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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1869/70
- Erscheinungsdatum
- 1870
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1869/70,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028289Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028289Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028289Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1869/70
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1870-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1869/70 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- SonstigesD. Summarische Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- BandBand 1869/70 -
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cisere, zur Annahme. sie bestraft werden soll, klar machen zu müssen. Nach Einstimmig. mand das Wort zu nehmen wünscht, stelle ich die Frage und frage die Kammer: „ob sie beschließen wolle, den Art. 19 unver- ; ändert anzunehmend" Einstimmig. den Motiven zum Preßgesetzc von 1851 und selbst nach den dem vorliegenden Gesetzentwürfe beigegebenen Mo tiven könnte man zunächst denken, daß mit jenen Strafen die culpose (fahrlässige) Theilnahme am Preßvergehen getroffen werden solle; allein abgesehen davon, daß es sehr auffallend wäre, eine Strafe auf Grund einer blos von der Deputation vorgeschlagenen Ver änderung anzunehmen?" Präsident vonFriesen: Art. 18. Wenn Niemand das Wort zu nehmen wünscht, ist die Frage zu stellen und zwar auf Annahme des Artikels mit der von der Depu tation vorgeschlagenen Aenderung, und frage ich die Kammer: „ob sie beschließen wolle, den Art. 18 mit de- von der Deputation vorgeschlagenen Aenr derung im zweiten Satze anzunehmen?" Einstimmig. mer gehaltenen Reden, L.M. S. 1190, 1193, 119S, 1214, 106* ! Art. 19 Präsident von Friesen: Art. 16. Wünscht Jemand wird zur Annahme empfohlen, wie er sie auch in der das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand; es Zweiten Kammer gefunden hat. wird also abgestimmt werden können. Die Deputation; empfiehlt die unveränderte Annahme des Art. 16 und ich Präsident von Friesen: Art. 19. Wenn Nie- Aenderungcn, rcsp. Weglassungen und es wird daher ge nügen, wenn ich die Frage stelle: „ob die Kammer beschließen wolle, Artikel 15 mit den von der Deputation vorgeschlagenen Abänderungen anzunehmen?" Einstimmig. Referent Geh. Hofrath vr. Albrecht: Artikel 16. Im Berichte heißt es: Art. 16 ist von der jenseitigen Kammer angenommen. Die De-! Referent Geh. Hofrath vr. Albrecht: Art. 19. Der putation beantragt dasselbe. ! Bericht sagt: Referent Geh. Hofrath vr. Albrecht: Art. 18. Der Bericht sagt weiter: Art. 18 ist in der Zweiten Kammer mit der vom Herrn königl. Commissar gewünschten redactionellen Aenderung, daß statt: „Zuwiderhandlungen — verjähren", gesetzt werde: „die Strafbarkeit der Zuwiderhandlungen — verjährt", angenommen. Die Deputation empfiehlt dasselbe. frage die Kammer: „ob sie diesen Artikel unverändert annehmen wolle?" Einstimmig. Referent Geh. Hofrath vr. Albrecht: Art. 17. Der Bericht fährt fort: Art. 17 hat durch die Zweite Kammer folgende Fassung erhalten: Präsident von Friesen: Art. l7. Wünscht Je mand das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand zum Wort. Die Deputation beantragt im Einverständniß mit der Zweiten Kammer eine etwas veränderte Fassung. Es wird daher die Frage zu stellen sein und frage ich die präsnmirten Culpa zu verhängen und noch dazu ohne Kammer: ! einen Gegenbeweis zuzulasscn, läge darin, daß der eine , l Schuldige sich durch Bezeichnung eines anderen Schul- „ob sic beschließen wolle, den Art. 17 mit der-vjgen von der Strafe befreien kann, ein greller Wider- < i """ Dieses Letztere war es zunächst, was die De ¬ putation auf eine wesentlich andere Bedeutung jener Strafen hinführte, nämlich darauf, daß sie nicht eine (criminelle) Strafe für Theilnahme am Preßvergehen sein sollen, sondern lediglich eine Ordnungsstrafe dafür, daß der damit Bedrohte seinen (unmittelbaren oder mit» telbaren) Vormann, zuletzt den Verfasser nicht in der Weise bezeichne, daß er von einem inländischen Gerichte zur Bestrafung gezogen werden kann. Daß dieses der wahre, der Intention des Gesetzgebers entsprechende Sinn des Artikels sei, ergab sich nicht blos aus den von den Herren Regierungscommissaren in der Zweiten Kam . «Zu von Kriegsgefahr oder nach aus-' diesem und den folgenden Artikeln hat der Ge- „ über setzentwurf das System der sogenannten außerordentlichen U^chz oder subsidiären Strafen, welches schon das Preßgeseß »n^rkAischen Interessen des Komssre^ des 1851 hatte, mit einigen Modificationen bcibchalten. norddeutschen Bundes gefährden, durch Verordnung rc. , Aie Deputation glaubte sich vor Allem über den wahren Die Deputation empfiehlt diese Fassung, als die Prä-' Sinn dieser Strafen, d. h. darüber, was eigentlich durch Referent Geh. Hofrath vr. Albrecht: Art. 20. Der Bericht fährt fort: Art. 2y.
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