Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
In dem Zusatze zu Nr. 4 wird mit Genehmigung der königl. Staatsrcgierung vorgeschlagen, die Worte: „wegen des — Rückfalls" zu vertauschen mit den Worten: „wegen eines — Rückfalls;" sonst wird Art. 386 in der abgeänderten, beziehentlich vervollständigten Maße zur Annahme empfohlen. Zu Art. 387. Der Wegfall der zweiten Instanz bedingt Streichung des vorletzten Absatzes, die hiermit beantragt wird. Zu Novelle XXX Abs. 1. In Abs. 1 wird in Uebereinstimmung mit der son stigen Technik der ganzen Strafproceßordnung vorge schlagen, die Worte: „in gerichtsamtlichen Strafsachen" zu vertauschen mit: „in einzelrichterlichen Strafsachen," womit sich die königl. Staatsregierung einverstanden erklärte. Gegen vie betreffenden Streichungen in Abs. 2 und Abs. 3 ist aus den in den Motiven angegebenen Grün den Nichts zu erinnern und wird obige Novelle in der veränderten Gestalt zur Annahme empfohlen, dabei jevoch noch im Einverständnisse mit dem Herrn Regierungs- commissar bemerkt, daß die Novelle für den Fall, daß das Gesetz ' über die Einführung von Schöffengerichten nicht Annahme finden sollte, wegen der nöthigen Aus dehnung auf bezirksgerichtliche Strafsachen einer Aende- rung zu unterliegen haben werde. Zu Art. 388. Dieser Artikel, der die Bestimmung über diejenigen Personen, welche zn Gunsten des Verurtheilten die Wiederaufnahme einer Untersuchung beantragen können, zweckmäßig und übersichtlich zusammenstellt, gab zu kei ner Bemerkung Anlaß und wird deshalb zur unverän derten Annahme empfohlen. Zn Art. 390 Abs. I, und zu Art. 392 Abs. I. Die in Art. 390 Abs. 1 getroffene Aenderung, so wie die in Art. 392 Abs. 1 vorgeschlagene Aufhebung ist Folge des Wegfalls der Berufungsinstanz in bezirks gerichtlichen Strafsachen und wird deren Annahme bean tragt. Zu Art. 392 Schlußsatz. Da Art. 91 Abs. 1 bestimmt, daß die Mittheilung eines von dem Angeschuldigten eingcwendeten Rechtsmittels, an Staatsanwalt rc. an die Voraussetzung geknüpft ist, daß die Mittheilung ohne Schwierigkeit erfolgen könne, so war eine gleiche Voraussetzung auch bei dem Anträge auf Wiederaufnahme der Untersuchung einzufügeu, und ist daher die vorgeschlagene Vervollständigung zur An nahme zu empfehlen. Zu Art. 394 b. Es waren darüber Meinungsverschiedenheiten ent standen, von welcher Behörde über den Antrag auf Wiederaufnahme einer im Auslande abgeurth eilten Untersuchungssache zn entscheiden sei. Der vorgeschla gene Zusatz erledigt diesen Zweifel und wird dessen An nahme beantragt. Zu Art. 397 Abs. 2, 3 und 4. Die hier vorgeschlagene Aufhebung wird zur An nahme empfohlen. Zu Art. 404 Abs. 5. Dieser Artikel giebt ebenfalls zu keiner Bemerkung Anlaß und wird dessen Annahme beantragt. Zu Art. 406. Der hier vorgeschlagene Zusatz giebt demjenigen Gerichte die Entscheidung über die bei gerichtspolizeilichen Erörterungen erwachsenen Kosten, welches, dafern die Sache zur Einleitung der Untersuchung gelangt wäre, in der Hauptsache zu entscheiden gehabt hätte. Es erschien jedoch zweckmäßig und der Stellung des Staatsanwalts entsprechend, demselben in denjenigen Fäl len, wo von ihm die gerichtspolizeilichen Erörterungen selbst vorgenommen worden sind, die Cognition über den Kosten punkt nicht zu entziehen, da er bereits in der Haupt sache, ob nämlich die Erörterungen einzustellen oder An träge auf Einleitung der Untersuchung zu stellen sind, Entschließung zu fassen hat; es erschien dies um so billi ger, als bereits jetzt vom Staatsanwalte darüber, in welchen Fällen die bei ihm erwachsenen Kosten vom Staate zu übertragen seien, selbst entschieden worden ist. In Anerkennung dieses Umstandes einigte man sich mit tler königl. Staatsregierung über folgende neue Fas sung des vorgeschlagenen Zusatzes: „Ueber die Verpflichtung zur Abstattung der bei gerichtspolizeilichen Erörterungen erwachsenen Kosten entscheidet, wenn diese von dem Staatsanwalte selbst oder auf dessen Antrag vorgenommen worden sind, der Staatsanwalt, außerdem das Gericht, von welchem die selben vorgenommen worden sind. Beschwerden gegen diese Entscheidungen sind vom Generalstaatsanwalte und in höherer Instanz vom Justizministerium zu erledigen," und empfiehlt solchen zur Annahme. Zu Art. 407 Abs. 2. Die Streichung dieses Absatzes, als Folge der Auf hebung der Berufungsinstanz, wird zur Genehmigung empfohlen. Zu Art. 408. Durch diesen und die folgenden Artikel wird die Verpflichtung zur Kostenbczahlung in Untersuchungssachen neu und einfacher geregelt. Die Deputation war in der Hauptsache mit dieser Regelung in der vorgeschlagenen Weise einverstanden; nur glaubte sie zur Vermeidung von falschen Auffassungen in Art. 408 die Vornahme folgender Abänderungen an- rathen zu müssen: in Abs. 1 möge das Wort: „Beschwerde" mit: „Einwendung", in Abs. 3 auf der dritten Zeile das Wörtchen: „und" mit: „oder"
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder