Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1869 erreicht (Seite 137 und 170 der Borlage und oben unter L d). Die Gründe dieser Steigerung sind bei den einzelnen Positionen der Tabelle D angegeben und hat die Deputation zu Erinnerungen hiergegen keine Ver anlassung gefunden. Das immobile Staatsvermögen anlangend, so haben dessen Schätzungswerthe nach Ausweis der Ucbersicht L aus den darin bei den einzelnen Positionen angegebenen Gründen und nach dem Abschlusse Seite 171 in der Periode 1867/69 eine Erhöhung von 19,472,414 Thlr. 15 Ngr. 6 Pf. erfahren und sind daher von den vorigen 116,118,644 Thlr. 28 Ngr. 3 Pf. auf 135,590,459 Thlr. 13 Ngr. 9 Pf. gestiegen, wovon 121,429,309 Thlr. 10 Ngr. 8 Pf. auf die das Einnahme budget berührenden Kas sen rc-, 12,606,714 - 1 - 1 - auf die das Ausgabebud ¬ get berührendenKassenrc., 1,554,436 - 2 - auf die auf Seite 168/169 specificirten Aequivalente für Immobilien (Do mänenfond und zu Eisen bahnbauten bestimmte, jedoch noch nicht ver wendete Gelder, und zwar sowohl Ausgabereste bei den Centralkassen, als Bestände bei den Eisen- bahnbaukassen), Summa w. o. entfallen. Den hauptsächlichsten Zuwachs erhielt das immobile Staatsvermögen bei Pos. 1 des Einnahmebud gets mit 9,288,815 Thlr. durch anderweite Veranschlagung des Werthes der Staats waldungen nach dem Ertrage der Periode 1867/66, fer ner bei Pos. 5» mit 385,786 Thlr. 8 Ngr. — Pf. (fiscalische Steinkohlen werke), - 8 - 219,587 - — - 5 - (fiscalische Hüttenwerke), - 10a - 10,991,862 - 12 - 6 - (Staatseisen ¬ bahnen) durch anderweite Schätzung nnd beziehendlich fortgesetzte Neubauten und Acquisition, und im Ausgabebudget bei Pos.24amit 112,100 Thlr. — Ngr. — Pf. (Medicinalan stalten), - 28 - 130,409 ----- (Heil-, Straf- und Versorg» anstalten), - 38 - 215,158 - - - 9 - (Nothschönber ¬ ger Stölln), - 86 - 302,098 - 10 - — ' (Albrechts- burg), durch Neu- und Umbauten und fortgesetzten Stollnbau. Für die Schätzung des Werthes des immobilen Staats vermögens sind diejenigen Grundsätze maßgebend gewesen, welche in dem Rechenschaftsberichte für 1855/57 (Landtags- Acten 1860/61, I. Abth. 2. Bd. S. 207 flg.) aufgestellt und in dem Berichte der zweiten Deputation der Zweiten Kammer vom 6. Februar 1864 (Laudtags-Acten 1863/64, Beil, zur III. Abth. 2. Bd. S. 85 bis 87) dargelegt sind, mit der einzigen Abweichung, daß der Immobiliar- werth der Kalkwerke (Pos. 2 des Einnahmebudgets) nicht nach dem 20 fachen, sondern nur nach dem 16Vzfachen Nutzungsertrage in Ansatz gebracht worden ist. In der Regel hat die Abschätzung der Immobilien stattgefunden: I. bei fiscalischen Gebäuden aller Art nach der Brandvcrsicherungstaxe, sobald die Baulichkeiten nicht als Theile größerer Vermögenscomplexe nach dem Reinerträge oder nach dem Anlage kapitale (z. B- Bahnhofsgebäude) abzuschätzen waren, 2. nach dem 25fachen Ertrage bei den Staatswal dungen, den Kammergütern, Weinbergen, Jn- traden (Kaliwerke nach dem 16Nfachen Ertrage) u. s. w., 3. nach dem Anlagekapitals bei den Eisenbahnen, Telegraphen, dem Elsterbade, einzelnen Berg gebäuden nnd Lehranstalten, 4. nach dem ermittelten Zeitwerthe bei den Stein- und Braunkohlcnwerken, wie bei dem Bergbaue überhaupt, den Holzhöfen u. s. w. Ganz unveranschlagt sind geblieben das Resideuz schloß und das königl. Palais mit den dazu gehörigen Häusern, das Brührsche Palais, die Schloßgcbäude zu Pillnitz mit Gartenanlagen und sonstigem Zubehör, die Chausseen, Straßen, Brücken, Dämme und der Riesaer Elbquai, sowie sonstige Baulichkeiten, welche Activwerthe nicht repräsentiren. Von dem gesammten immobilen Staatsvermögen, soweit es nach Vorstehendem eiugeschätzt ist, und den dahin zu rechnenden Aequivalenten an überhaupt 135,590,459 Thlr. 13 Ngr. 9 Pf. gehören nach der Aufstellung auf Seite 171: I. 783,271 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. dem Grundeigenthume zur freien Benutzung der Krone, II. 7,038,966 - 7 - 6 - dem Grundeigenthume zur öffentlichen Be nutzung und zu ge meinnützigen und all gemeinen Zwecken(Uni- versität, Akademien, Bildungsinstitute aller Art, Straf-, Heil- und Versorganstaltens, III. 121,332,544 . 8 - 7 - dem Grundeigenthume für productiven Be trieb der Staatswirth- schaft (Staatswaldun gen, Kammergüter, Kohlen- und Hütten werke, Staatseisen bahnen rc.), IV. 4,673,532 - 29 - 6 - dem Grundeigenthume für Zwecke des Civil- dienstes (Ministerial gebäude, Gerichts-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder