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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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wird, und ich frage Sie auf Ihr Gewissen: ist das Weich lichkeit, wenn man das Blut seiner Nebeumenscken nicht unnütz vergießen will, oder ist es Weichlichkeit, wenn Je mand einen Mörder blos aus Angst, weil er fürchtet, es könnte ihm sonst etwas Aehnlichcs passiven, Eingerichtet wissen will? Es ist ferner der politische Standpunkt be rührt worden in einer Art, von der ich allerdings nicht weiß, ob ich sie recht verstanden habe. Ich bekenne ganz unverhohlen — und ich habe, wenn ich auf mein politi sches Leben zurückblicke, keine Ursache, mich zu scheuen, es zu sagen — ich bin nie von der conservativen Richtung abgewichen; aber ich fasse die conservative Richtung so aus, daß sie nicht zur Stabilität werden, nicht ein Stehen bleiben bereuten darf; denn wir wissen schon aus der Natur, was schließlich aus Dem, was lange steht, wird. Es ist die Aufgabe des Conservativen, den Fortschritt zu prüfen und, wenn er ihn mit den conservativen Grund sätzen vereinbar findet, anzunehmen. Wenn, wie mir dies in meinem Leben oft passirt ist, Fragen vorgekommen sind, bei denen ich zu demselben Resultat gekommen war, zu dem Leute von der gerade entgegengesetzten politischen Richtung auch gekommen waren, so hat mich das augen blicklich zwar stutzig gemacht; allein dann doch nur ver anlaßt, daß ich die Sache um so gewissenhafter geprüft habe, und habe ich da gefunden, daß meine Ansicht die richtige sei, so habe ich darin, daß die Gegner meiner po litischen Meinung dieselbe Ansicht haben, gerade den größ ten Beweis für die Wahrheit meiner Ansicht gefun den. So ist es mir auch bei dieser Frage gegangen. Es ist auch noch ein Argument gebraucht worden, ge gen welches ich Etwas erwidern muß. Man hat gesagt, es solle hinsichtlich der Militär- und Kriegsgesetze bei dem Bisherigen bleiben und da könne man hier doch nicht die Todesstrafe abschaffen, während sie dort nicht abgeschafft würde. Eine überraschende Anwendung des Satzes: daß das Beste der Feind des Guten sei, wie sie mir noch nicht vorgekommen ist! Meine Herren! Wollen wir denn im Bereiche des Strafgesetzbuchs Llos deshalb die Todesstrafe, die wir nicht mehr für nöthig halten, Leibehalten, weil sie in anderen Gebieten der Staatsverwaltung nicht aLgeschafft ist? Ich glaube, dazu wird sich doch wohl Niemand ent schließen. Was nun aber die sonstigen Einwendungen gegen die Abschaffung der Todesstrafe betrifft, die hier ausgesprochen worden sind, so werde ich mich natürlich nur auf Haupt- punkte beschränken müssen und wende mich da zuvörderst zu der geehrten Minorität. Es hat die Minorität einstim mig den Norddeutschen Bund als Grund angegeben, warum es nicht rathsam sei, auf die Regierungsvorlage eiuzugrhen. Wenn das diejenigen Mitglieder der Mino rität gethan haben, welche gegen die Abschaffung der 'Todesstrafe an sich find, so finde ich es ganz natürlich; es ist das-ein Grund mehr, den sie in die Waagschale legen. Wenn aber jener Grund von einer Seite gellend gcmachi worden ist, von welcher es schien, als wäre sie an sich ür Abschaffung der Todesstrafe, und wenn dem nämlichen Grunde heute auch noch einige Herren beigctreten sine, welche erklärten: sic wären für Abschaffung der Todes- trasc; aber wegen des Noddeutschen Bundes müßten sie ick gegen die Regierungsvorlage erklären, so, muß ich ge- tchcn, ist mir dies unerklärlich. Allerdings, das gebe ick zu, ist in der Verfassung des Norddeutschen Bundes in Art. 4 festgesetzt, daß das Strafrecht zur Eompetenz des Bundes gebört. Allein woher wissen Sie, daß der Bund bald von dieser Eompetenz Gebrauch machen rmrd, und, wenn er das thut, woher wissen Sie denn, aast er dre Todesstrafe beibehaltcn wird, und, wenn oas der Fall sein ollte, woher wissen Sie denn, ob uicht eine Ausnahme für olche Staaten stattfinden wird, in welchen die Todesstrafe bereits abgeschafft ist? Der Art. 4 der Bundesverfassung ollte vielmehr gerade ein Anreizungsmittel für uns sein, die Todesstrafe, wenn wir überzeugt sind, daß sie nickt mehr nothwendig ist, bei uns abzuschafstn. Denn es liegt ein großer Segen für die einzelnen Länder und für den Bund darin, daß vermöge der Bundesverfassung die ein zelnen Staaten auch auf den zur Eompetenz des Bundes gehörigen Gebieten dem Bunde Vorarbeiten und neuen An- jchttzn Geltung verschaffen können, und ich glaube, daß, wenn unsere Gesetzgebung in der Weise sich anssprichi, wie die Regierung porschlggt, wir dadurch und durch die Erfahrungen, welche wir machen werden, gar sehr ein wirken können aus den Gang der Sache beim Bunde. Wie aber, meine Herren, wird sich die Sache practisch dar stellend Diejenigen Herren, die der Ansicht sinh, es solle die Todesstrafe fortbestehen, weil man nicht wisse/was der Norddeutsche Bund beschließen werde, wollen damit idr Gewissen beruhigen; aber ich frage Sie: wie können Sie dies thun den Leuten gegenüber, Pie in der Zeil, die bis zur Abschaffung der Todesstrafe im norddeutschen Reichs tage verfließen wird, werden hingerichtet werden? Und wie, wenn nun der Norddeutsche Bund selbst die Todes strafe abschaffcn sollte, also das inmittklst mit Rücksicht auf ihn geflossene Blut hätte erspart werden können? Wollen Sie dann sagen: Irren ist menschlich; Witz konnten nicht wissen, was der Norddeutsche Bund beschließen würde? Glauben Sie dadurch Ihr Gewissen beruhigen zu können? Meine Herren! Ich vermisse dre Logik i,n dieser Ansicht, ich spreche es offen aus. Denn wollten die Herren mit Rücksicht auf den Norddeutschen Bund die Entscheidung salvixey, so mußten sie -en Antrag Men, daß die Todes strafe nicht mehr vollstreckt würde, bis der norddeutsche Reichstag Beschluß in dieser Sache gefaßt hätte. Die Strafe ahex nochmals genehmigen blos deshalb, weil man nicht weiß, -b der Norddeutsche Bund sie aufrecht erhalten oder abschaffen wird, das kann ich wir bei Gegnern der Todesstrafe in -keiner Meise erklären.
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