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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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seit dem Jahre 1834 beantragte Civilgesetzbuch endlich in's Leben einzuführen. Ich glanbe, man kann sich aus diesen Gründen unbedenklich dem Deputationsantrage anschließen, weil eben dadurch der Deputation völlig freie Hand ge lassen wird. Wenn die Civilproceßordnung vorgelegt sein wird, wird zunächst zu berathen sein, in welcher Art und Weise weiter vorzugehen sei, und dann wird auch der Antrag des Herrn Abg. Schreck zur Besprechung kommen und es wird sich dann zeigen, ob er zu berücksichtigen sein wird oder nicht. Darüber wird dann die erste Deputation nicht verfehlen, der Kammer rechtzeitig ihre Ansicht mit- zutheilen. Abg. Dörstling: Ich will diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne daran zu erinnern, daß anch die Handelskammern (eine derselben hat sich in diesem Sinne bereits officiell ausgesprochen) dringend wünschen, daß ihnen der Entwurf zur neuen Concursproceßordnung vor gelegt werde. Diese Organe möchten nach dieser Richtung hin wohl gehört werden und wenn das Gesetz selbst der Art wäre, daß man daran nicht viel zu ändern finden würde, dann um so besser. Der jetzige Zustand des Concurs- processes hat so viel Erfahrungen machen lassen in Bezug aus Das, was anders werden könnte und sollte, daß es jedenfalls gerechtfertigt erscheint, wenn die Handelskam mern sich erboten haben, ihre Meinung über die Vorlagen auszusprechen. Im klebrigen muß ich bemerken, wie ich dem Abg. Schreck darin beistimme, daß ich viel lieber die Ein führung der wichtigen Gesetze, um die es sich handelt, für einige Zeit noch verzögert sähe, als daß wir hinterher zu der Ansicht kämen, daß dies und jenes wohl hätte ge ändert werden können, wenn inan den Betheiligten die Entwürfe zur Begutachtung vorgelegt hätte. Ich sehe durchaus nichts Widerstreitendes, wenn man die Meinung der Advvcatenkammern und ebenso gut die der Handels kammern hört. Der Deputation und später den Kammern steht es dann immer noch vollständig frei, von den Ein wänden Das anzunehmen, was sie für gut halten. Für diese wichtigen Vorlagen ist es gewiß das allein Richtige: Lnäiatar at aitsrn, ! Abg. von Nostitz-Paulsdorf: Es ist nicht meine Absicht, auf diesen Gegenstand näher einzugehen; nur eiue Aeußerung des Abg. Sachße veranlaßt mich, das Wort zu ergreifen. Sic hat zwar theilweise schon eine Erwiderung durch meinen Herrn Nachbar gefunden; doch kann ich nicht umhin, auch darauf einzugehen. Der Abg. Sachße war, wie bekannt, Referent bei dem von ihm so schwer beurtheilten Brandkassengesetze; er äußerte sich nun vorhin dahin, es sei Gott zu klagen, daß dies Gesetz ema- nirt worden sei. Nun frage ich, meine Herren, ganz ein fach : warum hat er cs sich nicht selbst geklagt, daß das ein so schlechtes Gesetz sei? warum hat er als Referent sich der Vertheidigung desselben unterzogen? Ich habe nur eine Antwort darauf und zwar die, daß die Rathsherren in der Regel klüger sind, wenn sie vom Rathhaufe herun ter kommen, als wenn sie hinauf gehen. Präsident HaLerkorn: Abg. Sachße bittet zum dritten Male um das Wort. Will die Kammer ihm das selbe ertheilen? — Einstimmig: Ja. Abg. Sachße: Ich habe bisher geglaubt, daß ich mich allenthalben verständlich ausdrücke; es muß dies aber bei meiner letzten Rede doch nicht der Fall gewesen sein. Die Herren Abgg. von König und von Nostitz-Paulsdorf haben Das, was ich gesagt, vollständig falsch aufgefaßt- Ich habe nicht gesagt: „es sei Gott geklagt, daß das Ge setz emanirt worden sei", sondern ich habe gesagt: „es wäre zu bedauern, daß es on isiocr angenommen worden sei ohne besondere Berathung der Kammern". Die Ne gierung würde dann wohl, wenn es nicht en dioo ange nommen worden wäre, gesehen haben, was nicht blos die Deputation, sondern auch, was die Kammer unter diesem Gesetz verstehe und würde nicht sowohl in den Theil des Gesetzes, der in Gesetzeskraft übergegangcn ist, als auch überhaupt in die Verordnung Bestimmungen ausgenommen haben, die dem Gesetze eine ganz andere Tragweite, eine andere Qualität geben. Staatsminister von Behr: Herr Präsident, es war nicht meine Absicht, heute das Wort zu ergreifen. Denn über den Gegenstand selbst glaube ich aus, demselben Grunde schweigen zu müssen, welchen der geehrte Abg. Schreck seines Orts dafür anführte; es wird ein anderes Mal Zeit und Gelegenheit sein, darauf zurückzukommen. Nachdem ich aber durch die Anfrage des geehrten Abg. Sachße veranlaßt bin, darauf zu antworten, so wird es wohl Verzeihung finden, wenn ich heute, wo zum ersten Mal Gelegenheit ist, über den Gegenstand zu sprechen, ich diese Gelegenheit ergreife, um zunächst der Dankbar keit Ausdruck zu geben für die freundlichen Worte, mit denen der Herr Antragsteller, der geehrte Abg. Schreck, seine Begründung einleitcn zu müssen glaubte. Soweit diese Worte mich persönlich berührten, kann ich mich nicht berechtigt fühlen, sie für mich zu acceptiren. Ich habe sie vielmehr so ausgefaßt, daß der geehrte Abgeordnete eine ganz andere Absicht damit verband. Das constitu- tionelle Staatsleben ist ohne Zweifel für den gegenwär tigen socialen Standpunkt das Zweckmäßigste und findet gleichwohl noch keine allgemeine Anerkennung aus man cherlei Gründen. Zu diesen Gründen gehört jedenfalls die öftere Schärfe und Bitterkeit der Polemik. In diesem Gefühle wollte der Herr Antragsteller den Beweis geben, daß auch die entschiedenste Opposition in die Formen des verbindlichsten Anstandes gekleidet und dabei Person und Sache wohlwollend auseinander gehalten werden können. Diesen Beweis hat er gegeben und für diesen Beweis, bei dem ich nur zufällig der Träger seines Gedankens ge- 30»
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