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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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sonengeldes entstehende Ausfall jedenfalls, wie beim Briefporto, durch stärkere Benutzung der Posten aus geglichen' werden wird. Den besten Beweis für die Richtigkeit dieser Ansicht liefert die Thatsache, daß, wo neben den Posten Stellwagen gehen, diese zu bil ligeren Preisen fahren, deshalb stets voll besetzt find und ungeachtet einer an die Pvstkasse zu gewährenden Abgabe immer noch ihr gutes Auskommen haben, während die Postwagen öfters leer daneben hergehen. Ich sollte daher meinen, daß, wenn Privatunternehmer zu. billigeren Preisen fahren können und dabei noch gewinnen, dies auch der Postvcrwaltung möglich wäre. Abgesehen hiervon erfordert aber, wie erwähnt, die Gerechtigkeit und Billigkeit gegen die Bewohner der vom Eisenbahnverkehr ausgeschlossenen Ortschaften, daß der durch Herabsetzung des Persvnengeldcs etwa entstehende Ausfall von der Staatskasse in eben der Weise getragen werde, wie der Ausfall Lei denjenigen Eisenbahnen, welche die Zinsen des Baukapitalcs nicht aufbringcn. Alle diese Erwägungen veranlassen mich, an die hohe Zweite Kammer die ergebenste Bitte zu richten: Hochdieselbe wolle im Verein mit der Ersten Kam mer Lei der hohen Staatsregierung eine Herab setzung des Post-Personengeldes, ingleichen die Einführung der Tagesbillets mit ähnlicher Preis ¬ ermäßigung, wie bet den Eisenbahnen, beantragen. I Friedrich Wilhelm Berg." Abg. Berg: Meine Herren! Der Verfassungs urkunde nach hat jeder Staatsbürger gleiches Recht; aber mit dem Fortkommen im Lande ist das nicht der Fall; denn die Eisenbahn fährt billiger und schneller, die Post langsamer und theurer. Ich will ein Beispiel anfuhren; denn die Beispiele sind allemal die besten Beweise. Von Kamenz bis Dresden sind vier Stunden Post und drei Stunden Eisenbahn; für die vier Stunden Post bezahlt man 15 Ngr. und für die drei Stunden Eisenbahn in der zwei ten Klaffe 8 Ngr. und in der dritten Klasse 6 Ngr. Nun wird gewöhnlich die Tour in einem Tage hin und her ge macht, so daß man aus der Post hin und her einen Thaler bezahlt und auf der Eisenbahn in der dritten Klasse für 8 Ngr. hin und zurückfahren kann; also mit der Post zahlt man für vier Stunden einen Thaler und mit der Eisen bahn für drei Stunden 8 Ngr.; da wird Jeder einsehen, daß das kein richtiges Verhältniß zwischen der Post und der Eisenbahn ist. Auch glaube ich, wenn das Personengcld aus der Post etwas ermäßigt wird, daß deshalb der Staat noch keine Einbuße haben wird; denn es würde dann Man cher noch mitfahren, der jetzt läuft. Ich will dies zu be weisen suchen. Wenn der Stellwagen ans derselben Tour noch neben der Post billiger fährt und doch sein gutes Auskommen hat, sollte da die Post nicht ebenfalls so Lillig fahren können, als der Stellwagen? Führe die Post ebenso Lillig, wie der Stellwagen und gäbe Tagesbillets ans ähnlich wie Lei der Eisenbahn, so würde sie noch mehr besetzt fein als der Stellwagen. Aus diesem Grunde wird die Post, wenn sie gleich mit drei oder vier Pferden bespannt ist, immer weniger Passagiere haben und nicht rentiren. Ich glaube auch, es müssen Billigkcitsrücksich- ten genommen werden; denn die an der Bahn wohnen, haben gewiß mehr Vortheile, als die, die weit davon abge legen sind und blos mit dem Postwagen fahren können, und doch die nämlichen Stenern und Abgaben haben, wie jene. Aus diesen Gründen habe ich meinen Antrag eingebracht und hoffe, daß die hohe Staatsregierung und die Kammer damit einverstanden sind, daß das Postpcrfvnengeld billiger, als zeither und auch Tagesbillets, ähnlich wie auf der Eisenbahn, eingcführt werden Präsident Hab er körn: Der Antrag schlägt ins EinnahmeLudget ein und es würde deshalb zweckmäßig sein, wenn er an die zweite Deputation verwiesen würde. Beschließt dies die Kammer? — Beschlossen. — Ich gebe weiter dem Herrn Abg. Schreck zur mündlichen Begrün dung seines Antrags, die Niedersetzung einer Zwischendeputation sür VorLerathung der Entwürfe einer Civilproceßordnung betref fend^) das Wort. Abg. Schreck: Meine hochgeehrten Herren! Der Antrag, welchen ich an der Stelle des ersten bezüglich der Civilproceßordnung von mir gestellten Antrags ein- znbringen mir gestattet habe, ist nicht wesentlich ver schieden von jenem ersten; ich erlaube mir aber doch, ein zelne Momente, in welchen er von demselben abweicht, hervorzuheben. Zunächst muß ich bemerken, daß das Schicksal des ersten Antrags nicht dasjenige gewesen ist, welches ich gewünscht hätte. Es hat die dritte Deputa tion einen sogenannten Vorbericht über diesen Antrag er stattet und dies hat dazu geführt, daß der Antrag an die erste Deputation gelangte. Es machte dieser Vorgang un willkürlich aus mich den Eindruck, als wenn die dritte Deputation, nachdem ihr Vorschlag genehmigt worden war, hierüber eine wohlthuende Erleichterung gefühlt hätte. Dem Vernehmen nach steht dermalen zu erwarten, daß auch die erste Deputation einen Vorbericht erstatten nnd uns Vorschlägen werde, meinen Antrag an die Erste Kammer um deswillen abzugeben', weil in Aussicht stehe, daß der vorliegende Entwurf einer Civilproceßordnung rc. in der Ersten Kammer eher, als bei uns zur Berathung gelangen werde. In wie weit es mir nun möglich sein wird, mit dem jetzt gestellten Anträge dem Plane der ersten Deputation entgegenzutreten, muß ich dahin gestellt sein lassen; ich erlaube mir aber, zur Unterstützung des jetzt gestellten Antrages noch Einiges hinzuzufügen. Es kommt hierbei in Frage einmal das nationale Princip und zweitens der praktische Gesichtspunkt. Was das nationale Princip anlangt, so glaube ich, sind wir Alle 's) s. L.M. IL. K. S. 187 flgg., syv.
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