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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Kammer deshalb anzuempfehlen, den erbetenen Urlaub zu ertheilen; jedoch den Stellvertreter des Herrn Abgeordne ten einzuberufen. Beschließt dies die Kammer? — Be schlossen. Es waren dies die sämmtlichen Nummern der Re- gistraude. Für die heutige Sitzung habe ich bei der Kam mer zu entschuldigen die Herren Abgg. Ufer wegen Krank heit und vr. Arnest wegen dringender Geschäfte. Vor der Tagesordnung ertheile ich dem Herrn Abg. von Criegern das Wort zum Vortrage der vorhin erwähnten ständischen Schrift. Abg. von Criegeru: „Ständische Schrift über das allerhöchste Decret, die Dauer der Schutzfrist für ge wisse Werke der Literatur und Kunst gegen unbefugte Nachbildung betreffend." (Wird verlesen.) (Während Verlesung der ständischen Schrift tritt der königl. Commissar Geh. Rath Körner ein.) Präsident Haberkorn: Genehmigt die Kammer die eben vorgelesene ständische Schrift nach Form und Inhalt? — Genehmigt. Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über und zwar zur Berathung des Berichts der dritten De putation über die Petition des provisorischen Vorstands des Hülfsvereins für Schleswig- Holstein, Oskar Kunze und Genossen zu Mee rane, die Außerkraftsetzung der §§. 103 und 104 der Armenordnung vom 22. October 1840, sowie des §.24 des Vereins gesetzes vom 22. No vember 1850 betreffend. Der Abg- Jungnickel wird uns als Referent Vortrag erstatten. Referent Jungnickel: Ich glaube, es wird der Vortrag der Petition selbst nicht nöthig sein, da bereits das Wesentliche der Petition in den Bericht ausgenommen worden ist. Ich erlaube mir daher, den Herrn Präsiden ten zu ersuchen, die Kammer zu fragen, ob sie von Vor lesung der Petition absehen wolle. Präsident Haberkorn: Sieht die Kammer von Vorlesung der Petition ab? — Abgesehen. Referent Jungnickel: Die vorliegende, von den Mitgliedern des provi sorischen Comitss des Hülfsvereins zu Meerane für Schleswig-Holstein an die Ständeversammlung gerichtete Petition ist am 14. December 1863 bei der Zweiten Kammer eingegangen, und, nachdem sie der Herr Abg. Martini zur seinigen gemacht, laut Kammerbeschluß von demselben Tage der unterzeichneten dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen worden. Obschon nun inzwischen dieKreisdirection zuZwickau — durch Ministerialverordnung vom 3. December 1863 ermächtigt — dem HülfseomitH für schleswig-holstein'sche Angelegenheiten zu Meerane Erlaubnis; zur Veranstal tung von Sammlungen ertheilt hat und auch die übri gen Kreisdirectivnen gleiche Ermächtigungen durch Ver ordnung des Ministeriums des Innern vom 18. De cember v. I. erhalten haben, so glaubt dennoch die De putation bei der obwaltenden Differenz zwischen dem Schlußantrage der Petenten in Betreff der §§. 103 und 104 der Armenordnung und des Ministerialerlasses an die Kreisdirectivnen vom 3. und 18. December v. I. diese Angelegenheit einer eingehenden Berathung unter werfen zu müssen. Selbst nach der von dem Ministerium des Innern am 30. December v. I. in öffentlichen Blättern erlas senen Verordnung, in welcher bezüglich des H. 24 des Vereinsgesetzes die erforderliche Dispensation den bereits bestehenden Hülfscomitäs und Zweigvereinen für die schleswig-holstein'sche Angelegenheit von der gedachten gesetzlichen Vorschrift ertheilt worden ist, nichts desto weniger aber die Geldsammlungen für obigen Zweck Sei ten der Hülfscomitss und Zweigvereine von der Geneh migung der Kreisdirectivnen abhängig gemacht worden ist, hält sich doch die Deputation für verpflichtet, hier über Bericht zu erstatten. Zu dem Inhalte der Petition übergehend, so lautet der gestellte Antrag folgendermaßen: Eine hohe Ständeversammlung .wolle Sich bei der königl. Staatsregierung dahin verwenden: daß die nach den 103 und 104 der Armenord nung in Verbindung mit der mehrcitirten Verord nung des königl. Ministeriums des Innern der Veranstaltung von Sammlungen zu öffentlichen Zwecken entgegensteh enden Beschränkungen, sowie die eingeführte Vorschrift in §. 24 des Vereinsgefetzes vom 22. November 1850 zu Gunsten der Schleswig-Holsteiner sich bildenden oder bereits bestehenden Vereine aufgehoben werden, und zwar aus nachstehenden Gründen: Bezugnehmend auf eine unterm 21. v. M. bei der hohen Ständeversammlung eingereichte Petition, in wel cher die Bürger- und Einwohnerschaft zu Meerane die ungetheilten Sympathien für die Herzogthümer ausge sprochen und die deutschen Regierungen zum energischsten Vorgehen gegenüber den Anmaßungen und Gtzwaltthatrn im Auslande aufgefordert und sich aber auch zugleich bereit erklärt haben, freudig die zu diesem Zwecke von ihnen zu fordernden Opfer zu bringen, halten Petenten im Interesse der hochwichtigen Sache unter Festhaltung der gethanen Zusicherungen für zweckentsprechend, auch thatsächlich vorzugchen, um die Opferbereitwilligkeit an den Tag zu legen. Der zu diesem Behufc in Meerane gebildete Hülfs- verein für Schleswig-Holstein fei aber schon bei Beginn der Berathung darüber, auf welche Weise für die Sache am zweckmäßigsten und schnellsten gewirkt werden könne, auf zwei Hindernisse gestoßen, die einer schnellen und wirksamen Thätigkeit in dieser dringlichen Angelegenheit entgegenständen, und zwar 1. die KH. 103 und 104 der Armenordnung.vom 22. October 1840, insbesondere in Zusammenhalt mit der Auslegung, welche einer in Funke: Sammlung von Polizeigesetzen und Verordnungen u, s. w. Band V. S.„ 249^ abgedruckte. Verordnung
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