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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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einigermaßen sind dem anderen Theile diese Sätze doch Nach diesem Vorschläge verbleibt cs in scalamäßigen Erhöhung der Lehrcrgehalte bei den der im 325 350 375 400 450 500 550 Betrefs - 10 - - 15 - - 20 - - 25 - über 10,000 Einwohner: 280 Thlr. 400 - 340 370 400 - 10 - - 15 - - 20 - Einwohnern: Bei der Anstellung 250 Thlr. nach 5 jähr. Dienstzeit 310 - Die hohe Staatsrcgicrung ist zwar bei Abfassung des Gesetzentwurfs über die Gehaltsvcrhältnisse der Lehrer an Elcmcntarvolksschulen ebenfalls von der Voraussetzung der Annahme des vorgclcgtcn Entwurfs eines Volksschul- gesetzcs ausgcgangen; (siehe Schluß der Motiven, S. 152 der Vorlage) indessen hatten die Herren Commissare nach dem gegen wärtigen Sachstande gegen die Ansicht der Deputation Nichts cinzuweudcn und cs wird daher die dadurch ge botene Abänderung des Absatzes 1 von ß 1 weiter unten in Vorschlag gebracht werden. Nach Erledigung dieses präjudicicllcn Punktes hatte die Deputation auf den näheren Inhalt der Rcgicrnngs- 250 Thlr. 350 - 400 - 450 - 500 - Entwürfe vorgeschlagcueu und von der Zweiten Kammer angenommenen Sätzen mit alleiniger Ausnahme der als erste Gehaltserhöhung aufgestellten Sätze von 280, 300 und 350 Thlr. Diese letzteren kommen in Wegfall, und zwar dergestalt, daß die nachfolgenden Sätze je eine Stufe höher steigen und sonach bei der ganzen Scala überhaupt nur 4 Altersklassen in Rücksicht gezogen werden. In Erwägung des Umstandes, daß hiernach einerseits die Minimatz und Marimalsätze des Entwurfs unver ändert bleiben unk andererseits die Lehrer um 5 Jahre früher in den höheren Gehalt aufrücken, glaubt die De putation nach allen Seiten hin billigen Wünschen cntgegen- znkommcn. Sie wird daher die hiernach sich ergebende Abänderung des Entwurfs im speciellen Theile dieses Berichts beantragen. Zu 2. In derselben Lage befindet sich die Deputation hin sichtlich der Einrechnung des Kircheneinkommcns in den Lchrergehalt. Sie hat sich gleich anfangs der Ansicht zugeneigt, daß in Berücksichtigung der Lage der Kirch- schullchrcr weder das Accidentialeinkommen, noch das Substantialeinkommcn in den Lchrergehalt cinzurcchncn sei; sic ist jedoch infolge der Vernehmung mit den königl. Commissaren, welche bei ihrem im jenseitigen Berichte S. 7l abgcdrucktcn Vorschläge verblieben sind, sich aber bereit erklärt haben, demselben eine veränderte kürzere Fassung zu geben, zu dem Beschlusse gelangt: daß das Accidentialeinkommen von einem Kirchendienste dem Lehrer auf seinen Lchrergehalt gar nicht und das Zu D Der Annahme, daß die im Entwürfe enthaltenen und von der Zweiten Kammer genehmigten Bcsvldungssätze zu Erreichung des in Absicht liegenden Zweckes als aus reichend erscheinen, vermag sich die Deputation nicht an- zuschlicßen. Berechnet man auch nur die unbedingt noth wendigen Ausgaben des Lehrers nach den jetzigen Preiserhöhungen und vergleicht man mit den im Ent würfe angenommenen Gehalten Dasjenige, was in anderen Verhältnissen gewährt werden muß, so wird man der Ansicht der Deputation, ohne daß sie Zahlen und Bei ¬ bis zu 5000 sooobis 10,000 Einwohner: zu hoch und für die Gcmcindm zu drückcud ei schie nen. Nach Vernehmung mit reu königl. Commissaren, welche bei dem Entwürfe stehen geblieben sind, und nach mehrfacher Vcrathur.g hat sich die Deputation dahin ge einigt, die folgende Scala zur Annahme vorzuschlagcn: des Schulgesctzentwurfs) auf cincn gewissen Zusammen- spiele aus anderen Verhältnissen anführt, beizusiimmen Hang der beiden Gesetzentwürfe Hinweisen und im All- nicht verfehlen können. gemeinen der Grundsatz, daß die Höhe der Vergütung i War nun hiernach die Deputation in ihrer Gesammt- sich erst festsctzcn läßt, wenn die Lclstungspflicht vollstän- hcit auch geneigt, im Interesse der Volkssämllchrcr noch dig überschaut weiden kann, als richtig auzucrkcnneu ist, chmge westergchendc Vorschläge für die Gchaltsklasscn zu so ist dies doch im vorliegenden Falle um deswillen nicht machen, so ergaben sich doch bei der Feststellung derselben durchschlagend, weil, selbst wenn uncrwartctcrwcisc das : mehrfache Schwierigkeiten. Während ein Theil der De- neue Volkssebulgesetz nicht zu Stande kommen sollte, doch putation folgende Gehaltsscala für zweckentsprechend er- das Gesetz vom 6. Juni 1835 in Kraft bleibt, welches Ecktet hat: den Pflichtcnkrcis der Lehrer in der Hauptsache enthält i bis zu 5000 und ebenfalls von dem Grundgedanken ausgcgangcn ist,: Einwohnern: daß die ökonomische Lage der Lehrer keine drückende: Bei der Anstellung 275 Thlr. sein dürfe. > nach 5 jähr. Dienstzeit 300 - - Vorlage cinzngchen und sie ist nach sorgfältiger Prüfung derselben in der angenehmen Lage, zu erklären, daß der Entwurf, indem cr höhere Gehalte für die Volksschul- lchrrr in Vorschlag bringt, als vollständig begründet er scheint und mit Frcndcn zu begrüßen ist. Unter Bezug nahme auf die Motiven und auf die im jenseitigen Berichte angeführten Gründe wird cs gcnügcn, zur Rechtfertigung dieser Ansicht nur darauf hiuzuweiscn, daß, da in Be rücksichtigung der gesteigerten Preisverhältnissc aller Lebensbedürfnisse die Gehalte der sämmtlichcn Staats beamten erhöht worden sind, auch der Lehrerstand nicht übergangen werden kann, ihm vielmehr ein seiner mühe- und würdevollen Aufgabe entsprechendes Einkommen zu gewähren sein wird. Die Deputation hat daher auch die Annahme des Gesetzentwurfs der hohen Kammer im Allgemeinen zu empfehlen, und nur I. hinsichtlich der Gehaltsaufbesserungen, sowie 2. wegen Einrechnung des Kircheneinkommcns in deu Lchrergehalt ihre abweichende Ansicht gleich hier im allgemeinen Theile dieses Berichts vorzutragen. 5000 bis 10,000 über 10,000 Einwohner: Einwohner: 300 Thlr. 350 Thlr. 350 - 400 - 400 - 450 - 450 - 500 - 500 - 550 - 550 - 600 -
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