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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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Außer den vorerwähnten Einnahmen sind bei der Wasserbauverwaltung übrigens auch noch die auf Seite 140 des Depntationsberichts der Zweiten Kammer erwähnten Posten an zusammen k 3,548 Thlr 15 Ngr. 7 Pf. zur Vereinnahmung gelangt und im Einnahmcbndget ver rechnet worden. Der bei Pos. 88, zu Jmmobiliarbrandvcrsichcrungsbciträgcn, über den Voranschlag von 79,000 Thlr. hervortretende Mehrbedarf an 17,682 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. wiro durch die Erläuterung Seite 99 der Vorlage vollständig gerecht fertigt. Die Pos. 88 ist überhaupt nur ein Berechnnngs- gelo, dessen Hohe durch vas Steigen der Versicherungs prämie bei Hinzntritt neuer Baulichkeiten, sowie durch die auf Grund oes Gesetzes erfolgende Ausschreibung außerordentlicher Beiträge bestimmt wird. Bei Pos. 89 a, Bauverwaltung, zu welcher eine Ersparnis; von 1019 Thlr. I3 Ngr. 2 Pf. an der Bewilligungssumme von 281,400 Thlr. zur Er scheinung kommt, hat man der Erläuterung auf S. 140 des Deputationsberichts der Zweiten Kammer nur noch die Bemerkung hiuzuzufügen, daß die Budgetsumme um von 2,954 Thlr. — Ngr. 4 Pf. 79,500 Thlr. bei der Straßen bauverwaltung, 915 - 11 - 1 - 80,500 - bei den Kassen- und Nechnungsbe- Hörden, chMDhl^ überschritten, dagegen: an der Budgeisumme von 1,032 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf. 43,400 Thlr. bei der Wasserbau verwaltung, 3,856 - 17 - l - 78,000 - bei der Hochban- verwaltnug, 4M8Thlr. 24Ngr. 7 Pf. erspart worden sind, 3,869 - 11 - 5 - Ueberschreitung ab, lst)19^Thlr7l3 Ngr. 2 Pf. w. o. effectiver Minderbedarf. Zu Pos. 89 b, für allgemeine Eisenbahn- und andere technische Zwecke, sind Verwilligung — 15,000 Thlr. — und Verwendung sich gleich. waren aä I zu neuen Staatscisenbahnnnterne -mnngen 6,000,000 Thlr. zum Bau der Freiberg-Chemnitzer Staats bahn nebst Zweigbahn Wiesa-Hainichen und zum Bau der Zittan-Großschönancr Staatseisenbahn bewilligt; es sind jedoch 442,571 Thlr 13 Ngr. 4 Pf. mehr verausgabt worden. Durch die Erläuterung auf S. 101 der Vor lage wird dieser Mehrbedarf vollständig gerechtfertigt und wird daher die vorliegende Ueberschreitung nicht zu beanstanden sein. Das; fierzu snb II im Rechenschafts berichte noch die Snmmc von 2,790,80» Thlr. zur Er werbung der Albertsbahn hinzugctretcn ist, hat seinen Grnnd lediglich darin, daß diese Post imBudget Pro 1867/69 nicht hatte Aufnahme finden können, vielmehr erst durch ständische Schrift vom 3. Februar 1868 besonders be willigt worden ist. II. Reservefonds. Pos. 90. Zu außerordentlichen Bedürfnissen. Von der Bewilligung an 300,000 Thlr. sind nur 29,239 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. für die auf S- 141 des Dc- putatiousberichts derZweitcu Kammer näher angegebenen Zweckeverwendet, die übrigen 270,760 - 6 - 3 - dagegen erspart worden. 300,000 Thlr.— Ngr.— Pf. Summe w. o. Dieser Fond ist stets nur ein Berechnungsgeld und dazu bestimmt, unvorhergescheue Fälle in den Einnahmen, oder unvorhergesehene, aber nicht zu vermeidende Ausgaben zu decken. Indem die unterzeichnete Deputation den Bericht über die Beilage zum allerhöchsten Decret Nr. 1 mit der Bemerkung schliesst, daß die Zweite Kammer am Schlüsse der Verhandlung über diese Vorlage der hohen Staats reg ieruug auf Antrag ihrer Deputation in namentlicher Abstimmung gegen eine Stimme beschlossen hat, zu erklären: „daß die mittels allerhöchsten Decrcts vom 29. November 1871 von der Staatsrcgicrung abgelegte Rechenschaft über die Staatseinnahmen und istaatsansgaben inner halb der Finanzperiode 1867/69 für ausreichend zu er- achteu uud durch die gegebenen Nachweise derart be legt ist, daß die Kammer oabci Beruhigung fassen kann," empfiehlt sie auf Grund der vorgcnommcncn Prüfung der abgelegten Rechenschaft, unbeschadet der oben gestellten specictlen Anträge, auch ihrerseits der Kammer. den Beitritt zu diesem Beschlusse der jenseitigen Kammer. Zuletzt hat man noch zweier Anträge zu gedenken, welche von der jenseitigen Deputation in deren Berichte der Zweiten Kammer empfohlen worden sind. Der erste dieser Anträge an die Staatsrcgicrung geht dahin: „den Rechenschaftsbericht in Zukunft nach der bezüglich der einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten bei der Bndgctausstellung befolgten Anordnung aufzustellcn, nach wie vor aber zugleich mit dem neuen Budget an die Kammern gelangen zu lassen," und wird dnrch die Erwägungen auf S. 142 des jen seitigen Depntationsberichts mvtivirt. Nachdem Inhalts des letzteren S. 142 die Negierung Anfangs gegen diesen Antrag im Wesentlichen deshalb sich ausgesprochen hatte, weil der Rechenschaftsbericht durch den Beidruck der mit den Speeialctats correspondircnLen Erfolgsanzcigen allzu umfänglich und dennoch dadurch die schriftliche Mit-
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