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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 140. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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- Feiertagsruhe der betreffenden Ortschaften^ dies erfor dert." Ich habe schon vorhin ausgesprochen, daß mir eine Majo rität oder Minorität in dieser Beziehung ein sehr relativer Begriff ist, und dann ist mir der Ausdruck „Feiertagsruhe" auch nicht präcis genug; er bezeichnet nicht genau, man kann ihn weit ausdchncn. Die Majorität kann sich eine Feiertagsruhe anders denken, wie die Minorität, z. B. ob dieselbe auf den ganzen Tag auszudehnen ist, oder nur auf die Zeit während des Gottesdienstes, damit keine Störung vorkommt, und ich bekenne, wie der Ausdruck „Feiertags ruhe" zu verstehen, ist mir nicht ganz klar, und würde ich mir deshalb erlauben, einen Antrag zur Unterstützung zu bringen, der dahin lautet, die Kammer wolle beschließen: „Niemand kann genöthigt werden, sich an den Feier- und Festtagen einer ihm fremden Kirche der Arbeit zu enthalten. Jedoch muß an Festtagen irgendeiner Kirche oder Religionsgenossenschaft während des Hauptgottesdienstes in der Nähe des Gotteshauses Alles untnlassen werden, was eine Störung oder Bc- - einträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. Am >. Sonntag ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht dringendnothwendige öffentliche Arbeiteinzustellcn." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unter stützung zu bringen. Präsident Haberkorn: Ich bitte um schriftliche Eingabe. (Geschieht.) Den Antrag hat die Kammer vernommen. Wird derselbe unterstützt? — Zahlreich. Referent Walther: Die Deputation ist mit dem Vorredner darin einverstanden, wie auch der Bericht er- giebt, daß große Unzuträglichkeitcn entstehen, wo eben solche confessionelle Verhältnisse stattfinden, wie in der Oberlausitz und namentlich in der Schmcckwitzcr Gegend; allein sie mußte sich auch sagen, daß man solche eigen- thümliche Zustände nicht ohne Weiteres abzuändern ver mag. Der Redner hat Bezug genommen auf das Gene rale vom 24. Juli 1811. Dieses handelt allerdings nur im Allgemeinen von der Heilighaltung der Feiertage; aber die Vorschriften desselben beziehen sich auch auf diejenigen Feiertage, welche von den Bekennern der katholischen Kirche als geboten betrachtet werden. Nun muß sich der geehrte Abgeordnete vergegenwärtigen, daß es sich hier um eine katholische Gemeinde handelt, die einer geschlos senen katholischen Parvchie angehört. Wenn nun z. B. in Dresden die Katholiken sagen wollten: an einem Pro testantischen Feiertage arbeiten wir, derselbe geht uns Nichts an, so würde dies nach meinem Dafürhalten und nach dem Dafürhalten der Deputation überhaupt zu weit gehen. Aus eine Revision des Generale geht ja auch die Mei nung der Deputation hinaus uud es wird von ihr in allernäch ster Zeit infolge der Anregung des Abg. Riedel noch ein besonderer hierauf bezüglicher Antrag an die Kammer gelan gen. Für jetzt, glaube ich, läßt sich nichts Anderes thun, als den Weg anzudeuten, in welcher Weise in Zukunft die Gesetzgebung geändert werden kann, und die Deputation, so gern sie den Petenten noch weiter gehende Wünsche zu gestanden haben würde, kann doch unter den bestehenden Verhältnissen, da eine Abänderung des Gesetzes nicht so fort möglich ist, nicht weiter gehen; sie hat vielmehr den Antrag, wie er vorlicgt, beschränken müssen. Was den Antrag des geehrten Abgeordneten anlangt, so scheint er mir an und für sich viel zu weit zu gehen; aber er würde auch jedenfalls erst dann zur Berathung zu gelan gen haben, wenn cs sich um die Revision des Generale vom 24. Juli 18l1 handelt, was, wie ich wiederhole, in der allernächsten Zeit geschehen wird. Abg. Riedel: Meine Herren! Die Beschwerde, die uns heute hier porliegt, beweist wieder hinlänglich, wie nothwendig die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 ist. Wenn die Deputation von der Ansicht ausgeht, wie sie hier im Bericht niedergelegt ist, daß z. B. diejenigen Glaubensgenossen einer Confession, die in einer Parvchie in der Minorität sind, sich unbedingt den Feiertagen der anderen Confession zu unterwerfen haben, welche die Majorität hat, dann stehen wir in unserem protestantischen Sachsen, der Wiege der Reformation, dem katholischen Oesterreich weit hintennach. Dort ist die Bestimmung ge troffen, daß alle Glaubensgenossen der einen Confession sich an den Feiertagen der anderen Confession der Arbeit nicht zu enthalten brauchen. Es ist das ebenfalls wie der ein Beweis, daß das Generale von 1811 nothwendig einer Revision unterzogen werden möchte, indem es auch auf die Glaubensgenossen anderer Consessionen ausgedehnt wird. Die Deputation sagt nun in ihrem Berichte Seite 575: „die protestantische Minderzahl hat sich demnach der katholischen Mehrheit bei Beobachtung der hier in Frage kommenden Feiertage zu unterwerfen, eine Beschrän kung, welcher übrigens die kathol. Glaubensgenossen in an deren Thcilen unseres sächsischen Vaterlandes m viel größerer Ausdehnung unterliegen, da die Mehrzahl derselben in vor-' wiegend protestantischen Orten wohnt und die Zahl ihrer Feiertage überhaupt eine größere ist, als die der evan gelischen Kirche". Nun wies der Herr Referent aus Dresden hin. In Dresden ist dies allerdings der Fall. In Dresden ist die Zahl der Protestanten weit größer, als die der Katholiken; aber Dresden kann man doch anderen klei-^ nercn ländlichen Orten nicht gegenüber stellen; denn in Dresden gicbt es eine große Masse Einwohner, welche die Feiertäge anderer Confession nicht stören, indem sie vom Montage Lis zum Sonnabend Feiertag machen und nicht arbeiten, und die Arbeiter stiller Gewerbe in Dresden, welche einer anderen Confession angehören, als der, welche die Majorität hat. diese werden in Dresden gewiß auch nicht feiern während der Feiertage der anderen Confession; sie 482*
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