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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Das Resultat der ersten Abstimmung ist folgendes: Es sind fünf Mitglieder der außerordentlichen Deputation sofort gewählt worden, nämlich die Herren Abgg. Reiche- Eisenstuck mit 54, vr. Platzmann mit 51, Weidauer mit 50, Baumann (Trebfen) mit 47 und Körner mit 38 Stimmen. Die nächsten Stimmen nach ihnen haben er halten : die Herren Abgg. Eisenstuck 36, Dvrstling 32 und Schreck 31. Ich ersuche die Herren also, noch zwei Mit glieder auf den Stimmzettel zu bringen. Es sind diesmal 74 Stimmzettel eingegangen. (Nach Verlesung derselben.) Die zweite Abstimmung hat ergeben, daß die Herren Abgg. Dörstling und Eisenstuck mit je 45 Stimmen in die Deputation gewählt sind. Die nächstgrößte Stimmen zahl hat der ALg. Schreck, nämlich 34, erhalten. Es wäre somit diese Wahl beendigt. Wir gehen zum zweiten Ge genstände der Tagesordnung, zu dem Berichte der vier ten Deputation über die Beschwerde des Guts besitzers Christmann's in Zschertnitz, gesetz- und verfassungswidrige Beeinträchtigung in der Benutzung seines Grundeigenthums be treffend. Der Referent, Herr Abg. Uhlemann, wird uns Vortrag erstatten. Will die Kammer von Vorlesung der Petition, deren Hauptinhalt in den Bericht ausge nommen worden ist, absehen? -- Abgesehen. Referent Uhlemann: Durch Beschluß der hohen Zweiten Kammer wurde obengenannte, unter Nr. 7N der Registrande eingegangene Beschwerde am 24. November 1863 an die vierte Depu tation zur Berichterstattung übergeben und nachdem die selbe die in bcregtcr Angelegenheit ergangenen Acten eingefordert und geprüft hat, kommt sie in Folgenden: dem erhaltenen Auftrage nach. Christmann führt an, daß er Besitzer eines rechts an dem Communicationswege von Zschertnitz nach Räck nitz gelegenen, unter Nr. 47 in das Flurbuch für Zschert nitz eingetragenen Stückes Feld sei. Die Erfahrung, wie außerordentlich der Begehr von Sommerwohnungen in seinem Wohnorte, der nur eine halbe Stunde von Dresden entfernt sei, und den umlie genden Dörfern sich steigere und wie wenig diesem Be- dürfniß gerade da entsprochen werde; die vortheilhaften Offerten, die man ihm demzufolge wegen käuflicher Ueber- laffung des gedachten Feldes oder einzelner Theile des selben zur Erbauung von Landhäusern gemacht habe; ferner der Beifall, welcher den neuerlich erbauten Land häusern bei Strehlen an dem Communicationswege von da nach Zschertnitz zu Theil geworden; endlich Rück sichten und Pflichten für feine zahlreiche Familie — haben ihn endlich bestimmt, die vorteilhafte Verwertung seines Besitztums und somit Erhöhung seines Vermögens nicht länger von der Hand zu weisen. Nach Berathung mit Sachverständigen habe Christ mann durch einen solchen einen Plan entwerfen lassen, der die Eintheilung des fraglichen Feldgrundstückes in Neun Parzelle» und die Erbauung von ebensoviel einzeln stehenden, mit Gärtchen umgebenen Villen oder Land häusern längs des gedachten Communicationsweges be zweckt habe. Diesen Plan habe er Anfangs 1862 bei der zustän digen Gerichtsbehörde, dem königl. Gerichtsamte Dresden, eingereicht; sei aber nach einiger Zeit benachrichtigt wor den, daß der Stadtrath zu Dresden Widerspruch einge legt habe, hauptsächlich: „weil durch Erbauung von Häusern zwischen Zschert nitz und Räcknitz der schöne Anblick, welchen diese Dörfer in ihrer Gruppirung böten, verloren gehen und überhaupt die Schönheit der Gegend und die Aussicht beeinträchtigt werden würde." Hierauf habe er in einer Vorstellung an das königl. Gerichtsamt Dresden vom 3«. März 1862 nachgewkesen, wie völlig grundlos und unhaltbar der vom Stadtrath zu Dresden unternommene Widerspruch sei; denn er glaube durch irgend ein Gesetz an der Bebauung seines Feldes mit Häusern nicht behindert zu sein, sobald er den baugesetzlichen Vorschriften genüge. Ebenso wenig sei sein Grundstück Nr. 47 des Zschertnitzer Flur buches mit einer Servitut behaftet, vermöge welcher die Stadt Dresden berechtigt sei, die Bebauung seines Feldes zu verbieten oder in der Benutzung desselben ihn irgend wie zu beschranken. Der Stadtrath selbst habe sich ihm. gegenüber weder auf ein Gesetz, noch Servitut bezogen, sondern nur ver meintlichen Schönheitsrücksichten und Erhaltung der jetzigen An- und Aussicht solle er den freien Gebrauch und höheren Nutzen seines Eigenthums zum Opfer bringen. Dieses Ansinnen sei eine Verletzung des Eigcnthums- rechtes, namentlich unvereinbar mit tz. 31 unserer Ber- fassunäsurkunde; denn bei den oben angeführten ver- meintlrch ästhetischen Rücksichten des Stadtraths zu Dresden, aus welchen er sein Feld mit Häusern nicht bebauen solle, handele es sich weder um Staatszwecke, noch um einen gesetzlich bestimmten oder durch dringende Nothwendigkeit gebotenen Fall. Nach §. 26 der Verfassungsurkunde stehen aller Landeseinwohner Rechte unter gleichem Schutze der Ver fassung. Anderwärts, z. B. an dem Wege von Zschert nitz nach Strehlen würden die Felder mit Hausern be baut; er aber solle am Wege von Zschertnitz nach Räck nitz, nur um dem Wunsche des Stadtraths zu Dresden, die isolirte Gruppirung ebengenannter beider Dörfer als einen vermeintlichen Reiz der Gegend für das Auge zu erhalten, Genüge zu leisten, Häuser nicht erbauen; es sollen beide Dörfer behindert sein, sich über ihre bis herigen Zäune hinaus auszudehnen. Ueber Gegenstände des Geschmacks seien die An sichten bekanntlich verschieden; so glaube er, daß die fragliche Gegend von Dresden bis Zschertnitz, Räcknitz und von da hinüber nach Plauen zu, > Bielen recht ein förmig vorkomme. Bei Bebauung seines Feldes wolle er nicht eine zusammenhängende, gassenförmigc,. hohe Häuserreihe Herstellen, sondern einzeln stehende Villen, mit Gärtchen umgeben, errichten. Der Stadtrath habe ferner gesagt:. es sei kein Bedürfniß, in hiesiger Gegend neue Häuser zu bauen und daß, wenn einmal auf seinem Feldgrund stücke der Anfang mit dem Bauen gemacht sei, die
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