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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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genommene, -un sich -sachgemäße Meda'ctivnsMräudorung, welche gerade die in Wegfall zu stvingende Schärfung s- -aÄ bMifft, sich vAedigen. Im Uebrigen und Mit wovbsmeWer-Ausnahme >em- «pfichlt die -Deputation 'teer Kammer 'die - unverärcheute An- -nahme M's «vorgelegten Gesetzentwurfs. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort - Herr 'Comniissar! Konftzl. MmmLsiar Touch pr: Der leitende Gednnkst .Ms zvelchAn der vorliegende GesetzentwurfherporgMMm,. ist, wie auch im Berichte wer geehrten -Deputation auge- deutet -worden, der, das MiMärstra,sge,schbuch in dem fraglichen Punkte, soweit nöthig, mit -dem allgeme inest Strafgesetzbnche ün näheren Einklang,W bringen- Faßt - man -nämlich .die Bestimmung -in -Art- 69 .unter 3 stes Mlltärstistfgesetzbnchs,, wonach gegen Militärpersonen äst -keinem -Falle ans geschärfte Gefängnißstrafe ^zu erkennen äst, soauf, -wie sie wenigstens ihremWortlante nach.nsD -anders aufgefaßt werden-kann, daß nämlich ans geschärfte »Gefängnißstrafe gegen Mlitä-rpersouen -wederv -von den -Militärgerichten, noch auch -von -den Livilgerichterr erkannt -werden darf,, iso tritt-bei »deren -Anwendung.eine nicht M verkennende Schwierigkeit -in den Fallen ,zu Tage,, wo -,es nm -Hepgchunsen sich -handelt, -die -im allgemeinen Straf- Lesetzbuche mit..geschärfter GefängniUtxstse hd- droht .sind,. -wie Z. -B. bei chen-Mch -im Berichte der .DepM -tation -erwähnten Vergehen pon -Art. 171 des Strafgesetz buchs. .Diese Schwierigkeit, Wieser Zwiespalt stpA.rWM. mach -dem Entwürfe beseitigt .werden,, -Zunächst dadurch, daß die Bestimmung in §. 69, n anfgehpben wirh, woraus nun von selbst folgt, daß die Civilgerichtsbehörden in den -Ualldn, wv'M-Mr Untersuchung und Aburtheilung von stNilitakpeksoNrn'gesetzlich befugt' sind, eintretenden FW. auf geschärfte Gefängnißstrafe nicht blos erkennen, soN- HWN ^dieselbe auch vollftrellen dürfen, 'soweit diese ge schärfte Gefängnißstrafe 'die " Dauer wen - 8 Tagen -'nicht «übersteigt. Nebersteigt wagegm -dieselbe Äe lebsn bemerkte 'Däner , 'so tritt dank mach Maßgabe des Gesetzes-Äe- iMrafdollstreÄung beiMem Wilitärgerichte «ein -'Und'.danMr ' mach 68 -des MMtäästräfgesützbNches gemeine, gegen Mine MMärperson Zu erkennende wdvr erkannte Straßen - «mit einer Militärstrase zu-vertauschen sind, nun-aber ös - Zur Zeit-an -'einer igesetzlichen Feststellung «des Geltungs- Mrh LAttisses der « gesch Lnften -B efängn ißsträfe-, zu - Liner Mi- » - «litärstrase gebricht, 'so schien'es fernerweitmöthig, -'einmr 'Maststab an Wie Hand-zu geben, wie «bdi-Verwandlung s - einer- geschärften - Gefängnißstrafe än 'Line Militärstrafe Zu ! '-verfahren '-ist, -und Wieser Maßstab ist nun in -den Sü-tzsu '-des «Entwurfes - auTgedriM -und man hat - sich «d'äboi,-iwäs das gegenseitige «Geltungsverhältstiß-anlangt, genau «an chie MschlageNden GruNdsätzeides Allgemeinen Strafgesetz buches -und "des Militärstrafgesetzbuches gehalten. -Dies- hat-auch die -geehrte Deputation -in ihrem Berichte -ane-r- .gstsrtzbuchs 'zulässigen Schärfungen -halsv entwedert. char- stes stWK Ms--dreißig Tagen, oder -2. -Mtznchung Mariner Jost his,zu sechszig Tagen, oder ch körperliche - WchMusta von zwölf'bis zu sechs und dreißig Hiebest) MtEeN'WUMn. ' Vie Deputation'war der'Ansicht, daß, 'wenn die an Pch-.wegen-MS VdMlMs, um welches «es sich-handle,; rMgedMhte Mnd lWWkaNnte'-oder itzuzmÄennöü gewesene Mefängn-Wrafe -nur eine SchäMM durch .Entziehrrng warmer Host Mlgffe, .es über die Grenzen >einex Llosen -Strafsterwa-ädluNg ytnäusgehe und zu einem härteren -Rststltäte, als der' Gesetzgeber gewöllt,stühre, 'wenn nun ustatt isMSr bei c-GeMrMßstrafe-'M sich-Min'Mlässigen SMrsung dor Gntzichnng -warmer Kost wahlweise.auch Me -Mderon wbon .benanntM -Schärfungen -ei-ntr-eten, Hnnten. , . .. ! " BoN dem Herrn königl. Commrssar, mit welchem -Mn sich cheshM 'in'Vernehmung stetzte, wurdeZwar'hier- TgegMtiNg'ewendet, «daß 'dergleichen -MM'NborhauPt nur MtM woÄommen., daß MM es-a-nch 'eintr-eterMen Falls' M-per RMl-bei-de-r Schärftmg durch-Entzichung war- mer Uyst bewendkn-lasse Md nur - ganz ausnalMsweise ZU einer 'der ätidpreN Schärfungen greife, daß Namem-s Nch 'Äe S'chärs-uNg 'durch 'körperliche Züchtigung über haupt nach §. 30 des Militärstrafgesetzbuchs'NUr'sölchei Jnpipihuen,tp,eff.en könno», welche bereits Pocher ün die zweite Maste'versetzt'Wörden, also bereits wiederholt gerichtlich oder disciPliUMfch bestraft wvrd'eN, müd'baß es in der Consequenz liege, daß, wenn einmal Mtlitär- arbeitsstrafe Platz ergreife, auch die bei solcher an sich! gesetzlich Zulässigen -SchärfungsmiMl zur «Anwendung gchrücht werden könnten. Wie Deputation hat sich dessenungeachtet Von der Ansicht nicht M -trennen vermocht. dH - bei 'einer «auf milltärkschen! GrMd'e-n beruhenden-Müse-N 'Verwandlung! einer gemeinen in eine Militärstrafe, unbeschadet des verschiedenen GeltungsvdrhMtnissds 'dieser Strasarten, doch lediglich die an sich erkannte oder nach dem Charak- ftör Ms MpgHdNs ästgedrhhte -'SträfschärfUna .zur An- löpnMstg'M'MntzÄ'.fti Und derAststäüd, daß llie'Sträf- fM, 'Mlche stnfvW der Verwandlung Zur Anwestdststtz -kommt, sn .äußeren Fallen auch noch auf andere-Vstelse Wschätst'Wkddn 'kann, ekn'Ln ausreichenden'-Grststd nicht MMM'Estd, M,gestatten, daß die an stich werwiMte StMMäpfU'stg 'M-ch 'hier init M-er 'änderest, .ungleich 'stchweMeuweMstscht'werde/ bstostdÄs dann nicht, wenn D FMest, wie'.'sie .tzß.Ii und 37 des'Gesetzes vom N. ApÄl ii'86L, ÄeMWarg-erichtsverfastung betreffend, vorgesehen stiNd. wie' Untersuchung uNd der Versprüh Mn MNeM'CiviWrtMe erfolgt A'fi- Uttd 'Mut' dte'Straf- -MstMuNtz"nM) Mßgabe 'vön H?39 desselben Ge setzes, dem MilMrrichter ZuköMNtt. Deshalb oempstehlt hie-Deputätion, anstatt der Worte 'im -ersten Mschnitte Ms S. lo der Vorlage: /,sö ist ber verwirkten Schärfung 'eine der in H.'23'be- sMMet'en Maßregeln in entsprechender Dauer zu sub- ''stituM" ffölgendL.znstetzen: i-/?so ist'dm/Mtersn die in23 - unter .L-bezeichnete .'Schärfung in--tzntsprschmder-Dauer beizufügen". . Menn 'diesewVorschlag Zustimmung findet/so würde! -damit-d'äsMngeheN Mf.'diewvn der Ersten-Mmmer vor-
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