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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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937 Äber den Haufen reißen würden, an dessen Stelle wir Nichts, als zerfallene Bruchstücke zurücklassen und daß wir diese That bald selbst wieder bedauern möchten. Daß durch drei oder vier unter exemtem Gerichtsstände verlebte Jahre in den Studenten das Gefühl für das strenge, abso lute Recht, für das ÜLt justitiu, psrsut luunäns nicht unterdrückt wird, nun, meine Herren, das sehen wir in unserer Kammer selbst an sehr hervorragenden Beispielen. Die exemte Stellung und Berechtigung aber, welche den Universitäten nach meiner Ansicht nur zu nützen vermag, weil auf denselben meist Leute von ziemlich gleichem Alter — nicht vom allcrjugendlichsten, da die meisten das Gymna sium absolvirt haben müssen — in großer Anzahl zusam menkommen, möchte ich nicht allen übrigen höhcrn Bil dungsanstalten im Lande zugestehen; denn ich fürchte, wie der Abg. Günther, die Consequenzen könnten zu weit führen; ich fürchte, daß mit derselben Berechtigung dann auch das Polytechnikum in Dresden, die Malerakademie und ähnliche Anstalten dieselben Rechte verlangen könnten, ohne jedoch die gleiche Garantie in Bezug auf die gründ lichere Bildung, das ziemlich gleiche, höhere Alter und die Kraft, die in der großen Anzahl der Zöglinge liegt, zu geben. Es sind nun aber die Vorbedingungen in dieser Gesetzvorlage nicht ausgesprochen, welche diese zwei Aka demien zu dem exemten Gerichtsstände berechtigen; des halb kann ich, so leid es mir auch thut, nicht mit der Majorität stimmen; aber durchaus nicht aus den Grün den, welche die Minorität geltend gemacht hat. Abg. Sachße: Dem Abg. Seiler gegenüber habe ich nur zu bemerken, daß die Verhältnisse der Studirendcn in Freiberg und Tharandt ganz die gleichen sind, wie in Leipzig, und wenn vom Abg. Schreck die Gleichheit vor dem Gesetz hcrvorgehvben worden ist, so verlange ich sie auch für die Akademistcn in Freiberg und Tharandt; denn Gleichheit kann hier nur heißen: dieselbe Freiheit in der selben Ausnahmegesetzgebung, wie sie die Universität wie ich gern anerkenne, aus Gründen des Mitleides, die aber doch im Allgemeinen von uns nicht gebilligt werden können. Abg. Stöhr (Zittau): Aus voller Uebcrzeugung stimme ich für die Minorität mit dem Abg.Ziesler. Diese meine Ueberzeugung gründet sich nicht auf weitläufige Be weisführung, sondern auf den einfachen Grundsatz: „Glei ches Recht für Alle." Wenn in den Motiven zu dem Ge setzentwürfe durch den jugendlichen Sinn die Particular- gesetze begründet werden, so glaube ich, daß die gleiche Verpflichtung auch gegen alle andern jugendlichen Leute vorliegen würde, ja, daß vielleicht ein noch größerer Un terschied zu machen sein würde im Bildungsgrade derselben, also daß, wenn überhaupt die Studirenden eine Bevor zugung genießen sollen, diese mindestens auch auf alle jungen Leute in gleichem Alter ausgedehnt werden müßte. Das würde aber zu den gefährlichsten Consequenzen führen und deshalb stimme ich gegen jede Ausnahme. Abg. von Nostitz-Paulsdorf: Aus der sehr lan gen Debatte ist mir Gins hervorgegangen, was ich mir an nähernd nicht einmal erklären kann. Die Hauptgegner der Gesetzesvorlage und der Majorität der Deputation sind meistens Leute, welche die Universität besucht haben. Man sollte also meinen, daß sie von den Verhältnissen ge nau unterrichtet wären, daß sie Alles, was sie von der Universität, vom studentischen Leben und von der akademi schen Freiheit genossen haben, nicht vergessen hätten. Es ist mir aber schon oft vorgckommen im Leben, daß man eben das, was man genossen hat, später Denjenigen nicht so recht zukommen lassen will, die vielleicht den gleichen Anspruch haben. Jeder Mann muß im Leben meiner An sicht nach seine Zeit haben, wo er sich austobt, wenigstens habe ich von einem mir sehr werthen frühern altern Ka meraden immer hervorheben hören: Derjenige, der keinen dummen Streich macht, macht auch in der Regel keinen gescheidtcn. Also dieser Satz, angcwendet auf die Univer sitäten, so glaube ich, daß die akademische Freiheit und das akademische Leben eine Nothwendigkcit ist; sie sind eine Notwendigkeit, um einem jungen Mann, der, wie vorhin von dem Herrn vr. Hertel sehr richtig auseinandergesetzt worden ist, erst aus der engen Zucht einer Schule heraus kommt, die Zeit zu gewähren, in welcher er dieses Austoben ausführen kann und ich verdenke es Keinem, Wir haben gesehen, wie aus diesem Leipzig genießt. Zu dem anziehenden Bilde, welches der Abg. Schreck von seinem akademischen Leben entwarf und woraus er die Notwendigkeit der Aufhebung des exemten Gerichtsstandes folgerte, kann ich ein gleich anziehendes Bild von der Freiberger Akademie vor dem ordentlichen Gerichtsstand hinzufügen. Auch dort wurde eine Anzahl AkadMiisten wegen schweren nächtlichen Excesscs zu Ge- fängniß verurteilt; die Strafe wurde im Gefängniß abge- wenn er das thut. festen und von denselben eines schönen Nachmittags auf Verhältnisse der Universitäten die größten Charaktere her ¬ bem Gefängnißhof ein Vogelschießen mit obligater Be- vorgegangen sind. 'Der Charakter kann sich nur bilden, gleitung abgehalteu. Uebrigens erlaube ich mir noch als wenn er alle Verhältnisse kennt, wenn er sich tüchtig Freiberger in praktischer Beziehung hinzuzufügen, daß die herumschlägt in der Welt. Einwohner Freibergs und die Tharandts von der Gesetzes-; (Heiterkeit in der Kammer.) Vorlage manches Gute erwarten; sie erwarten namentlich Aber das Herumschlagen, meineHerren, das meine ich denAkademisten gegenüber eine pünktlichere und promptere eben auch nicht in der Weise, wie das von Seiten des Rechtspflege, als sie bis jetzt stattgefunden hat und zwar, Abg. Seiler getadelt worden ist. Ich meine auch nicht, ' 142*
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