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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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wie man die Behörde, die es ausführen soll, zu organisiren habe. Umgekehrt würde wahrscheinlich die Befürchtung, welche der Herr Staatsminister von Falkenstein aus gesprochen hat, erst recht eintretcn, man würde in der Be- hördcnorganisation wieder von Neuem ändern müssen. Aber einen Widerspruch des geehrten Redners mit sich selbst habe ich gar nicht zu lösen vermocht. Er erklärte sich dahin, wenn ich cs recht aufgefaßt habe, daß er mit den Districtsvorstehern eigentlich gar nicht einverstanden sei; aber dessenungeachtet hat er für dieselben gestimmt! Das hat derselbe gethan in dem Cardinalpunkt des Organi sationsgesetzes, mit welchem, für mich wenigstens, dasselbe steht und fällt. Wenn die Districtsvorstehcr in diesem Ge setze bleiben, so existirt es für mich, soweit ich mitzustim men habe, nicht! Wenn ich aber die Beweisführung des Herrn Staatsministers weiter fortsetzcn will, so muß ich folgerecht zu dem Schlüsse kommen: „Dieses Gesetz ge fällt mir nicht; dessenungeachtet aber stimme ich dafür." Hier eben liegt der für mich unlösbare Widerspruch. Die Districtsvorsteher gefielen dem hochgeehrten Redner nicht, er stimmte aber doch dafür; das Gesetz gefällt ihm ebenfalls nicht, er stimmt aber doch — dagegen." Der Herr Staatsminister sprach weiter die Befürch tung aus, daß, wenn von den Verwaltungsbehörden alle juristischen Geschäfte losgelöst werden sollten, die Administrativbehörden zu leicht in große Willkür ver fallen könnten. Meine Herren! Dafür bietet eben das hier vorliegende Gesetz den allerbesten Schutz. Denn Je der, der sich von der Administrativbehörde willkürlich be handelt glaubt, hat das Recht, auf richterliche Entscheidung zu provociren. Ich sollte somit meinen, daß aus den Gründen, die der Herr Minister angeführt hat, eine Ab lehnung des Gesetzes kaum zu folgern sein wird. Ich, meine Herren, wiederhole: ich bin schwer an das Gesetz gegangen, weil mir praktische Bedenken gegen dasselbe bci- kamen, die ich nicht sofort zurückdrängen konnte. Die Ver handlungen in der Deputation sowohl, als auch die Aus künfte, welche uns die hohe Staatsregicrung in denselben ertheilt hat, haben mich aber endlich zu der vollsten Ucbcr- zeugnng geführt, daß wir Das, was das Gesetz uns vor schlägt, wenn wir es heute nicht annehmen wollen, doch in sehr kurzer Zeit annchmen müssen! Graf von Hohenthal: Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung! Präsident von Zeh men: Herr Graf von Hohen thal hat das Wort zur Geschäftsordnung. Graf von Hohenthal: In §64 der Landtags- Ordnung heißt es: „Hat die Deputation oder ein Theil derselben in ihrem Berichte auf unveränderte Annahme oder völlige Ablehnung der Vorlage angetragen, so kann hierüber mit Zustimmung der Staatsregicrung nach Beendigung der allgemeinen Debatte Beschluß gefaßt werden." Bei Ablehnung des Vorschlags ist die Bcrathung nach § 65 fortzusctzcn." Im Hinblick auf diese Bestimmung beantrage ich, daß, da die Minorität der Deputation ihrerseits auf Ablehnung der Vorlage angctragen hat, von der besonderen Debatte abgesehen werde und die Beschlußfassung sofort erfolge. Ich glaube, daß die ganze Sachlage, sowie der seitherige Gang der Debatte meinen Antrag vollständig rechtfertigen. Ich bitte daher den Herrn Präsioeuten, denselben zur Un stützung zu bringen. Präsident von Zeh men: Der Antrag des Herrn Grafen von Hohenthal ist präjudicicll und wird zunächst zur Erledigung zu bringen sein. Ich habe zuerst zu fra gen ob er überhaupt unterstützt wird? — Zahl reich unterstützt. — Ich habe dabei noch darauf auf merksam zu machen, daß ausdrücklich die Zustimmung der Staatsregicrung dazu gehört, um den formellen Weg ein zuschlagen, den Herr Graf von Hohenthal empfohlen hat. Ich frage nun, ob Jemand über denselben das Wort er greift? — Herr von König! Geh. Nath von König: Nach 8 64 der Landtags- Ordnung kann der vom Herrn Grasen Hohenthal vor- gcschlagene Weg betreten werden, aber er mu ß nicht. Es entsteht daher die Frage über dessen Zweckmäßigkeit. Nun scheint es mir nicht zweifelhaft, daß eine künftige Verein barung mit der Zweiten Kammer sowohl über das vor liegende Gesetz, als über die gesammtenOrganisationsvor- lagcn und Alles, was damit zusammcnhängt, wesentlich er schwert wird, wenn wir auf diese summarische Weise ver fahren und jetzt vielleicht das Gesetz mit geringer Stim- mcnmajorität abwersen, so daß die Zweite Kammer und überhaupt, wer sich dafür intcressirt, nicht erfährt, wie wir über die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes denken. Ich muß gestehen, daß ich mich mit diesem Verfahren durchaus nicht einverstanden erklären könnte, und bitte die Kammer dringend, den Vorschlag des Herrn Grafen von Hohenthal abzulehnen. Staatsminister vonNostitz-Wallwitz: Ich glaube die Verhandlung abzukürzen, wenn ich schon jetzt erkläre, daß die Negierung im vorliegenden Falle die ihr vorbehal- tcne Genehmigung nicht aussprcchcn kann. Ich beziehe mich in der Hauptsache auf die Gründe, die von dem letzten Herrn Vorredner dargclegt worden sind. Präsident vonZehmen: Die Staatsregicrung ver langt specielle Berathung und ist somit der Antrag des Herrn Grafen von Hohenthal gefallen; ich kann also von der Abstimmung über denselben abschen. Bei der all gemeinen Debatte ist nur der allgemeine Vorbehalt zur
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