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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,2
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028282Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028282Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028282Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- Protokoll69. Sitzung -
- Protokoll70. Sitzung -
- Protokoll71. Sitzung -
- Protokoll72. Sitzung -
- Protokoll73. Sitzung -
- Protokoll74. Sitzung -
- Protokoll75. Sitzung -
- Protokoll76. Sitzung -
- Protokoll77. Sitzung -
- Protokoll78. Sitzung -
- Protokoll79. Sitzung -
- Protokoll80. Sitzung -
- Protokoll81. Sitzung -
- Protokoll82. Sitzung -
- BandBand 1871/72,2 -
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regierung von der ursprünglichen Absicht des Antrags ab- gcgangen ist, sind in dem Expos« bereits niedergelcgt und als vollständig gerechtfertigt zu befinden. Das hier frag liche Terrain anlangend, so ist wohl kein Zweifel, daß die Umbauung in der südöstlichen Ecke nur durch die beantragte Erwerbung des Terrains zu verhindern ist. Die jenseitige Deputation hat aber Bedenken getragen, die Bewilligung zu befürworten, bevor nicht mit allen Besitzern bindende Abschlüsse erfolgt seien. Die Staatsrcgierung hat daher eine zweite,Mittheilung über die neueren Verhandlungen an die Kammern gelangen lassen, wornach zwei kleine in der ursprünglichen Vorlage aufgenommcneParcellen nicht mehr verkäuflich sind, aber auck als unwesentlich bezeichnet wer den. Sie enthalten nur 84 Quadratruthcn zusammen; die weiteren 1 Acker 182 Quadratruthcn, welche dem Got teskasten der Kreuzkirche gehören, sollen nach dem Durch schnittspreise der sämmtlichcn Kaufpreise bezahlt werden, während 7 Acker 118 Quadratruthcn in 4Parcclleu, aller dings nur für 3000 Thlr. pro Schesfel Landes zu haben sind, wozu noch die Verzinsung der Kaufgelder vom Tage des Kaufabschlusses an tritt. Nach diesen Verhandlungen stellt sich die nunmehrige Berechnung für das gcsammte Kaussprojcet auf 90,000 Thlr. incl. des Nebenaufwandes von 15,000 Thlr. für Kaufkosten und die Einrichtung der bereits 1870 erworbenen Parcellen zu Gartenanlagen. Diese Summe von 90,000 Thlr. ergiebt sich jedoch nach Absehen von vier über die Grenzlinie des Großen Gartens hinaus gelegenen Parcellen, welche früher mit in Betracht kamen. Die jenseitige Deputation ist darin allseitig ein verstanden gewesen, den Ankauf auch zu dem angegebenen hohen Preise anzurathen; hat sich aber in Bezug auf die anzukaufcnde Fläche in eine Majorität und Minorität ge» spalten, indem die erstere die Bewilligung nur in der von der Staatsregierung postulirten Höhe, die letztere dagegen noch überdem den Ankauf der vier bezeichneten, über die Grenzlinie des Großen Gartens hinaus liegenden Par cellen und somit eine Erhöhung der zu bewilligenden Summe auf rund 105,000 Thlr. empfohlen hat. Die Zweite Kam mer hat in ihrer 110. öffentlichen Sitzung sich mit 38 gegen 28 Stimmen für den Antrag der Majorität entschieden und mithin das Postulat nur in der gestellten Höhe von 90,000 Thlr. bewilligt. Die diesseitige Deputation glaubte ihrer Kammer auch nur die Bewilligung in der von der Zweiten Kammer angenommenen Höhe empfehlen zu sollen, indem der Ankauf der Parcellcn 194a, 196a, 197», 198a erstens über den ständischen Antrag hinausgcht, zweitens diese Parcellcn über die östlichen Grenzen des Großen Gartens hinausliegen und somit nicht nothwcndig in Frage kommen, drittens der Grund des vorläufigen Kaufabschlus ses über dieselben, indem nämlich einer der Verkäufer, wel cher gleichzeitig Besitzer anderer hier in Frage kommender Parcellcn war, es als Bedingung gestellt hatte, daß diese Parcellen zugleich mitgekauft würden, nach der Erklärung der Staatsregierung wieder in Wegfall gekommen ist, und viertens ein Ankauf derselben als blvses Speculations- geschäft wohl nicht zulässig sein dürste. Die Deputation beantragt daher, den Beschlüssen der Zweiten Kammer sub 1, 2, 3: „1 . die königl. Staatsregierung zur Erweiterung des Großen Gartens durch Ankauf der in der Bei lage I zum allerhöchsten Dccrete Nr. 53 vom 28. Oc- tobcr 1872 verzeichneten Parcellen und Parcellentheile mit Ausnahme der unter Nr. 106, 1675, 194a, 196a, 197 a und 198 a genannten zu ermächtigen, 2. hierzu ein in des außerordentliche Budget der Finanzperiode 1S72/73 einzustellendes Berechnungsgeld in der Höhe von 90,000 Thlr. zu bewilligen, 3. die von der königl. Staatsregierung zugesagte, seiner Zeit den Ständen zu gebende Nachweisung über die Verwendung der bewilligten Summe ausdrücklich vorzubehaltcn und derselben entgcgenzusehcn," bcizutretcn. — Schlüßlich hat die Zweite Kammer auf An rathen ihrer Deputation die von der Staatsregierung aus gesprochene Absicht, die jetzt bestehende Einrichtung, wor nach der Große Garten jetzt gar nicht im Budget erscheint, sondern seine Unterhaltungskosten mit den eigenen Ein nahmen bestreitet, ferner nicht bcizubchalten, vielmehr den selben mit allen darauf bezüglichen Einnahmen und Aus gaben mit der nächsten Finanzperiode wieder in das Budget einzustcllcn, dankbar acceptirt und einen darauf bezüglichen Antrag des Inhalts einstimmig angenommen: „Die Kammer wolle sich mit der Absicht der Re gierung, künftig den Großen Garten mit allen darauf bezüglichen Einnahmen und Ausgaben wiederuu. in das Budget einzustellen, einverstanden erklären und die selbe als bindende Zusicherung .für die Zukunft an- uehmen." Die Deputation empfiehlt, auch diesem Antrag beizu treten. Präsident von Zehmeu: Meine Herren! Die zweite Deputation hat zwar durch den Mund ihres Re ferenten auf das königl. Decret Nr. 53 blos mündlichen Bericht erstattet. Da nun in der Regel aus ein königl. Decret schriftlicher Bericht zu erstatten ist, so habe ich die Kammer zunächst zu fragen: ob sie sich mit der blosen mündlichen Berichterstattung begnügen will, vorausgesetzt, daß auch die hohe Staatsregicrung gegen diese Form der Berichterstattung keine Einwendung zu machen hat. — Genehmigt die Kammer die blos mündliche Berichterstattung ? — Einstimmig. — Auch die hohe Staatsregierung er klärt sich damit befriedigt. Ich frage, obJcmand das Wort zu demselben begehrt? — Herr Bürgermeister Martini! Bürgermeister Martini: Bei Berathung des Be richts der vierten Deputation dieser Kammer über die Pe tition der Gemeinde Strehlen wegen des Bebauungs-
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