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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Zu Art. 44 b. In Consequenz obigen Vorschlags würde nun Abs. 1 ganz auszufallen und Abs. 2 so zu beginnen haben: „Als geringerer Fall einer Widersetzlichkeit, be ziehentlich Bedrohung ist es zu betrachten, wenn rc." ferner wird, um dem Sinne des Gesetzes nach das Fa- cultative auszuschließen, beantragt, Abs. 3 so zu fassen: „Demgemäß hat sich der Einzelrichter zu unter ziehen rc.," ingleichen in Abs. 4 das Wort: „Genehmigung" zu vertauschen mit: „Zustimmung" und der größeren Deutlichkeit wegen in demselben Absätze Zeile 3 zu sagen: „nach Ansicht des Bezirksgerichts" anstatt: „nach seiner Ansicht," mit welchen Abänderungen der königl. Eommissar ein verstanden war, und so Art. 44st zur Annahme empfohlen wird. Hierbei wurde noch aus der Mitte der Deputation der königl. Staatsregierung der Wunsch zu erkennen ge geben, den Bezirksgerichten, deren Geschäftskreis bezüglich der zu behandelnden Strafsachen nach Einführung der Schwurgerichte sich verringern wird, Anweisung zu er- theilen, daß sie von der ihnen nach Art. 47 der Straf- Proccßordnung nachgelassenen Verweisung an den Einzel richter einen möglichst beschränkten Gebrauch machen. Zu Art. 45 a und 45 b. Diese Artikel, die lediglich durch Einführung der Schwurgerichte bedingt waren, werden zur unveränderten Annahme empfohlen, ebenso Art. 46 Abs. 3 mit Bezugnahme auf den Gesetzentwurf, die Aufhebung und Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs rc. betreffend. Zu Novelle XIX zu Art. 47 Abs. 2. Die Deputation findet kein Bedenken, diese die ur sprüngliche Fassung des Entwurfs wieder herstellende und einen in der Spruchpraxis aufgotauchten Zweifel besei tigende Aenderung unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen in den Motiven zur Annahme zu bean tragen. Zu Art. 56. Die Novelle XX zu Art. 56 und 57, deren Tendenz dahin ging, den Angeschuldigten außer Stand zu setzen, daß er eine wider ihn anhängige Untersuchung durch Ver übung immer neuer Verbrechen vor dem Eintritte des in Art. 56 angegebenen Zeitpunktes verzögere und vereitele, hat in Praxis zu vielen Zweifeln Veranlassung gegeben, indem man namentlich einestheils die Worte: „im Laufe einer bereits anhängigen Untersuchung" falsch aufgefaßt und den Anfangspunkt einer Untersuchung verschieden festgestellt, auch den ersten Satz von Aut. <56 auf die Concurrcnz von Bezirksgerichts- und Einzelgerichts- fachcn bezogen, anderentheils mit Recht ausgestellt hat, daß insbesondere durch die angeordnete Ausschließung eines Nachtragserkenntnisses für den Fall mehrerer wider denselben Angeschuldigten geführten Untersuchungen eine nicht zu billigende und oft nur vom Zufalle abhängende Härte für den Angeschuldigten herbeigeführt werde. Eben deshalb hatte man anzuerkennen, daß gedachte Novelle XX, sowie Art. 56 selbst aufgehoben und an deren Stelle eine einfachere, klarere und jene Unbilligkeit beseitigende Be- stimmnng gesetzt werden müsse. Im Wesentlichen ist die Deputation mit der vor geschlagenen Aenderung des Art. 56 einverstanden, be antragt aber, um neuen Mißdeutungen möglichst vorzu beugen, den Eingang so zu fassen: „Dagegen kann das Bezirksgericht eine bei ihm bereits anhängige Untersuchung, selbst wenn darin die Hauptverhandlnng bereits anberaumt oder im Gange ist, auf später zur Anzeige gelangte Verbrechen desselben Angeklagten, dafern solche rc.," und so Art. 56 anzunehmen. Die königl. Staatsregierung erklärte sich hiermit, sowie damit , daß Abs. 2 dieses Artikels zwar fortbestehen, der letzte Passus aber: „und leidet Art. 421 aus diese Verbrechen gleichfalls nicht Anwendung" in Wegfall gebracht werden müsse, einverstanden. In Consequenz dessen waren auch zu Art. 57 Abs. 3 und Art. 59 die Schlußworte in der vorgeschlagenen Weise zu streichen. Au Art. 66 Abs. 3. Da berdits bei Begutachtung des Art. 15 hervor gehoben worden ist, wir wüuschenswerth und für die Unabhängigkeit der Hauptverhandlung förderlich es sei, wenn an der Hauptverhandlung andere Richter Theil nehmen, als die, welche über die Verweisung zursHauM Verhandlung entschieden haben, so kann die vorgeschlagene Abänderung, selbst wenn die Einführung der Schöffen nicht beliebt werden sollte — jedoch mit Berücksichtigung Dessen, was man zu Art. 15 bemerkt hat — zur un veränderten Annahme empfohlen werden. Zu Art. 75 Abs. 1, 2, 3.' Der Wirkungskreis der Gerichtspvlizei ist zwar schon in der Verordnung vom 31. Juli 1862 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre >862 S. 313) vorgezeich net worden; es erschien jedoch angemessen, -solchen in einem allgemeinen Umrisse nach der Ltrafproceßordnnng in der in Abs. 1 geschehenen Maße einzuverleiben. Um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß die Einzclgerichte in allen Fällen, und die Bezirks gerichte in den gesetzlich bestimmten Fällen — wie solche in Art. 84, 109 Abs. 2, Art. 112 und 113 der Straf- proceßordnung vorgeschrieben sind — die Geschäfte der gerichtlichen Polizei besorget: können, wird mit Genehmi gung der königl. Staatsregicruizg beantragt, inAbs. 2 am Schlüsse die Worte „von den Gerichten" zu vertauschen mit: „von den Einzelgevichten und in den von dem Gesetze bestimmten Fällen von den Bezirksgerichten." 519»
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