Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bei uns herrschen eben viel geordnetere, freundlichere Ver hältnisse und wir werden jedenfalls nach Einführung der neuen Organisation den Verlust des guten Ein flusses der Anlehnung in der Nähe an die Gerichtsämter tief beklagen; demungeachtet aber werde ich für eine Re organisation stimmen. Nun noch zwei Bemerkungen über die Behauptungen einiger Vorredner. Der eine meinte: wenn die Gemeinde- Vorstände die Polizeiverwaltung bekämen und dadurch die Gutsherrschaftcn veranlaßt würden, ihre exemte Stellung aufzugeben, das würde schon ein günstiger Erfolg der Ge setzvorlage sein. Dem Herrn Martini habe ich darauf zu entgegnen, daß er durch solche Aeußerungen zeigt, wie er die Verhältnisse auf dem Lande gar nicht kennt. Denn wenn die Polizeiverwaltung an die Gemeindcvorständc übergeht und das Minoritätsgutachten nicht angenommen wird, so möchte ich den exemten Grundbesitzer scheu, der seine exemte Stellung aufgeben wollte; nur durch die Vor schläge der Minorität kann die erwünschte Vereinigung angebahnt werden. Es wurde beklagt und als ganz un gerecht befunden, daß die Kosten der Polizeiverwaltuug auf die Bezirkskasse übernommen werden sollten. Meine Herren! Können Sie sich nicht mehr erinnern, daß das größte Grava- men gegen die Patrimonialgerichte die schlechte Localpoli zeiverwaltung war? Diese Polizeiverwaltung wurde mangelhaft geführt, weil einzelne Gerichtsherren dieKosteu scheuten, die eine gute Polizeiverwaltung mit sich führt. Wollen Sie denn die Zustände der alten Patrimonial- polizei erneuern? Wollen Sie den Gemeinden, welche sicher so sparsam, als die früheren Gerichtsherren sein werden, überlassen, mit möglichst wenig Kosten eine möglichst schlechte Polizei zu haben? Nur dadurch, daß die Kosten der Localpolizei auf einen größeren Kreis über nommen werden, ist nach meiner Ansicht eine irgend er trägliche Polizei auf dem platten Lande zu beschaffen. Meine Herren! Ich will Sie nicht weiter aufhalten; Das, was etwa noch nachzuholen sein sollte, wird wohl bei der Specialdebatte anzubringen erlaubt sein. Ich em pfehle Ihnen, nicht weil ich für den Ausweg schwärme, nicht weil ich sicher bin, daß sich die genügenden Persön lichkeiten leicht finden wercen, welche mit gutem Erfolg die Districtsvorsteherstcllen führen werden, sondern als ein Expediens, welches des Versuchs werih, als ein laut äe mieux dem Minoritätsgutachten zuzustimmen. VicepräsidentOberbürgermcister Pfotenhauer: Die Reihe der angemeldeten Sprecher ist erschöpft. Es kann also .... Der Herr Staatsminister! Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Nur ein Paar Worte noch I Zunächst bin ich dem Herrn Kammer- Herrn von der Planitz dankbar für die mildernden Erläu terungen, die er dem betreffenden Theile des Minoritäts gutachtens gegeben hat. Ich muß aber aufrichtig bekennen, daß es auch hier wahrscheinlich der Mangel an praktischer Erkenntniß ist, wenn ich den Unterschied zwischen der Zerrüttung der Verhältnisse des Staates und dcrZerrüttuug der Verhältnisse in der Mehrzahl der Gemeinden nicht herauszufindcu vermag. Das war doch wohl der Unter schied, auf den der Herr Kammcrhcrr aufmerksam machte. Herr Graf vonHohenthal hat, wie mehrere Vorrcduer, auf die Analogie der jetzt in Preußen in Berathung begriffenen Kreisordnnng aufmerksam gemacht; er hat namcutlich hcr- vorgehoben, es scheine ihm bedenklich, die Obliegenheiten, die man in Preußen den „Amtsvorstchcrn" — wie der frühere Entwurf sic nauntc, „Amtshauptlcuten" — zu- weisen wollte, hier in Sachsen eine Stufe niedriger ein fach den Gcmeiudcvorständcn zuzuwciscn. Das ist insofern nicht ganz zutreffend, als der Entwurf der Negierung nicht alle Obliegenheiten, die nach dem Krcisordnungscntwurf den Amtsvorstehern zugcwicsen sind, den Gcmcindevor- ständen zumeist, sondern nur einen Theil derselben; einen andern Theil weist der Entwurf den Amtshauptlcuten zu und er konnte dies hier eher, weil die amtshaiiptmannschaft- lichen Bezirke, wie die Negierung sie denkt, in der Ein wohnerzahl zwar zum Theil ebenso groß sein werden, als die preußischen Landrathsbezirkc, aber in Bczug aus die räum liche Ausdehnung kleiner sein werden, als die Landraths- bczirke in den östlichen Provinzen wenigstens in der gro ßen Mehrzahl sind, nicht zu gedenken, daß die Verkehrs mittel bei uns mehr ausgebildet sind, als in einem großen Theil der östlichen Provinzen Preußens. Wenn weiter Herr Graf von Hvhenthal auf den bekannten Satz Bezug geuommcu hat „bene/low non obtrnäunlur", so bekenne ich ganz aufrichtig, baß es mich wundert, die Anwendung die ses Satzes auf die vorliegende Frage gerade im Munde des Herrn Grafen zu höreu. Dcun nach meinem Dafür halten — und das ist ja auch der Standpunkt der konser vativen Partei im Allgemeinen — handelt cs sich hier nicht sowohl darum, ob wir die Wünsche eines Theils der Bevölkerung erfüllen sollen, sondern darum, ob wir be rechtigt sind und gut thun, einem Theile der Bevöl kerung im öffentlichen Interesse gewisse Verpflichtungen aufzucrlcgcn. Die Negierung glaubt, daß es zweckmäßig und geratheu ist, auch den Landgemeinden zu sagen: „Ihr habt zunächst dafür zu sorgen, daß Ordnung im eigenen Hause sei." Ob damit deren Wünschen Genüge geschieht oder nicht, das ist ein Gesichtspunkt, der jedenfalls nur in zweiter oder dritter Linie in Frage kommen kann. Wenn endlich noch von dem Herrn Grafen auf eine bekannte Anecdote Bezug genommen ist, so wünsche ich allerdings, daß die Reorganisation nicht den Ausgang haben möge, den er als eine mögliche Eventualität in Aussicht gestellt hat. Wenn wir aber dazu gelangen sollten, daß man fände, „die Polizei wäre nicht schlecht, aber mau merkte nicht viel davon", so wäre ich im Ganzen mit dieser Er- kcnntuiß nicht unzufrieden. (Heiterkeit.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder