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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Wurf in allen seinen Theilen wirklich dringenden Bedürf nissen entspricht und daß das Streben der königl. Staats regierung, diesen Bedürfnissen mit thunlichstcr Beschleu nigung Abhilfe zu verschaffen, mit dem lebhaftesten Danke auzuerkcnuen ist. Bei der Dringlichkeit der Sache kann auch die Möglichkeit, daß einer oder der andere Punkt, welcher jetzt für unser enges Vaterland zur Entscheidung gebracht werden soll, künftig als Gegenstand der Gesetz gebung des Norddeutschen Bundes mit in Erwägung gezogen werden könne, keineswegs als maßgebend betrachtet werden, zumal die Kammer sich erst neuerdings mehrfach dahin ausgesprochen hat, daß die in Art. IV unter Nr. 13 der Verfassung des Norddeutschen Bundes enthaltene Bestimmung die einzelnen, zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten keineswegs ganz im Allgemeinen behindere, im Wege der Particnlargesetzgebung Vorschritte zu thun, deren Aufschub bedenklich erscheint. Uebrigens beziehen sich die einzelnen Vorscbriften des vorliegenden Gesetzentwurfs im Wesentlichen auf Theile des Civilrechts und des gerichtlichen Verfahrens, die nach Beschaffenheit der fraglichen Gegenstände wahrscheinlich von der künf tigen Bundesgesetzgebung wenigstens nur mittelbar be rührt werden dürften, indem nicht zu bezweifeln steht, daß das Detail der dieserhalb zu treffenden besonderen Vorschriften der Particulargesetzgebung jedes einzelnen, zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staates überlassen bleiben wird. Hiernächst hat man nur noch die all gemeine Bemerkung vorauszuschickcu, daß der Gesetzent wurf bei Punkt I eine in das materielle Civilrccht ein schlagende Vorschrift enthält, wogegen die Bestimmungen unter II und III theils dem eigentlichen Prozeßverfahren, theils dem Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen an gehören. Man kann es aber keineswegs für ungeeignet ansehcn, daß diese verschiedenen Materien in ein Gesetz zusammengezogen werden sollen, welches allerdings zu gleich eine Ergänzung des bürgerlichen Gesetzbuchs und eine Proceßnovelle umfaßt. Denn die materielle Vor schrift unter Nr. I steht mit den Bestimmungen über das Verfahren unter Nr. II im engsten Zusammenhänge und die weiteren Dispositionen unter Nr. III sind von der Beschaffenheit, daß eine strenge Scheidung zwischen den Punkten, welche das eigentliche Proceßversahren in Ver bindung mit einzelnen Fragen des Cvncursrechts betreffen, und zwischen anderen Vorschriften, die ihrer Beschaffen heit nach mehr dem Verfahren in nicdtstrcitigen Rechts sachen angchören, wenigstens Schwierigkeiten darbietet. Das Zusammenfassen der fraglichen Vorschriften in ein Gesetz wird ohne Zweifel die praktische Anwendung der neuen Vorschriften wesentlich erleichtern und findet zu gleich in dem Decrete vom 4. November 1867, die Ent würfe einer bürgerlichen Proccßvrdnung, einer Gerichts ordnung und einer Concursordnuug betreffend, genügende Rechtfertigung. Hat nämlich die Staatsrcgierung die Zurückziehung der gedachten umfassenden Gesetzentwürfe, wie solche den ernannten Zwischendeputationen seiner Zeit vorgclegt worden waren, aus den in dem Decrete angeführten, bei den Berathungen in beiden Kammern gebilligten politischen Gründen für geboten erachtet, so erscheint es wegen der dessenungeachtet des dringenden Bedürfnisses halber zu erlassenden Specialgesehe nicht gerade nothwendig, in formeller Hinsicht nach Maßgabe jener Gesetzentwürfe strenge Scheidung der einzelnen Materien eintreten zu lassen. Hierunter muß vielmehr ein auf Gründe der Zweckmäßigkeit gestütztes Ermessen maßgebend sein und die Deputation findet daher auch kein Bedenken dagegen, daß gleichzeitig ein, einige Be stimmungen über den Concurs der Gläubiger betreffen des spezielles Gesetz erlassen, andere Vorschriften aber, die mehr gemischter Natur sind, in einem zweiten, dem hier im Entwürfe vorliegenden Gesetze zusammengefaßt werden sollen. Beide Gesetzentwürfe stehen übrigens mehrfach in engem Zusammenhänge, weshalb hier zugleich auf den das Decrct Nr. 109 betreffenden Bericht vom 3. d. M. und namentlich auf die im allgemeinen Theile desselben enthaltenen Bemerkungen Bezug zu nehmen ist. Präsident Haberkorn: Wünscht Jemand im All gemeinen das Wort? — Abg. Schnoor! Abg. Schnoor: Ich hatte mir vorgeuommen, einen Antrag an die hohe Kammer zu richten, der den Zweck haben sollte, die Vorzugsrechte der Ehefrauen aufzuhebcn. Wenn ich heute davon absehe, so geschieht es nicht etwa, weil ich anderer Meinung geworden bin; ich stehe vielmehr noch ganz auf demselben Standpunkte und habe noch dieselbe Ansicht, die ich vergangene Mittwoch hier ausgesprochen habe; sondern ich unterlasse es nur im Hinblick auf das vom Norddeutschen Bunde doch über kurz oder lang zu er wartende neue Concursverfahren. Die Bestimmung, meine Herren, die ich im Auge habe, ist zu wichtig und greift zu sehr in die Interessen des Volkes ein, daß ich sic nicht der Gefahr aussetzen mag, schon vielleicht nach einigen Jahren wieder einer Veränderung unterworfen zu werden. Das ist, wie gesagt, der alleinige Grund, der mich abhält, heute den von mir angeführten Antrag zu stellen. Ich werde also, um das Erreichbare zu erreichen, für den Antrag der Deputation stimmen. Präsident Haberkorn: Wünscht noch Jemand im Allgemeinen das Wort? — Es ist nicht der Fall, ich schließe die allgemeine Debatte. — Hat der Herr Referent noch Etwas zu bemerken? Referent vonCriegern: Nein. Präsident Hab er körn: Co gehen wir zum speciel- len Theile über. Referent von Criegern: Der Bericht fährt fort: Man wendet sich nun zu dem Gesetzentwürfe selbst, der, so viel die auf dem vorstehend näher bezeichneten gemischten Inhalte beruhende Ueberschrift, ingleichen den Eingang angeht, zu Erinnerungen keinen Anlaß ge geben hat. Anlangend den ersten Theil, welcher die specielle Ueberschrift führt: I. Veräußerung von Seiten der Ehegatten, so hat man darüber zunächst auf folgende Verhandlungen in beiden Kammern zu verweisen. 479»
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