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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Spekulation sich in größerem Umfange auf diese Ge gend richten und vvr Allem die Entwerfung eines zu sammenhängenden Bauplanes nöthig werde. Einmal bewiesen schon die jährlich sich vermehrenden Neubauten in Strehlen, Blasewitz, Loschwitz und anderen Dorfschasten das Bedürfniß und dann scheine die oben ausgesprochene Ansicht des Stadtrathes, daß die Speku lation sich ans Bebauung der fraglichen Gegend werfen möge, dasselbe zn bestätigen. Warum solle dann aber gerade Zschertnitz ausge schlossen werden, diesem Bedürfniß Genüge zu leisten? warum solle den Neigungen und dem Geschmack der Menschen Zwang angethan werden, sich nicht hier an bauen zu dürfen, so lange es nach Ansicht des Stadt rathes zu Dresden noch anderwärts an Platz nicht fehle? Daß sich auch die Entwerfung eines Bauplanes auf den angrenzenden, umfänglichen, dem Stadtgebiete ange hörigen Terrains, bis an die Stadt hin, nöthig machen könne, wenn dessen Bebauung in Frage kommen solle, wolle Petent nicht bestreiten. Allein die Aufstellung desselben würde dann Sache der städtischen Baubehörde sein. Bei seinem Vorhaben komme diese Eventualität nicht in Frage. Er wolle nur auf einem, längs einem Com- municationswege gelegenen Feldstreifen der Zschertnitzer Dorfflur Baulichkeiten errichten und er wäre auch er- bötig, die höchstens sich als nothwendig herausstellende kleine Verbreiterung dieses fraglichen Weges von seinem Areal zu gewähren. Er bäte, sein Gesuch nochmals in Erwägung zu ziehen; sähe sich aber genöthigt, gegen abermalige ab fällige Bescheidung eventuell Recurs an die königl. Kreis- direction einzuwenden. Das königl. Gerichtsamt zu Dresden sei seiner An sicht beigetrcten und habe, nachdem er die obenerwähnte Verbreiterung des fraglichen Communicationsweges zu gesichert habe, die Ertheilung der von ihm nachgesuchten Bauerlaubniß unbedenklich gefunden. Wider alles Erwarten habe aber das königl. Mi nisterium des Innern, an welches die Sache infolge des stadträthlichen Widerspruchs gelangt sei, diesen Wider spruch nicht für unbeachtlich erachtet. Inhalts einer Verordnung vom 28. Octoder 1862 habe das königl. Ministerium in der Ausführung seines Projectes eine störende Verunzierung der Umgegend der Stadt Dresden erblickt und habe dem allerdings nur soweit nöthig zu beschränkenden Dispositionsrechte des Eigentümers ein öffentliches Interesse, daß derartige Beeinträchtigungen des an- muthigen landwirtschaftlichen Charakters der Um gegend vermieden würden, gegenüber gestellt und wenn das Projekt zur Ausführung kommen solle, wesentliche Modifikationen zur Bedingung gemacht, „durch welche einerseits der schönen Linie des Höhen zuges von der Stadt aus, andererseits die Aussicht von der obgedachten Allee nach der Stadt mindestens zum Theil erhalten bleibe." Jene Bedingungen seien aber einem förmlichen Ver bote gleichgekommen. Darnach haben 1. statt der in gerader Linie und in geringen Zwischen räumen projectirten neun Häuser nur etwa drei oder vier Villen oder Haüsgruppen unter Vermeidung ängstlich symmetrischer, demnach in freiere Anordnung erbaut werden dürfen, diese aber 2. nicht unmittelbar unterhalb der von Räcknitz nach Zschertnitz führenden Kirschallee errichtet, sondern möglichst weit unterhalb derselben erbaut werden, der gestalt, daß dieselben mit ihren Dachsorsten das Niveau des in jener Allee hinführendcn Eommunicationswcgcs keinesfalls erheblich überragen. Die letztere dieser Bedingungen verlange geradezu Unmögliches, da sein Feld ist seiner ganzen Länge zwischen ZschertNitz und Räcknitz von dem CoMMuNi- cationswege an bis zur entgegengesetzten Grenze größten teils' eine ziemlich wagerechte Fläche bilde und selbst an der Stelle, wo es ein wenig schräg abfalle, dieser Fall nur drei bis höchstens sechs Ellen betrage. Unterm 18. December 1862 habe er deshalb unmit telbar an das königl. Ministerium eine Vorstellung ge richtet, in welcher auf diese Unmöglichkeit jener Bedin gungen hingewiesen und dargelegt worden sei, daß über haupt die Behinderung und Beeinträchtigung in der be absichtigten Benutzung seines Grundeigentums aller rechtlichen und gesetzlichen Gründe entbehre. Es sei ein dem Gesetz zuwiderbaufendes Ansinnen, zum blbsen Ver gnügen Anderer fein Feld nur als Feld benutzen zu dürfeu. Die Expropriationsgesetze leiden auf diesen Fäll keine Anwendung. Niemand könne ihn zur Abtretung seines Feldes nöthigen. Was ihm zugemuthct werde, sei schlim mer als Expropriation, indem er sich des Rechtes, über sein Feld auf gesetzlich erlaubte, nutzbringende Werse an ders zu verfügen, schlechthin enthalten, sich seiner dies- fallstgen Vortheile so ohne Weiteres begeben, auf einen erheblichen Zuwachs seines Vermögens ohne Entschädi gung verzichten solle, während der von dem gesetzlichen Expropriationszwange Betroffene doch wenigstens ent schädigt werde. Leider sei auch diese Vorstellung erfolglos gewesen. Unterm 17. Januar 1863 sei ihm eine anderweite Ver ordnung zugcgangen, wonach er beschiedcn worden sei: für die Bebauung seines hier fraglichen Grundstückes mit thunlichster Berücksichtigung der in der Verord nung vom 28. Oetöber vorigen Jahres aufgestellten Bedingungen ein neues Project unter Beifügung einer Situations- und Projectzeichuung bei dem königl. Gerichtsamte einzureichen, indem sich das königl. Mi nisterium bis' nach der sodann zu bewirkenden Vor legung- dieM modificirtcn Projectes die Entschließung auf seine! Eingabe Vorbehalte. In dieser Verordnung könne Petent nur eine aber malige abfällige Bescheidung erblicken, da nach der Lage und nach den Niveauvcrhältuissen seines fraglichen Grund stückes die Berücksichtigung der vom königl. Ministerium aufgestellten Gesichtspunkte und gestellten Bedingungen überhaupt gar nicht' thunlich und die Aufstellung eines neuen Planes „mit' thunlichster Berücksichtigung jener Gesichtspunkte und Bedingungen" gar nicht möglich sei; ihm aber durch die Beschaffung der verlangten neuen Situations- und Prospectzeichnungen, da solche nach Lage der Sache den gestellten Bedingungen nicht entsprechen 74»
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