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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Referent vr. Hertel: Von Vorlesung des aller höchsten Dccrets Nr. 112 könnte wohl abgesehen werden; ich weiß nicht, ob der Herr Präsident darauf an die Kam mer eine Frage richten will. Präsident Haberkorn: Will die Kammer vsn Vor lesung des königl. Decrets absehcn? — Abgesehen. — Ist der Herr Staatsminister damit einverstanden? — Ein verstanden. Das nicht zum Vortrag gelangte königl. Decret vom 24. Februar 1868 lautet: In Annaberg sind das Bezirksgericht und das Ge richtsamt theils in einem für den Staat eigenthnmlich erworbenen Gebäude, theils in einem von der Stadt gemeinde unentgeldlich überlassenen Theile des an jenes Gebäude anstoßenden Rathhauses untergebracht. Die in diesen beiden Gebäuden vorhandenen Localitäten, nament lich die dem Gerichtsamtc angewiesenen, haben sich schon seit längerer Zeit als unzureichend ergeben. Insbesondere fehlt cs gänzlich an einem Raume, in welchem bei demArest- hause den Ärreftaten die Bewegung in freier Luft gestattet werden könnte. Zu dieser Unzulänglichkeit der Gerichts gebäude kommt aber in Annaberg noch ein für die Ju stizverwaltung sehr fühlbarer Ucbelstand, nämlich der Wohnungsmangcl, welcher ganz besonders bei Anstellung von Beamten erhebliche Schwierigkeiten bereitet, da, wie durch «ungezogene Erkundigungen und wiederholte Er fahrungen fcstgestellt ist, es verheiratheten Beamten, welche nach Annaberg versetzt werden, geradezu unmöglich ist, ein geeignetes Unterkommen daselbst zu finden. Aus die sem Grunde hat man bei der in der letzten Zeit noth- wendig gewordenen Besetzung der Stelle des Bezirks- gerichlLdirectors, des Staatsanwalts nnd zweier Ge- richtsräthe sein Absehen ausschließlich auf Personen rich ten müssen, welche unverheirathet waren, und wird bei in Annaberg eintrctendcu weiteren Vacanzen voraussicht lich eine gleiche Rücksicht genommen werden müssen, wäh rend doch' nicht darauf zu rechnen ist, daß immer, wie es bei den erwähnten StcUenbesctzungcn glücklicherweise oer Fall war, ehrloser Stand mit den erforderlichen an deren Eigenschaften vereinigt anzutreffen sein werde; daß aber derartige Verhältnisse selbst im dienstlichen Inter esse sehr störende Unznträglichkeiten herbciführen müssen, kann keinem Zweifel unterliegen. Schon seit längerer Zeit ist daher die Absicht dar auf gerichtet gewesen, durch Erwerbung eines geeig neten Grundstücks, in welchem die Unterbringung des Bezirksgerichts und des Gcrichtsamts, sowie die An legung einiger Familienquarticrc für Beamten ermöglicht, aber auch Platz für Erbauung eines Arresthauses und für einen Gefangcncnhof erlangt würde, die in den oben- berührten Beziehungen vorhandenen Uebelstände zn be seitigen. " Hierzu hat sich nun eine nach dem Ergebnisse der au Ort und Stelle angestellten Erörterungen vorzüg lich günstige Gelegenheit dargcbotcn in der Möglichkeit der Erwerbung des dem Justizministerium zum Kaufe an gebotenen Röhling'schen Grundstücks, welches nicht nur hinsichtlich des dafür geforderten Preises von 30,000 Thalern, sondern auch in Bezug auf das auf diesem Gruudstück schon vorhandene Gebäude (ein 56 Ellen langes, 30 Ellen tiefes, 4 Etagen hohes, massiv erbau tes, ursprünglich zu einer Fabrik bestimmtes Gebäude) und in Bezug auf das übrige unmittelbar an dieses Ge bäude anstoßende Areal durch das Gutachten des Sach verständigen als zn Erreichung der in Frage stehenden Zwecke vorzugsweise geeignet bezeichnet worden ist. Man hat aber um so mehr geglaubt, jenes An erbieten nicht zurückweisen zu dürfen, als in Annaberg ein anderer passender Bauplatz überhaupt nicht vorhan den ist. Es ist daher im Auftrage des Justizministeriums über das fragliche Grundstück bis auf ständische Geneh migung ein Kauf zu einem Preise von 3<>,ooO Thalern, dessen Berichtigung bei Uebergabc des Grundstücks er folgen soll, abgeschlossen worden. Indem Se. Majestät den getreuen Ständen hiervon allenthalben? zum Bebufe der Genehmigung des bezeichneten Kaufs und der Anweisung der zu Deckung des Kaufpreises uöthigen außerordentlichen Geldmittel gegenwärtige Mittheilung zugchen lassen, sehen Sie der Erklärung der getreuen Stände hierauf in Huld und Gnade entgegen. Dresden, am 24. Februar 1868. Johann. I)r. Robert Schneider. Referent IR. Herlel: Ter Bericht der zweiten Te- putativu tautet: Nach Inhalt des oben genannten Allerhöchsten Te- crets befinden, sich zu Annaberg das Bezirksgericht und das Gerichtsamt theils in einem dazu aequirirten Staars- gebäude, theils in mehreren Räumen des angrenzenden dortigen Rathhauscs, die dazu unentgeltlich von der Sladr- commun überlassen worden sind. Tie vorhandenen üo- calitäten reichen aber für das Bedürfniß der benannten beiden Gerichtsbehörden nicht mehr aus. Namentlich gebricht es auch an Raum zur Herstellung eines Gefangen hofs, nm den Ärreftaten Gelegenheit zn Bewegung in freier Luft zu verschaffen. Es ist daher me Verlegung jener Gerichtsbehörden in ein anderes geeignetes als dringend nöthig erschienen und die Staatsregiernng hat dazu ein in der Stadt gelegenes größeres, früher zu Fabrikzwecken benutztes massives Gebäude sammt einem dazu gehörigen geräumigen Platze von oem Eigenthümer, Fabrikanten Rübling, für den Preis von Üblr. bis aus Genehmigung der Ständeversammluug erkani:. Zu Abschließung dieses Kaufeontraets, sowie zn Be willigung der Gelder, die der Kaufpreis in Anspruch nimmt, wirs jetzt die Genehmigung der Kammern nach , gesucht und zu Motrvirung des Antrags auch noch daraus Bezug genommen, datz es in Annaberg an Wohnungen sür die Beamten ermangele, so daß bei Anstellungen auf den eheloscn Stand der Anzustellenden habe Rücksicht genommen werden müssen, was im dienstlichen Interesse als eine sehr störende Unznträglichkeit zweifellos zu be- trachten sei. Es sollen deshalb in dem erkauften Hari zugleich einige Familienwohnnngen für Beamte ein gerichtet werden. Die Deputation kann theils vermöge eigener Loeal- kcnntniß, theils auf Grund von Mittheilungen, die ihr
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