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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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der Landtags-Ordnung ohne ausdrückliche ständische Ge nehmigung nicht ausführbar ist, so haben Sc. Ko ni gliche Majestät beschlossen, die Ständcversammlung wiederum einzuberufen, und geben derselben, unter Zu rückziehung des allerhöchsten Dekrets vom 23. März dieses Jahres, anheim, sich damit einzuverstehcn, daß während der Vertagung der Kammern einzelne oder sämmtliche Deputationen zur Vorberathung der ihnen zugewiescnen Gegenstände versammelt bleiben, auch wieder cinberufen, sowie denselben etwaige weitere Vorlagen der Negierung überwiesen werden können. Sc. Königliche Majestät sehen der verfassungs mäßigen Erklärung der getreuen Stände hierauf in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 22. Mai 1872. Johann. (D.8.) Richard Freiherr von Friesen. Das Direktorium beantragt, das eben verlesene kö- nigl. Decrct nicht an eine Deputation zur Berichterstat tung zu verweisen, vielmehr unter der Voraussetzung aus drücklicher Zustimmung der Staatsregieruug hierzu in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. März 1868 unter III zu § 129 der Verfassungsurkunde sofort in dessen Berathung einzutreten. Ich habe die Kammer zu fragen, ob sie diesen Vorschlag des Directvriums genehmigen will, und für den Fall der Genehmigung würde ich dann die hohe Staats regierung um ihre Zustimmung auf Grund § 123 der Ver fassungsurkunde zu ersuchen haben; wird er abgelehnt, so würde dieses Decret zunächst an die erste Deputation zu verweisen sein. Ich frage zunächst, ob Jemand über diesen Vorschlag des Directvriums das Wort begehrt? — Es ist nicht der Fall und ich erkläre somit den Antrag für angenommen. — Ich habe die hohe Staatsregierung nun zu fragen, ob sie genehmigt, daß davon abgesehen werde, daß das ein gegangene königl. Decret an die Deputation verwiesen werde, und ob sie gestatten will, daß sofort in dessen Be rathung bei der heutigen Tagesordnung eingegangen werde. Staatsminister von Friesen: Die Regierung er klärt sich mit dem von dem Präsidium vorgeschlagenen und von der Kammer genehmigten Verfahren einverstanden. Präsident von Zeh men: Es wird dieser Gegen stand also auf unsere heutige Tagesordnung gebracht. Zuvor sind jedoch noch einige andere Anzeigen zu erstatten. Ich habe zunächst der Kammer Vortrag zu erstatten über die eingegangenen Urlaubsgesuche. Es haben sich für die Dauer unseres gegenwärtigen Beisammenseins entschuldi gen lassen wegen nicht zu unterbrechender Badekuren die Herren Bürgermeister vr. Koch, Professor Or. Heinze, von Böhlau, von Burgk, Bürgermeister Martini und von Stammer. Die Herren bitten um Urlaub für die Dauer unseres gegenwärtigen Beisammenseins. Unter den an geführten Umständen dürste dieser Urlaub nicht zu ver sagen sein. Herr Handelskammerpräsident Rülke ist nach Italien verreist und hat also nicht Kcnntniß von unserer Einberufung. Herr von Nostitz-Wallwitz hat sich wegen unaufschieblicher Amtsgeschäfte für die Dauer unserer diesmaligen Sitzungen entschuldigen lassen. Herr von der Planitz hat wegen Erkrankung in seiner Familie um Ur laub gebeten ebenfalls auf die Dauer unseres Beisammen seins und Herr Landesältester Hempel bittet um Urlaub bis zum Monat August. Das Direktorium aber schlägt vor, diesen Urlaub vorläufig auf b Wochen festzusetzen. Genehmigt dies die Kammer? — Einstimmig. Der Aufwärter der Ersten Kammer, Kahle, hat ein Bittgesuch um eine Beihilfe an das Direktorium ein gereicht ; er ist erkrankt und abgehalten, seinen Dienst wie der anzutreten, und bittet deshalb um eine Beihilfe. Ich werde sein Gesuch auf den Tisch des Hauses auslegen und ist zu erwarten, ob die Kammermitglieder die Güte haben werden, eine Unterstützung zu unterzeichnen. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen. Auf derselben steht als einziger Gegenstand, wie bereits mit« gethcilt wurde, das königl. Decret Nr. 49, den Zusammen tritt der Deputationen während der Vertagung der Stände« Versammlung betreffend. Das königl. Decret Nr. 49 stellt unter Zurückziehung des allerhöchsten Dekrets vom 23. März d. I. den Kammern anheim, sich damit einzuver stehen, daß während der Vertagung der Kammern einzelne oder sämmtliche Deputationen zur Vorberathung der ihnen zugewiesenen Gegenstände versammelt bleiben, auch wieder einberufen, sowie denselben etwaige weitere Vorlagen der Regierung überwiesen werden können. Es ist also nur ein An he im geben, das die Staats regierung uns entgegenbringt, wir sind dadurch veranlaßt, selbst die näheren Vorschläge zu machen und der Sache eine Gestaltung zu geben. Hiernach hat das Direktorium sich für verpflichtet erachtet, für den Wiederzusammentritt der Kammer Anträge vorzubereiten, welche der Diskussion über das königl. Decret nnd der Beschlußfassung Anhalt zu gewähren vermöchten. Es ist dies geschehen durch Vor legung der Anfrage unter a bis k, welche bereits gedruckt in Ihren Händen sind und folgendermaßen lauten: Die Kammer wolle ihre Zustimmung dazu erklären: ») daß während der anderweit beabsichtigten Ver tagung der Ständeversammlung die nachstehend näher bezeichneten ständischen Deputationen zur Vorberathung der ihnen zur Berichterstattung bereits überwiesenen Regierungsvorlagen und Petitionen, nach Maßgabe § 146 der Landtags- Ordnung versammelt bleiben, beziehendlich ein berufen werden; b) daß «) feiten der Ersten Kammer »a) die Finanzdeputation, wegen der Vor lagen, die directe Besteuerung betres-
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