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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Nög- Linke. « vr. Krautze. - - Schreck. ' Scvdel. - Vogel. - Steiger (Barnitz). - Seyfart. - Schnoor. - Dr. Platzmann. - Dindvrs. - Kcmpte. , StLhr. - Bellcvillc. - Koch. - Stier. - W «dauer. - von Carlowitz-Maren. - Müller (Chemnitz). - Kürzel. - Walther. Abg. Pornitz." , Uhlcmann. . Staus?. - Kreischmar. / Reichard. - Lehmann. - Caspari. - Barth. - Bccg. - Müller (Neick). - Mosch. - Tempel. . Knechtet. , Bauer. . Treiber. . Heinze. . Thümcr. - Riedel. Präsident Habcrkorn. Mit Nein antworten: SccrctLr Schenk. Abg. von Erlegern. « Adler. - Seiler. - von Reinhardt. . MLschler. . - von Salza. - Jcnysch. Abg. von Ferber.s - von Burgk. - Pvtzsch. - Günther. - vonCarlowitz (Falkcnh.) > Thiele. » Sachhe. « Baumann. Die von mir gestellte Frage haben 45 Abgeordnete bejaht, 15 verneint. Während der Sitzung sind noch zwei Negistranden- nummern eingegangen, welche mit Rücksicht auf die jetzt eintrctende Pause noch der Kammer nachträglich mit- getheilt, beziehentlich zur Ncgistrande gebracht werden sollen. (Nr. 1425.) Petition der städtischen Collegien zu Rochlitz und Colditz, die Bahnlinie Chemnitz-Leipzig mit Seitenlinie Rochlitz-Colditz betreffend. Präsident Haberkorn: Will die Kammer diese Petition der zweiten Deputation überweisen? — Uebcr- wiesen. (Nr. 1426.) Kvnigl. Decret vom 7. April d. I., Pos. 28 des Ausgabebudgcts betreffend. Präsident Haberkorn: Das königl. Decret wird der Kammer vorgctragen werden. (Geschieht durch Secrctär Or. Loth.) Zum Druck und an die zweite Deputation. Wir gehen zum zweiten Gegenstände der Tagesord nung über, zum mündlichen Vorträge der ersten Deputation über die Anträge des Herrn Abg. Pelleville zu dem Gesetzentwürfe, Abänderun gen der Verfassungsurkunde betreffend.*) — ') B«gl. L.M. II. K. S. S6S8 slgg. Der Herr Abg. Sachße wird der Kammer Vortrag er statten. Referent Sachße: Während der Verhandlung über das Wahlgesetz hatte, wie Sie sich erinnern werden, der Herr Abg. Bellcvillc den Antrag gestellt, daß die §§. 76 123, 124 und 125 aus der Verfassnngsnrknnde entfernt würden. Dieser Antrag ist von der Kammer angenommen worden und der ersten Deputation zur Begutachtung über wiesen. Die Deputation hat sich der Erörterung dieses An trags unterzogen, auch die Erklärung der Staatsregierung darüber gehört. Sie erlaubt sich, über diese Angelegenheit mündlich Bericht zu erstatten, und beginnt denselben bei K. 76. §. 76 betrifft die Sitzordnung in beiden Kammern und lautet: Die Sitzordnung in der Ersten Kammer richtet sich bei den §. 63 unter 1 bis mit 12 benannten Mitgliedern nach der angegebenen Reihenfolge; bei den übrigen aber, sowie in der Zweiten Kammer, nach dein Loose, welches bei jedesmaliger Eröffnung der Kammer gezogen wero. Für die hierbei noch nicht anwesenden Mitglieder zieht der Präsident die Loose. Die Bevollmächtigten der Stellvertreter nehmen die Plätze Derer, die sie vertreten, ein. Ich habe vorauszuschicken, daß im zweiten Absatz ein Druck- fehlcrvorhanocnist; venu es heißtilicht „ Bevollmächtigteoer Stellvertreter," sondern „Bevollmächtigte und Stellver treter" und zwar betreffend das Wort „Bevollmächtigte" nur die Erste Kammer und „Stellvertreter" die Zweite Kammer Die Deputation ist der Ansicht gewesen, daß die Aenderung der Sitzordnung für die Erste Kammer ein Internum der Ersten Kammer sei und daß es nicht an gezeigt sei, daß die Zweite Kammer in dieser Beziehung in die häuslichen Vcrhältnisseder Ersten Kammer sich menge. Die Staatsregierung selbst ist der Abänderung ves Para graphen überhaupt entgegcngetrcten aus dem allgemeinen Grunde, weil sie der Ansicht ist, daß Abänderungen der Vcrfassungsurkunde nur da, wo ein dringendes Beoürfniß vorhanden ist, zu treffen seien. Aulangend den Antrag des Herrn Abg. Bellcvillc für die Zweite Kammer, so ist die Deputation zu dein Entschlüsse gekommen, diese Angelegen heit, die Entscheidung über die künftige Sitzordnung, der Beschlußfassung der Zweiten Kammer dergestalt zu über lassen, daß nicht, wie jetzt, wo diese Bestimmung in der Verfassnngsurkunde Aufnahme gefunden hat, ein Antrag auf zwei Landtagen erst nothwendig ist, um eine Abände rung in der Verfassungsurkunde zu treffen, sondern daß auf jedem Landtage schon ein Beschluß genügt, um diese Vorschrift abzuändern und zu bestimmen, auf welche Weise diese Angelegenheit geordnet werden soll. Infolge dessen und um gegenüber dem Widerspruche der Regierung unseren Nachfolgern in diesem Saale wenigstens zu erleichtern, daß sie diese häusliche Angelegenheit schon zum nächsten -Landtage ordnen können nach ihrem Belieben, schlägtJhnen.
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