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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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wenn sie ihr Geld bekommen; jetzt müssen Alle warten, bis die einzelnen Processe durchgeführt sind; jetzt kommt es gar nicht selten vor, daß erst auf formellen Beweis er kannt wird, und, meine Herren, das wird die Mehrzahl von Ihnen wissen, daß, wenn in einem Concurs bezüglich einzelner Forderungen erst Beweis und Gegenbeweis ge führt wird, vielleicht garZeugen abgehört werden — und das ist gar nicht selten der Fall —, daß dann fast regel mäßig ein Zeitraum von vier, fünf Jahren vergeht, ehe der Proceß seine völlige Endschaft in letzter Instanz er reicht. Sind in einem solchen Falle die einzelnen Processe beendigt, dann vergeht in der Regel erst noch ein erheb licher Zeitraum, ehe das Concursgericht sich entschließt, den Vertheilungsplan zu entwerfen. Wird dagegen die Einrichtung so, wie ich sie wünsche; wird der Betrag, welcher für die anerkannten Forderungen ausfallen muß, ausgezahlt; der Betrag derjenigen Forderungen aber, welche streitig geblieben sind, im Depositum zurückbehalten, dann werden Diejenigen, welche Streit und Zweifel anregen wollen, weit eher hiervon absehen und sich Dem anschlie ßen, was in der vorhin erwähnten Tagfahrt von der Mehrzahl der Gläubiger beschlossen wird. Staatsminister Dr. Schneider: Ich gebe zu, daß über die Gesetze, welche über den Concurs in Sachsen gelten, viel geklagt worden ist; ich habe auch heute nicht angestanden, unser Concursverfahren als mangelhaft zu bezeichnen.. Dasjenige aber, was der Herr Abg. Schreck unserem Concurse nachgesagt hat, geht weiter, als Alles, was meines Wissens bis jetzt behauptet worden ist; er hat unser Concursrecht als völlig systemlos bezeichnet. Das, meine Herren, ist nicht begründet. Wir haben, was man unter einem System versteht, eine wissenschaft liche Entwickelung unseres Concursrechts in Sachsen; wir haben die allerdings in vielen Gesetzen zerstreuten Bestimmungen in wissenschaftlicher Weise geordnet und zusammengestellt, und ein berühmter vaterländischer Jurist hat das große Verdienst, zuerst ein tüchtiges System des Concursrechts herausgegeben zu haben, das ist der selige Kori gewesen. Das nur beiläufig. Ich muß aber bei dieser Gelegenheit darauf zurückkommen, was der Herr Abg. Schreck in der Hauptsache beantragt hat. Ich glaube, man kann.auf diesen Antrag nicht eingehen, ohne unser ganzes jetziges Concursrecht wegzuwerfen und doch wieder dahin zu kommen, — ich habe dies vorhin schon bemerkt, — daß wir in ein paar Jahren die jetzt hergestellte Concursordnung wieder beseitigen. Der Herr Abg. Schreck hat vorhin §. 224 vorgelesen und ich wundre mich, daß es ihm nicht ausgefallen ist, daß dieser Paragraph wieder Etwas voraussetzt, was wir im jetzigen Concursrechte nicht haben, nämlich die Prüfungstagfahrt und was da mit zusammenhängt. Von dem einen Muen kommt man auf das andere und schlüßlich dahin, unser jetziges Con- curssystem ganz wegzuwerfen und ein neues emzuführen. Hierzu halte ich aber den jetzigen Moment nicht für geeig net. Ich mache darauf aufmerksam, daß dem praktischen Bedürfnisse vollständig durch §. 12 des vorliegenden Ent wurfs abgeholfen werden kann, und ich berufe mich in dieser Beziehung auf Dasjenige, was der Herr Referent vorhin bemerkt hat. §. 12 giebt, wenn Richter und Sach walter ihre Pflicht thun, die Mittel an die Hand, daß die beiden großen Uebelstände, von denen jetzt die Rede war, beseitigt werden können, und ich kann aus meiner Erfah rung Ihnen dafür ein Beispiel anführen. Wir haben in Dresden ein Gericht, in welchem die Concurse in der zweckmäßigsten Weise, ungefähr nach den Bestimmungen des §. 12, behandelt werden, so daß hier Klagen, wie sie anderswo laut geworden sind, nicht stattfinden; es ist das das Gerichtsamt im hiesigen Bezirksgerichte. Wo ein tüch tiger Richter die Sache in die Hand nehmeü "und er von den Sachwaltern redlich unterstützt werden wird, wird mit Hilfe von §. 12 über alle Schwierigkeiten wcgzukommen sein. Was der Herr Abg. Pornitz wünscht, erscheint mir hoch bedenklich, nämlich das sogenannte Bagatellverfahren allgemein für den Concurs einzuführen. Es handelt sich im Concurse regelmäßig nicht um so geringe Forderungen, wie bei den Interventionen, sondern cs kommen oft viele Tausende in Frage, und da scheint mir jenes Verfahren doch nicht die nöthigen Garantien zu bieten. Auch um den Uebelständen, deren der Herr Abg. Pornitz gedachte, Abhilfe zu schaffen, dazu bietet §. 12 die geeignete Hand habe. Wenn nur der Richter mit den Gläubigern und den Sachwaltern zusammen demselben Ziele nachgeht, dann wird die Sache schnell zur Erledigung gebracht und jeder Cöncurs auf die möglichst günstige Weise beendet werden. Ich muß noch Etwas über eine früher vorgckommene Be merkung erwähnen. Der Herr Abg. Welter hat vorhin den Wunsch ausgesprochen, daß Das, was in dem anderen Entwürfe, über welchen die hohe Kammer in der nächsten Zeit in Berathung treten wird, über Subhastationen ge sägt ist, auch hinsichtlich der Subhastationen im Concurse gelten möchte. Ich bemerke hierauf: jene Bestimmung ist eine allgemeine, für alle und jede nothwendige Sub- hastation, sowohl für die im ConcUrs, als für die außer halb desselben. Abg. Müller (Chemnitz): Nur wenige Worte, meine Herren! Lassen Sie uns den Standpunkt fest halten , den wir der Regierungsvorlage gegenüber einzu nehmen haben. Es handelt sich jetzt nicht um ein neues Concursrecht, nicht um Ausstellung eines neuen Systems für den Cöncursproceß, sondern lediglich darum, das dringendste Bcdürfniß zu befriedigen, die Abhilfe zu schas sen, welche dringend gefordert wird. Dazu scheint die Re gierungsvorlage vollständig angethan zu sein. Ich erinnere Sie an Dasjenige, was der Herr Refevent erwähnt hat: 467 *
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