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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Fragen gestellt werden. Ich werde nämlich die Kammer; zunächst fragen, ob sie die Herbeischaffnng einer Bescheini gnng nach 8- 166der Verfassungsurkunde verlangen will Wird ein solches Zeuguiß verlangt, nun so ist für heute eiue weitere Entschließung nicht zu fassen; wird aber von der Kammer auf Herbeischaffung eines solchen Zeugnisses nicht interloguirt, so gehen wir auf die materielle Frage selbst über, ob nämlich das Gesuch bewilligt oder abge wiesen werden soll. Die Discussion kann sich deshalb aus beide Frageu erstreckcu. Abg. Or. Heyucr: Alle dicjcuigeu Herren, welche die frühere Thätigkeit des Herrn Vicebürgermeisters Eicho rlus in der Kammer kennen, werden mit mir überzeugt sein, daß Niemand mit größerer Anhänglichkeit und Liebe der Kammer angehörtc, daß Niemand unlieber seine Stelle in der Kammer aufgiebt, als gerade derselbe. Es trat aber schon vor der Vieccbürgcrmcisterwahl die Frage der unabweisbaren Nothweudigkeit auf, daß der Viccbürger- meistcr Eichorius nach geschehener Wahl dem Stadtrath und Collegium der Stadtverordneten die Erklärung abzu geben habe, auf die Kammerthätigkeit zu verzichten, um seine ganze ungestörte Thätigkeit im neuen Wirkungskreise der Stadt Leipzig zu widmen. Es ist nun eine Parallele ge zogen worden zwischen Freiberg und Leipzig. Nun, meine Herren, Sie alle wissen es selbst, daß dieser Vergleich bei der weit größeren und complicirtercn Verwaltung in Leipzig nicht anwendbar ist. Da der erste Bürgermeister vr.. Koch permanent in der Ersten Kammer seinen Sitz hat, so ist es unthunlich, daß auch die Kräfte des Vicebürger- mcistcrs Eichorius ferner der StadtLeipzig entzogen werden. Mein Herr Nachbar zur Linken, der lange Zeit diesem Stadt- rathscollegium angehört hat, wird dasselbe bestätigen. Es sind bei Leipzigs städtischer Verwaltung ganz besondere VerhLlnisse, welche Berücksichtigung verdienen. Ich bitte daher die geehrte Kammer, dem Gesuche des Herrn Re- clamanten nachzugebcn. Abg. Gruner: Ich habe mich nur meinem Nach bar zur Rechten anzuschließen und zu bestätigen, was Herr vr. Heyner angeführt hat und versichere, daß ich die Ueberzeugung habe, daß Abgeordneter Bice- bürgermeister Cichorius in Leipzig unentbehrlich ist. Auch wollte ich darauf Hinweisen, daß er nicht als erster Stadt rath, sondern als Vicebürgermeister gewählt ist und daß mit dieser Wahl zum Vicebürgermeistcr ihm die Pflicht der Vertretung des Bürgermeisters in dessen Abwesenheit obliegt und daß mit dieser Vertretung bei einer Bevöl kerung von nahezu 80,060 Seelen die Verwaltung von einem Ctadtgemeindewesen verbunden ist, welches ein sehr bedeutendes Vermögen besitzt. Ich muß mich deshalb auch dafür verwenden, daß dem Abg. Cichorius sein Wunsch auf Entlassung von der hohen Kammer erfüllt werden möchte. Abg. Sachße: Meine Herren, ich bin erstaunt, von meinem geehrten Nachbar zur Lutten zu hören, daß Leipzig nicht im Stande ist, den Abg. Eichorius auch nur auf die Dauer des Landtages zu vermissen. Das Ver fassungsleben fordert von uns Allen Opfer, von Privaten die allergrößten. > Die Stadt Leipzig hat in jüngster Zeit in imposanter Weise dargethan, daß sie für alles Große, Schöne glüht und zu wirken versteht; nun es wird sich daher auch Leipzig die Nachrede nicht aufbürden wollen, daß es sich einer verfassungsmäßigen Pflicht zu entziehen auch nur versucht hätte. Abg. von Nostitz-Paulsdorf: Grundsätzlich stimme ich gegen alle dergleichen Entlassungsgesuche, wie das jetzt vorliegende. Iemehr wir Alle anerkennen, daß Abg. Eichorius in der Kammer tüchtig gewesen ist, jemchr ich das selbst anerkenne, obgleich ich oft verschiedener poli tischer Meinung mit ihm gewesen bin, um so mehr wünsche ich, daß er nicht seiner Pflicht entlassen werde, hier in der Kammer zu sitzen. Meine Herren, die Pflicht in der Kammer zu sitzen, ist nicht blvs eiue Pflicht, cs ist eine hohe Ehre, meiner Ansicht nach die allerhöchste Ehre, die einem Staatsbürger erwiesen werden kann und um dieser Ehre willen muß jede Rücksicht schweigen. Wir Alle, mehr oder minder, sind zu Hause nothwendig und ich möchte fast sagen, ich wünsche nicht einmal Abgeordnete in der Kämmer zu sehen, welche daheim nicht nothweu- dig sind; im Gegentheil, die dort nothwendig sind, wer den sich hier gewiß am kürzesten fassen, weil sic das Be streben haben, bald wieder nach Hause zu kommen. Au ßerdem beweisen sic dadurch, daß sie in ihrem eigenen Wirkungskreise nothwendig sind, schon, daß sie überhaupt tüchtig sind, und weil sie das sind, so wünsche ich sie just in der Kammer zu sehen und würde sehr beklagen, wenn im gegenwärtigen Falle eine Ausnahme gemacht würde. Ich für meinen Thcil würde dieselbe nicht für gerechtfer tigt halten und deshalb halte ich es auch nicht für noth wendig, daß erst abgewartet werde, bis Abg. Cichorius noch andere Zeugnisse, als er beigebracht hat, beibringe. Abg. Stöhr a. Z.: Ich verkenne die principielle Wichtigkeit durchaus nicht; aber in diesem Falle scheint ein Grund der Billigkeit vorhanden zu fein, daß man das Entlassungsgesuch genehmige. Dieser Grund ist der, daß man durch Verweigerung der Entlassung den städtischen Beamten geradezu das Avancement in ihrem Dienste er schweren. würde; denn es läßt sich denken, daß die Wähler in Leipzig, wenn sie nicht hätten voraus setz en können, daß das Entlassungsgesuch von der Kammer genehmigt werde, dem Abg. Cichorius die zweite Stelle als Bicebürger- meister nicht übertragen hätten und derselbe demgemäß in seinem Avancement verletzt worden wäre. Dieser Grund der Billigkeit würde mich bestimmen, in dieser Sache meine Stimme für die Entlassung zu geben. 3*
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