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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Abg. Riedel: So ungern auch ich den Abg. Ci- cborius in diesem Saale vermisse, so muß ich mich doch auch für seine Entlassung verwenden. Abg. Cichorius hat vor seiner Wabl als zweiter Bürgermeister zu Leipzig, wie wir schon vom Abg. I)r. Hcyner gehört Haden, das Versprechen abgegeben, sein Mandat hier niederzulegen und daraus hiu ist er gewählt worden. Wir würden auch so zu sagen incvnsequent werden, wenn wir das Gesuch zurückwiesen, weil wir ähnliche Entlassungen schon zuge lassen haben. Wir haben vor einigen Landtagen den Abg. Lattermann entlassen; wir haben den AdvvcatRoitzsch aus Löbau ebenfalls entlassen, und ich will dahin gestellt sein lassen, ob jene Gründe für die Entlassung triftiger gewesen sein sollten, als diese; ich bezweifle es. Zu was soll cs aber auch führen? Sie können es unbedingt nicht erzwingen, daß der Abg. Eichorius eintreten muß, wenn er nicht freiwillig eintritt, und bewilligen Sic das Ent lassungsgesuch jetztnicht, so wird sich dasselbe blos wieder holen und cs wird dann ein anderes Verfahren eintreten müssen. Abg. von Griegern: Die Gründe, die das Direc- torium uns vorgclcgt hat, scheinen mir so überzeugend, daß ich nur eine ganz kurze Bemerkung dem Leizufügen habe. Das Wichtigste dabei scheint mir zu sein: die Aenderung der Stellung eines Mitgliedes der Kammer im Stadtrathe, dem er angehört, kann in Bezug auf die Frage, ob die ihm erthciltc Genehmigung zur Annahme wirksam bleibe, keinen Einfluß äußern. Hat die Stadt gemeinde oder die Stadt die Genehmigung crthcilt, so muß sic dabei meines Erachtens auch an die Zukunft zu gleich gedacht haben. . Es ist mir sehr wahrscheinlich, daß schon damals Veranlassung Vorgelegen habe, Rücksicht zu nehmen auf den Fall, daß der Stadtrath Cichorius zum Vicebürgcrmcister gewählt werden könne. Wäre nun die Unmöglichkeit einer Stellvertretung für diesen Fall vor- auszuschen gewesen, so wäre schon damals die Geneh migung des Eintritts in die Kammer verweigert worden; das ist nicht geschehen und ich glaube, es ist daher auch für die Dauer der drei Landtage anzunehmen, daß, wie auch vom Directorium ausgesprochen worden ist, vollstän dig die Urlaubscrtheilung sortwirkt. Wenn nun auch, wie angeführt worden ist, vor der Wahl des Abg. Cicho rius zum Viccbürgermeistcr eine Erklärung von ihm ge fordert worden sein sollte, so kann ich derselben doch keine Wirksamkeit beilegen, weil die Erfüllung seiner Zusage von der Entlassung aus der Kammer abhängt. Die Ver hältnisse in Leipzig sind mir nicht so genau bekannt. Wenn aber, was ich gar nicht bezweifle, die Verwaltung dort so umfänglich ist, so sind doch auch ebenfalls die Kräfte für die städtische Verwaltung ungewöhnlich groß. Ich kann daher nicht einmal glauben, daß hier Billigkeits gründe von überwiegender Art vorliegen. Ich finde es aber auch bedenklich, in derartigen wichtigen Fragen der Billigkeit zu viel Gewicht zu schenken; denn es ist dann sehr zweifelhaft, wie weit man dabei geben kann oder wie weit man geben soll. Die Analogie, die vom Abg. Rio del angeführt worden ist, scheint mir nicht ganz Gerber zu passen. Es herrschten dort ganz besondere Verhält nisse vor nno zwar waren sie von der Art, daß Privat Verhältnisse des Abgeordneten, der gewählt worden war, in Rücksicht gezogen werden mußten. Hier handelt es sich nicht um Privatverhältnisse des Abgeordneten, sondern um die der Stadt Leipzig, und die Stadt Leipzig hat, wie mir scheint, dadurch, daß sie die Wahl bewilligt hat, zuge geben, daß ihr auch die Mittel nicht fehlen weiden, einen Ersatzmann zur Vertretung in seinem Wirkungskreise zu finden. Ich bin ganz der Meinung, die vom Directorium ausgestellt worden ist. Ich wollte mir aber an den Herrn Präsidenten die Frage zu richten erlauben, ob cs nicht vielleicht für viele Mitglieder erwünschter sein würde, wenn die zweite Frage an die Spitze gestellt würde? Ich für meinen Theil müßte jedenfalls die erste Frage bejahen; denn es ist gewiß, wenn auch auf den Antrag an sich eingegangcn werden soll, so bedarf es immer noch nähere Bescheinigung der angeführten Thatsachen. Diese Frage erledigt sich aber sofort, wenn die Kammer überhaupt nicht geneigt ist, den Austritt zu gewähren. Man wird daher Lei der ersten Frage in einige Verlegenheit kommen, wenn man principicll gegen Genehmigung des Austritts ist und aus diesem Grunde die erste Frage verneinen müßte, ob schon ohne Bescheinigung der Gründe ebenfalls nicht die Rede von Genehmigung des Austritts sein kann. Wird die erste Frage verneint, die zweite aber von der Majori tät bejaht, so kommt die Kammer in den Fall, den Aus tritt wider Willen ohne Bescheinigung genehmigen zu müssen. Ich stelle also dem Hnwn Präsidenten anheim, ob nicht die zweite Frage an die Spitze gestellt werden könnte. Präsident Hab er körn: Der Abg. von Griegern meint also, ich solle die erste Frage darauf richten, ob die Kammer das Gesuch des Abg. Cichorius ablehnen will? Ich bin sehr gern dazu bereit, obwohl sowohl nach der Natur der Sache, als nach der Bestimmung der Land tagsordnung richtiger die principielle Frage, nämlich die, ob wir eine Bescheinigung einholen wollen? vorauszu schicken und dann erst aufs Materielle einzugehen ist. Wenn aus der Kammer kein Widerspruch dagegen erfolgt, bin ich aber bereit, nach dem Wunsche des Abg. von Erregern die Fragen zu stellen. Abg. Ziesler: Ich muß mich im entgegengesetzten Sinne aussprechen. Ich glaube, daß die Frage, ob wir den Abg. Cichorius aufgeben wollen, annoch Bescheinigung bcizubringen, daß seine beständige Anwesenheit in Leipzig wegen seiner dienstlichen Verhältnisse wesentlich noth- wendig ist? zuerst beantwortet werden muß. Es ist nach
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