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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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des bürgerlichen Gesetzbuches Fremden gegenüber wenigstens In den meisten Fällen genügen, um die Anfechtbarkeit von Ver trägen, die zur Benachtheiligung eines Gläubigers ab geschlossen worden sind, zu begründen. Die Deputation könnte also nicht empfehlen, in dieser Richtung noch irgend wie auf diese Petition einzugehen. Anlangend das Verhältniß zwischen Ehegatten, was allerdings mit dem Entwürfe im Zusammenhänge steht, so vermißt der Herr Antragsteller Vorschriften, wodurch die Abtretung ganzer Geschäfte, na mentlich kaufmännischer Geschäfte oder Veräußerungen von Grundstücken unter Eheleuten möglichst beschränkt würden. Auch in dieser Beziehung findet die Deputation es bedenk lich, gegenwärtig noch Anträge an die Staatsregierung zu bringen; sie glaubt, daß dies um so weniger unbedingt nvthwendig ist, als bei Abtretung eines ganzen Geschäfts Derjenige, der das Geschäft übernimmt, in der Regel auch die Verpflichtungen mit zu übernehmen hat. Es werden von dem neuen Geschäftsinhaber in der Regel die Passiva mit übernommen. Einige Garantie gewährt es auch, daß nach dem Handelsgesetzbuche die neue Firma angezeigt werden muß. Bei den Grundstücken läßt sich, glaube ich, durchaus Nichts weiter thun, als was wir jetzt schon ha ben, wonach die meisten Rechte durch Hypotheken sicher gestellt werden können; eintretendenfalls aber Gläubiger, die keine Hypothek haben und Verluste befürchten, sich durch Protestationen gegen Veräußerung Helsen können. Auch hier möchte es wenigstens jetzt nicht gerathcn sein, weitere Anträge au die Staatsregierung zu bringen. An langend den zweiten Theil des Gesetzentwurfs, die Sub- hastation und was damit zusammenhängt, so vertheidigt der Herr Antragsteller die Ansicht, daß cs gefährlich erscheinen könnte, die Zahlungsfristen gar zu sehr abzukürzen, indem dies die Erstehungslust mindere. Diese Rücksicht ist bei früheren Verhandlungen über diesen Gegenstand in der Kammer weitläufig durchgesprochen worden und man ist schließlich zu dem Resultate gekommen, daß allerdings, was auch durch die neue Gesetzvorlage anerkannt wird, eine gar zu kurze Bemessung der Termine schädlich sein kann; daß aber die Zeit von drei Jahren als Regel für den Endpunkt Loch zweckmäßig erscheint. Der Herr Antragsteller erwähnt Zugleich noch, es fei vorzüglich wichtig, vielleicht darauf chinzuwirken, daß die Erstehungsgelder gestundet werden können; dagegen aber der betreffende Gläubiger die Zinsen sorterhält. Das ist sehr richtig bemerkt; aber ich glaube, es kann dem erst dann Rechnung getragen werden bei Re- Lulirung der Zahlungstermine, wie solche nach 22 er folgen soll, wenn es sich um Verhandlungen zwischen dem Ersteherund einzelnen Gläubigern handelt. Nach Löschung der alten Hypotheken können Licitalgelderreste gestun det und auf bestimmte Gläubiger eingetragen werden mit Zinsen. Das ist ein Punkt, der weiteren Verhandlungen überlassen bleiben muß. — Endlich hat der Herr Antrag steller unter 0 noch mehrere allgemeine Bemerkungen bei gefügt, wobei er sehr beherzigenswerthe Ideen entwickelt hinsichtlich der Vcräußerungsverbote und ähnlicher Ver hältnisse. Ich glaube aber doch, daß es jetzt, namentlich bei dem vorgerückten Stadium des Landtags, nicht an der Zeit ist, ganz neue Anträge an die hohe Staatsregierung ge langen zu lassen. Die Deputation muß daher der geehrten Kammer Vorschlägen, die Petition des Herrn Advocaten Gerlach, soweit sich dieselbe durch die gefaßten Beschlüsse nicht erledigt hat, auf sich beruhen; jedoch, da sie an die Ständcversammlung im Allgemeinen und nur zunächst an die Zweite Kammer gerichtet ist, noch an die Erste Kammer gelangen zu lassen. Präsident Haberkorn: Will die Kammer die Petition des Advocat Gerlach, soweit sie nicht durch die heute gefaßten Beschlüsse sich erledigt, auf sich beruhen; solche aber noch an die Erste Kammer gelangen lassen? — Einstimmig. Somit wären die Gegenstände der heutigen Tages ordnung erledigt. — Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen Vormittag 10 Uhr an und setze auf die Tagesord nung : 1. Bericht der zweiten Deputation, ein Postulat zur Unterstützung der Stadtgemeinde Johanngeorgenstadt betreffend; 2. Bericht der dritten Deputation über die Pe tition von Querfurth und Genossen, die Verladung von Braunkohlen in den Kohlenwerken von Schmeckwitz und Umgegend betreffend; 3. Bericht der dritten Deputation über die Petitionen des Herrn Abg. Stier und der Gemeinde von Großzöbcrn und 61 Genossen, die Vorlegung einer neuen Kreistagsordnung betreffend; 4. mündlicher Bericht der dritten Deputation über die Petition der städtischen Collegien zu Riesa, die Besetzung des dasigen Pfarramts betreffend; 5. anderweiter mündlicher Bericht der dritten Deputation über die Petitionen Metzsch's und Genossen, die Abänderung des Gesetzes vom 15. August 1855 wegen Regulirung von Wasserläufen betreffend. Die heutige Sitzung ist beendet. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 15 Minuten.) Liedacteur H. Mcinhold, Senetär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden»- Letzte Absendung zur Post: am 23. April 1868.
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