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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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als diejenigen Behörden hinzustellen, welche darüber zu! entscheiden haben, ob dem Gesetze in jeder Beziehung ent sprochen wird. Ich erlaube mir daher, der hohen Kammer einen Antrag vorzulegen, welcher Nichts weiter bezweckt, als den Vorschlag der jenseitigen Deputation wieder hier aufzunehmen. Ich beantrage, den § 1, wie er im Entwürfe steht, anzunehmen und nur die Worte „die Chausseesachen" zu streichen, auf welche ich selbst keinen Werth lege. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, denselben zur Unterstützung zu bringen. Präsident vonZehmen: Herr von Burgk beantragt, den § 1 eventuell wie im Gesetzentwurf anzunehmen und nur die Worte „der Chausseesachen" zu streichen. Ich werde diesen Antrag, vorausgesetzt, daß er die Unterstützung der Kammer findet, insofern bei der Abstimmung über § 1 berücksichtigen — was ich gleich im Voraus bemerken will —, daß ich eine besondere Frage zuerst auf die Worte bis „ auf die Gerichte über", welche die Deputation zur Annahme empfiehlt, richte, und dann speciell über den zweiten Theil des § 1, wo der Antrag des Herrn von Burgk einschlägt, abstimmcn lassen werde. — Ich frage zunächst aber: unterstützt die Kammer überhaupt den An trag des Herrn von Burgk? — Hinreichend. — Er ist mit Gegenstand der Berathung. Der Herr Berichterstatter! Referent Bürgermeister vr. Koch: Der Deputations bericht erkennt ja selbst an, meine Herren, daß die Berg sachen eine gewisse technische Kenntniß verlangen, um Berg- vcrwaltungsstraffälle richtig entscheiden zu können. Aber, meine Herren, wenn Sie dieses Criterium annehmen wollen für dieses Gesetz, so würden noch viel weitergehende Ausnahmen gemacht werden müssen. Ich erlaube mir, an einem Beispiele das zu erläutern. Die Medicinalpolizei sachen bedürfen entschieden einer fachmännischen Kenntniß, um ein richtiges Urtheil darüber zu fällen, und vielleicht in erhöhterem Maße, als wie die Bergsachen. Wollen Sie also die Bergsachen stehen lassen, so würden Sie die Zahl der Ausnahmen noch bei Weitem vermehren müssen. Dessen bedarf es aber nicht; denn man hilft sich da sehr einfach. Die Gerichte nehmen fachmännische Sachverständige hinzu und gelangen so zu dem technischen Verständniß, das sie für den gegebenen Fall zur Entscheidung brauchen. Glaubt der Herr Antragsteller, daß diese Ausnahme in Bezug auf Bergsachen aufrecht erhalten werden müsse, weil gerade bei den Bergsachen eine sehr strenge Polizei nothwendig wäre, so glaube ich dagegen die Versicherung geben zu können, daß das Bergpolizeistrafrecht, wenn es in die Hände der Gerichte gelegt wird, weit strenger gehandhabt werden wird, als zeither bei den Bergämtern. Jedenfalls kann ich ihn darüber beruhigen, daß die Bergämter keines falls eine Ausnahmestellung bezüglich der Malischen Berg werke erhalten sollen, sondern alle Bergsachen, ohne Aus nahme, werden unter ein und dasselbe Gesetz gestellt. Wenn der Herr Antragsteller die Befürchtung ausgesprochen hat, daß, wenn man mit Aufhebung dieser Ausnahme vorgehe, dann das Bergwesen dem Gewerbegesetze werde unterstellt werden müssen, so glaube ich, seine Befürchtung geht zu weit; denn die Bergsachen sind und bleiben so besonderer Art, daß sie einer besonderen Gesetzgebung nicht entbehren können. Dies ist in den meisten bergbautreibenden Ländern der Fall und auch wir werden in dieser Beziehung keine Ausnahme machen. Präsident vonZehmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich schließe die Debatte über 8 1, indem ich die letzte Aeußcrung des Herrn Referenten als Schlußwort wohl zu betrachten habe. Wir können zur Abstimmung übergehen. Ich werde also, da der Antrag des Herrn von Burgk unterstützt ist, die Ab stimmung theilen und ich frage zunächst die Kammer: „ob sie die Eingangsworte des 8 l ge nehmigen will: Die bisher den Verwaltungsbehörden in Po lizei- und anderen Verwaltungsstrafsachen zu gestandene Strafgerichtsbarkeit geht, insoweit nicht in 4 flg. etwas Anderes Vorbehalten ist, auf die Gerichte über?" Einstimmig: Za. In dem zweiten Theile des § 1 tritt der Antrag des Herrn von Burgk ein, der aus demselben das Wort „Chausseesachen" gestrichen wissen will für den Fall der Annahme dieses Theiles. „Genehmigt die Kammer die Auslassung dieses Wortes?" Einstimmig: Ja. Ich frage nun die Kammer: „genehmigt sie den letzten Theil des 81 des Gesetzentwurfs, mit Auslassung der bezeich neten Worte „Chausseesachen"?" ' 20 Stimmen. — Ich muß die Herren bitten, daß sie bis zum Schluß der Zählung stehen bleiben; denn es scheint mir, daß Einer oder der Andere sich gesetzt hat. Dadurch entsteht eine Unbestimmtheit. 21 sind dagegen, das wird die Majorität sein. Wieviel sind Mitglieder gegenwärtig? — Ich bitte um die Gegenprobe, also die jenigen Herren, aufzustehen, die jetzt fitzen geblieben sind. (Geschieht.) 18 — also mit 21 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Ich habe die Kammer nun zu fragen: „ ob sie 8 1 in der beschlossenen Weise nun mehr genehmigt?" Einstimmig: Ja. § 2. (S 2 nebst Motiven siehe L.M. II. K. S. 3108.)
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