerügt, daß sich in seinem Kreise die Kreisdirection des Ausdrucks „Bestäti gung" bedient hat. Er hat dagegen protestirt. Diese beliebte Passion, das sogenannte chronische Bestätigungs fieber, meine Herren, hat auch die Kreisdirection meines Bezirkes ergriffen; denn vor drei Jahren wurde mir in derselben Art und Weise bei der Anzeige meiner Wahl kundgegeben, daß meine Wahl von Seiten der Krcisdiree- tion bestätigt worden sei. Wenn nun den Herren Staats ministern vou uns in offener Weise, wie es vorhin von meinem geehrten Freunde Mai geschehen ist, solche Miß stände knndgegeben und die Staatsregierung von solchen vormärzlichen Grundsätzen ihrer Nnterbehörden in Kennt nis; gesetzt wird, so wird ihnen das nicht unlieb sein. Meine Herren, ich bin fest überzeugt, die Staatsregierung wird Gelegenheit nehmen, eine volksthümliche Anschauung jenen bevormundenden Kreisen so viel als möglich beizu bringen. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, auf eine wichtige Frage aufmerksam zu machen und Sie darauf hinzuweisen, wie nvthwendig es ist, daß wir ein altes gutes Recht der Kammer wieder zurückfordern. Das ist nämlich das Recht der Autonomie der Kammer, der Selbstprüfuug der Wahlen. Sehen Sie nach allen eon- stitutionellenStaaten hin und dort wird von der Kammer selbst die Prüfling der Wahlen vorgenommeu. Wenn ich gesprochen habe vom Zurückfordern, meine Herren, so liegt das darin, weil die Kammer früher das Recht ge habt hat. Ich weiß es wohl, es ist eine Verfassungs änderung nöthig; ich erlaubte mir aber, die durch die Debatte herbeigeführte Gelegenheit zu ergreifen, Sie auf diesen wichtigen Gegenstand im Voraus aufmerksam zu machen. Abg. von Criegern: Im Laufe der Debatte sind Aeußerungen gefallen, die nur zu einigen wenigen Be merkungen mich drängen. Ich habe den Satz an die Spitze gestellt, daß durch die Erklärungen der Staats regierung meines Erachtens der vorliegenden Frage ihre politische Bedeutung im Wesentlichen entzogen wor den ist. Es ist diese Ansicht von einigen Seiten her an gefochten worden. Ich glaube aber doch, sie ist richtig. Ich gebe gern zu, daß es sehr bedauerlich ist, wenn wirk lich in einigen Districten von Seiten der llntcrbehörden der Ständeversammlung nicht allenthalben die Beachtung zu Theil wird, die sie durchaus mit.Recht verlangen muß. Wenn dies aber auch der Fall sein sollte, muß ich solchen Aeußerungen doch jede politische Bedeutung absprcchen. Meine Herren, die Ständeversammlung hat es blos mit dem Ministerium zu thun und ich bekenne offen, es würde eine sehr große politische Bedeutung gewinnen, wenn von Seiten des Gesammtministeriums oder einzelner Ministe rien der Ständeversammlung die nöthige Beachtung ent zogen würde; aber das Urtheil einer einzelnen Untcrbc- hörde kann uns, glaube ich, ganz gleichgültig sein. Es wird sich vielleicht Gelegenheit finden lassen, daß deshalb eine Correction gegen diese Behörden eintritt; aber unsere ständischen Rechte kann es durchaus nicht berühren. 27*
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