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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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sprachen können und dürfen, daß wir in einer Angelegen heit, welche in unser Gebiet schlägt, gehört werden. Alan wird vielleicht einhalten: „sa! der Antragsteller kommt mit diesem Vorschläge zu spät; der Gesetzentwurf ist fertig, er soll der Kammer bereits vorgelegt werden. Soll setzt erst ein Gutachten den Advocatenkammern abge fordert werden; wann soll denn dieses Gutachten einge hen? Es wird dadurch die Sache so verzögert, daß nach Befinden auf diesem Landtage die Vornahme der Proceß- ordnung wieder nicht erfolgen kann." Zu meiner Ent schuldigung gestatte ich mir, anticipando zu entgegnen: Verspätet ist dieser Antrag von meiner Seite nicht; denn ich konnte ihn nicht eher stellen, als bis der Landtag er öffnet und ausgesprochen war, daß mit der Emanation der Civilproceßordnung vorgegangen werden solle. Was aber die Frage anlangt, ob der Antrag wirklich verspätet sei, so glaube ich nicht, daß er an sich verspätet ist; ver spätet ist es nie, wenn ein Gesetzentwurf von praktischer Seite gründlich geprüft werden soll! Ich halte aber auch weiter ein, daß das königl. Ministerium der Justiz cs in feiner Hand hat, den Advocatenkammern behufs der Ab gabe eines Gutachtens eine Frist zu stellen. Die Advo catenkammern haben nach §. 48 der Advocatenordnung Nr. 12 diejenigen Geschäfte zu erledigen, welche das Mi nisterium als oberste Aufsichtsbehörde ihnen zuweist. Ich glaube also, daß, wenn das Ministerium sich entschließt, Gutachten von den Advocatenkammern zu verlangeu, diese Gutachten in höchstens drei bis vier Monaten eingcgan- gcn sein müssen. Selbst wenn dies aber nicht möglich wäre, so halte ich auch das vorhin Angedeutete — ich meine eine Bean standung, oder die Ernennung einer Zwischendeputation — für kein Unglück. Das Land hat seit länger als rcchtsverwährter Zeit auf die Civilproceßordnung gewar tet und jetzt, wo eine deutfche Civilproceßordnung in Aussicht steht, ist kein Grund vorhanden, aus welchen: wir nicht mit der gedachten Novelle noch ein Paar Jahre fortfungiren und gleich alsdann die deutsche Proceßord- nung acceptiren könnten. Aus all dem bisher Angeführ ten erachte ich mich nochmals verpflichtet, Ihnen meinen Antrag dringend zu empfehlen. Präsident Haberkorn: Ich frage den Abgeordne ten, ob und an welche Deputation er seinen Antrag ge wiesen wissen will? Abg. Schreck: Ich wünsche, daß mein Antrag der dritten Deputation überwiesen werde. Präsident Haberkorn: Will die Kammer demnach den Antrag des Abg. Schreck der dritten Deputation überweisen? — Einstimmig Ja. Abg. Schreck. Der zweite Antrag, welchen ich ge stellt habe, betrifft die Gesindeordnung in den letzten Bestimmungen §. 121 bis §. 124, welche von dem Ber ¬ ühren in Gesindesachen handeln. Ich erlaube mir das Wort, welches ich zur Begründung dieses Antrages zu sprechen haben werde, vorzugsweise an diejenigen Herren zu richten, zu deren Berufe die Landwirthschaft mit ge hört. Ich sungire praktisch circa 24 Jahre und im Laufe meiner praktischen Erfahrung ist die lleberzeugung von der Nothwendigkeit dieses Antrages entstanden; ich habe nach und nach gesehen, daß die Differenzen, welche zwischen den Dienstherrschaften und dem Gesinde zn entstehen pflegen, in einer unheilvollen Gradation sich steigern. Der Antrag, welchen ich stelle, hat zweierlei Richtung; er ist einmal gestellt im Interesse der Dienstherrschaften und zweitens im Interesse des Gesindes. Das jetzige Ver fahren steht zwar im Einklänge mit den übrigen Bestim mungen, welche für Differenzen gegeben sind; allein nach meiner innigsten lleberzeugung ist es ungenügend, um den betreffenden Personen zum Rechte zu verhelfen. Ge statten Sie mir, meine Herren, ein Beispiel zu erwähnen. Nehmen Sie an, die Dienstboten werden gegen die Dienst herrschaft ungehörig, sie werden ungehorsam, renitent, oder sie geben sonst zu gerechtem Tadel der Dienstherr schaft Anlaß, oder verlassen den Dienst und zwar ohne allen rechtlichen Grund hierzu. Was thut der Dienst herr? Es steht ihm nach den Bestimmungen der Gesinde ordnung nichts Anderes offen, als er geht in das ein bis zwei Stunden entfernte Gerichtsamt. Er wird dort an einen Actuar gewiesen, welcher ihm völlig unbekannt ist, weil bei den Aemtern die Stellen sehr häufig gewechselt werden. Er wird vielleicht an einen Actuar gewiesen, der zufällig mit anderen Arbeiten so beschäftigt ist, daß er ihn nicht anhören kann. Ich will aber annehmen, er kommt vor; ich stelle den glücklichen Fall, der Actuar nimmt seine Beschwerde zu Protokoll und das ausge nommene Protokoll kommt zur Negistrandc. Der Amt mann aber ist auf einer auswärtigen Erpeditionsrcisc; er kommt erst einige Tage später nach Hanse und resolvirt nun auf diese Beschwerde. Der Dienstbotc wird bestellt auf 14 Tage nachher. Was wird inmittelst mit der Wirthschast des Dienstherrn? besonders dann, wenn die Zahl der renitenten Dienstboten eine ziemlich große, eine insbesondere für die betreffende Wirthschast unver- hältnißmäßig große ist? Der Dienstherr ist nach meiner lleberzeugung den Dienstboten gegenüber in einem solchen Falle geradezu rechtlos. Ich erlaube mir aber auch ein Beispiel vom Standpunkte der Dienstboten anzuführen. Es ist gar schwer, ein Dienstbote zu sein; man denke sich nur an die Stelle eines solchen Menschen. Er ist ein Object für den Willen des Dienstherrn vom Morgen bis zum späten Abend! Nehmen Sie an, die Herrschaft ist streng und hart gegen den Dienstboten, sie hat vielleicht thätlich seine Ungehörigkeit bestraft, oder der Dienstbote hat sonst Anlaß zu Beschwerden, oder die Dienstherrschaft ! sagt ohne Berechtigung: gehe Deiner Wege, ich mag von
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