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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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„Die ausschließlich der Postvcrwaltung angehörigen Grundstücke nebst den darauf befindlichen Postdieust- gebäuden sind im Jahre 1867 bei Ucbergang der Post- verwallung auf den Bund dem letzteren unentgeldlich zur Benutzung, jedoch mit der Verpflichtung, dieselben aus der Postkasse in baulichem Stande zu erhalten, überwiesen worden. Dagegen hat die Postverwaltnng für die in Gebäuden anderer Verwaltungen, nament lich auch in den der Staatsciscnbahn hergestelltcn oder benutzten Räumlichkeiten einen entsprechenden Miethzins zu zahlen. Im Uebrigcn bedarf jedoch die Frage über das rechtlicke Verhältniß bezüglich der postfiscalisckcn Ge bäude noch der Regelung, welche zwar von dem Reichs kanzler vvrlängst in Aussicht gestellt, aber bisher noch ausgesetzt geblieben ist." Hat nun auch die jenseitige Kammer hierbei zunächst Beruhigung gefaßt, so ist doch von derselben, nm eine möglichst baldige Klarstellung der obwaltenden Verhält nisse herbeizuführen, hier:u einstimmig der Antrag an die königl. Staatsrcgierung beschlossen worden: Dieselbe wolle ihrerseits die Verhandlungen we gen der rechtlichen Verhältnisse der postfiscalischen Ge bände dem Reiche gegenüber zu beschleunigen suchen. Nachdem Se. Excellenz der Herr Staatsministcr Frei herr von Friesen bei der Verhandlung der Zweiten Kam mer bemerkt, daß die Regicrnng gegen jenen Antrag Nickts cinzuwcndcn habe, und die Verhandlungen über die rechtlichen Verhältnisse des Staatseigcnthums, wel ches für Ncichszwecke verwendet oder benutzt wird, in nächster Zeit wieder ausgenommen werden sollen und hierbei auch der angeregte Gegenstand sich erledigen werde, nimmt die unterzeichnete Deputation kcmcn Anstand: der Ersten Kammer den Beitritt zu dem vorgedachten, von der Zweiten Kammer beschlossenen Anträge an heimzugeben. Präsident von Zeh man: Meldet sich Jemand zum Wort? — Der Herr Staatsminister! Staatsminister von Friesen: Ich habe gar keine Bedenken gegen diesen Antrag; halte es aber sür meine Pflicht, der hohen Kammer mitzuthcilen, daß seit der Zeit, wo diese Erklärung abgegeben worden ist, dieses ganze Ver- hältuiß in eine andere Lage gekommen ist, weil an dcnBun- desrath eine Gesetzesvorlage über das rechtliche Verhältniß derjenigen Gebäude, die zu Bundeszwecken bestimmt sind, gelangt ist und in nächster Zeit wahrscheinlich zur Be- rathung im Buudesrathe kommen wird. Präsident von Zehmen: Meldet sich Jemand zum Wort? — Da es nicht der Fall ist, so schließe ich die De batte über diesen Punkt und insofern der Herr Referent nicht noch Etwas zu bemerken hat, werde ich zur Frag- stelluug übergehe». Die Zweite Kammer hat den Antrag beschlossen: „Die Negierung wolle ihrerseits die Verhandlun gen wegen der rechtlichen Verhältnisse der post fiscalischen Gebäude dem Reiche gegenüber zu beschleunigen suchen". Die Deputation empfiehlt Beitritt hierzu. Ich frage die Kammer: „ob sie der Deputation hierin beitritt?" Einstimmig: Ja. Pos. 10a. — Der Herr Referent! Referent Secretär Bürgermeister Löhr: Auch zu 10 a enthält der Bericht einen Antrag, der sich auf Seite 261 abgcdruckt befindet. Die zweite Deputation der Zwei ten Kammer hatte bei der königl. Staatsrcgierung zu Pos. 10a beantragt, sie mit einem Nachweise über den Pro centsatz, zu welchem das Anlagekapital der einzelnen Eisen bahnlinien sich verzinst hat, wie das auch früher schon ge schehen ist namentlich im Rechenschaftsbericht für 1864 bis 1866, sowie mit einer Zusammenstellung der Bctricbs- crgebuisse der einzelnen Bahnen zu versehen. Die Staats regierung hat auf diesen Antrag, Welcker innerhalb der jenseitigen Deputation gestellt worden ist, die Gründe des Näheren mitgetheilt, aus welchen es, wenigstens für die Vergangenheit, nicht mehr möglich sei, derartige Ucbersich- ten zu gewähren; gleichzeitig jedoch die Bereitwilligkeit ausgcsprocken, eine Einrichtung zu treffen, wornach es thunlich und nickt mit zu großen Umständen und Weit läufigkeiten verbunden sein wird, für die Zukunft einem derartigen Wunsche, wenn er von der Kammer zu dem ihrigen gemacht wird, Rechnung zu tragen, und cs ist in folge dessen von der Zweiten Kammer der Antrag an die königl. Staatsrcgierung beschlossen worden: „dieselbe wolle statistische Nachweise über die Ncntabi- lität und Bctriebsergebnisse der einzelnen Bahnlinien anfertigen und die Milthcilung derselben stets mit dem Ncchenschaflsbcrichte an die Kammern gelangen lassen". Die diesseitige Deputation empfiehlt der hohen Ersten Kam mer Beitritt zum jenseitig beschlossenen Antrag und zwar aus den Erwägungen, die auf Seite 261 des Berichts an- gedcutet worden sind. Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort, zu Pos. 10a und dem dabei gestellten Anträge? — Es meldet sich Niemand. Die Kammer hat bei dieser Po sition beschlossen: „die Staatsregierung wolle statistische Nachweise über die Rentabilität und Betriebsergebnisse der einzelnen Bahnlinien anfertigen und die Mitthei- lung derselben stets mit dem Rechenschaftsberichte an die Kammern gelangen lassen". Die Deputation unserer Kammer schlägt Beitritt zu diesem von der Zweiten Kammer beschlossenen Anträge vor und ich frage die Kammer: „ob sie diesem Anträge beipflichtet?" Einstimmig: Ja.
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