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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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ob der Eine oder Andere im Allgemeinen die Princi- Pien, welche das Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts verfolgt, billigt oder nicht, ob er An griffspunkte gegen dasselbe sucht und wenn sic sich fin den, dieselben zu benutzen und auszubeuten gemeint ist, voer ob man mit der Amtsführung des Cultusministeriums so weit einverstanden ist, daß man da, wo der Wille, die Absicht nicht vorgelegen, das ständische Bewilligungsrecht zu verletzen, demselben diese Absicht auch nicht subsumirt, sondern darüber hinweggeht, nachdem die Kammer nur ihr Mißfallen an bezüglicher Handlungsweise des Ministe riums und die Erwartung ausgesprochen hat, daß dergleichen künftig nicht mehr geschehen werde. Diesen Standpunkt hat der Herr Abg. Schreck die Güte gehabt, uns mit seiner bekannten Gewandtheit vollständig klar zu machen und daraus habe ich zur Genüge ersehen, daß der Theil der Kammer, welcher Angriffs- und Anklagegründe gegen das Ministerium nicht sucht, bei und mit dieser Gelegenheit solche auch nicht finden und herleiten wird. Dieser Theil, wohl der größere, wird mit der Majorität der Deputation gehen, der andere mit der Minorität. In der Frage selbst einen haltbaren Angriffsgrund nachzuweisen, halte ich für unmöglich, habe ich etwas Uebcrzeugendes heute noch nicht vernommen-. Der Cardinalpunkt, den die Minorität aus gestellt zu haben scheint, ist die Bestimmung, daß die Collegicngeldcr vou den Studirenden nicht mehr an die Professoren direct bezahlt werden sollen, sondern an die Quäslur. Nun, daß die Studenten nicht durchweg oder selbstverständlich bessere Menschen sind, als die Hand werksburschen, das sieht man recht deutlich an dem Factum, welches der Herr ll>r. Hepner angeführt bat. Das Leben steht mit seinen materiellen Forderungen eben so nahe Denen, welche eine wissenschaftliche Bildung besitzen, als den minder Gebildeten. Als vor den Geldbeutel der Lcbrer eine offtciellc Wache gestellt wurde, nicht mehr direct oic Professoren zu Erlassen gedrängt werden konnten, sank auf einmal die Verehrung der Zuhörer vom höchsten Wärmegrade auf den Eispunkt. Die Studenten sind eben auch Menschen, wenn sie schon eine höhere Bildung be sitzen, Demohngeachtet möchte ich sic aber doch nicht mit den Handwerksburschen in Bezug auf die Disciplinar- gesetze gleich stellen. Ich glaube doch, daß auf die mehr oder minder Hobe Bildung, sowie ans die sociale Stellung der Staatsbürger, unbeschadet der principiellen Gleichheit vor dem Gesetze, etwas Rücksicht zu nehmen sein dürfte. Es ist sonach wohl klar, daß derjenige Theil der Abge ordneten, der nicht unbedingt die Umstände, die Ge legenheit nützen will, um gegen das Ministerium aus- zutreten, mit der Majorität der Deputation gehen wird. Abg. Schreck: Ich werde nur noch jWeniges auf einzelne Aeußerungen einiger Vorredner entgegnen. Zu nächst hat der Herr Abg. vr. Hertel im Anfänge seiner Rede darauf aufmerksam gemacht, daß man früher seit 1835 und insbesondere 1860 und flg. von keiner Serie daran gedacht habe, eine Derfassungswidrigkeit darin zu erblicken, daß von den Bestimmungen des im Jahre 1822 gegebenen Gesetzes abgegangen worden sei.. Dieser Ein wand würde nach meiner Ueberzeugung blvs dann richtig sein, wenn man darzulegen im Stande wäre, daß der Kammer die im Jahre 1860 erfolgte theilweise Wiederauf hebung der Bestimmungen vom Jahre 1822 bekannt ge wesen sei. Die Aufhebung jener Bestimmungen ist aber nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht worden; man hat sic vielmehr nur nach Leipzig geschickt und dort den Studirenden bekannt machen lassen. Der gedachte Einwand ist aber auch insofern bedeutungslos, weil man dadurch, daß ein Einspruch früher unterlassen worhen ist, nicht auch des Rechtes verlustig geht, ihn später zu erheben. Derselbe Abgeordnete hat ferner hervorgeho ben, der Antrag auf Beschwerdeführung scheine ihm aus dem Grunde nicht zweckmäßig, weil er nicht „greifbar" sei rücksichtlich der Maßregeln, welche 1835 getroffen wor den seien; denn der damalige Vorstand des Cultusmini steriums sei nicht mehr im Amte. Das ist richtig in Be zug auf die Maßregeln, welche vom Jahre 1835 datiren; aber nicht richtig rücksichtlich der im Jahre 1860 gethanm Schritte und es läßt sich kein Grund absehen, weshalb man, wenn man in der ersteren Beziehung keine Beschwerde mebr führen kann, eine Beschwerde rücksichtlich der Maß regeln aus dem Jahre 1860 unterlassen sollte. Man hat ferner bemerkt, daß das Handeln mit Collegiengeldern ein übler Mißbrauch gewesen sei, welchen abzustellen man dringende Veranlassung gehabt habe. Hätte man diesen Mißbrauch in der Weise abgestellt, daß augeordnet worden wäre, es dürften Diejenigen, welche einen Erlaß der Col- legiengeldcr wünschten, ihre Gesuche lediglich bei derQuä- stur einreichen, damit die Professoren vor allen Behelli gungen geschützt seien, so hätte man dasselbe erreicht; hätte aber nicht in die materiellen Rechte der Professoren einer seits und der Studirenden und ihrer Angehörigen anderer seits eingegriffen. Dadurch aber, daß man viel weiter ging, daß man sogar verbieten wollte, die Professoren sollten ihreAnsprüchc nicht erlassen oder gestunden dürfen, dadurch nahm man den Betheiligten ihre Befugnisse und Vortheilc auf eine Weise, die mit der Theorie des Rechts gar nicht zu vereinbaren ist. Man hat also etwas Ande res gewollt, als hier gesagt ist. Aber, in der Lhat, dieSanc- tionirung eines Verbotes, Jemandem einen Privat anspruch zu gestunden oder zu erlassen, ist mir, als Ju risten, so unglaublich gewesen, daß ich, als ich den Bericht las, erst habe die Lupe zurHand nehmen müssen, um das, was ich las, für wahr halten zu können. Der Herr Cul- tusminister hat meine Bezugnahme auf die Richtung des Ministeriums, den Geistlichen und Lehrern gegenüber, als einen harten Vorwurf bezeichnet. Meine Herren, wenn
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