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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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für den Gcsammtbedarf nicht ausrcicht und im Kalle einer Mitperwendung dieser Zinsen die sonstigen Be denken gegen die Maßregel der Gewährung von Zu schüssen überhaupt nicht beseitigt werden, und ist zu der Ansicht gelangt, daß auch ans dem Wege der Gewährung von Zuschüssen aus sächsischen Staatskassen, weil solche nach dem Dargcstclltcn unräthlich und unpractisch er scheint, zu der verlangten Abhilfe der erhobenen Be schwerden nicht zu gelangen sei. Hierbei sei auch der Unmöglichkeit gedacht, daß die mit Garnisonen belegten Städte auf die Dauer Zuschüsse zu den Servicesätzcn aus eigenen Mitteln gewähren. In dieser Beziehung sei an die Summe von 48,600 Thlr. erinnert, welche nach der Darstellung S. 75b dieses Be richts als Minimum der Zuschüsse für alle Garnisonen erforderlich wäre, und noch besonders hervorgehobeu, daß eine Garnisonstadt der III. Klasse, welche die Quartierver gütung auf nur IS Thlr. pro Mann jährlich erhöhen wollte, bei einem Bestände von 50V Mann Einquartierung, welcher bei der Infanterie die ungefähre Minimalzahl je eines Bataillons ist, jährlich 2000 Thlr. aufzubringen hätte, daß solche Anlagen Städte von 5000 bis gegen 10,000 Einwohner treffen, daß aber damit die wirkliche Quartierlast immer noch nicht entsprechend vergütet sein würde. Es ist hierunter auch in den eingangserwähnten Petitionen hervorgchoben worden: vom Stadtrathe zu Großenhain, daß die Erhöhung der dermaligen Service sätze bis zum Betrage der alten sächsischen der Stadt gemeinde Großenhain jährlich. 3000 Thlr., der zu Rade berg über 1200 Thlr. jährlich kosten würde; vorn Stadt- rathe zu Geithain, daß diese Gemeinde jährlich zu gleichem Zwecke 600 Thlr. aufzubringen hätte, nachdem sie im Interesse ihrer Garnison bereits eine Schuld von 20,100 Thlr. auf sich genommen habe, und vom Stadtrathe zu Wurzen, daß die dasige Stadtgemeinde ein Opfer von jährlich 2400 Thlr- zu bringen habe, um die zwangsweise Einquartierung des in der Staatskascrne nicht unter zubringenden Theils der Garnison zu vermeiden. Bei dieser Sachlage konnte die Deputation III. lediglich rn der Käsernirung der Truppen auf Staatskosten die dringend nöthige Abhilfe der mehrerwähnten Be schwerden erblicken; es ergab sich aber hierbei zunächst die Frage: ob das königl. Kriegsministerium nicht in der Lage sei, ohne Beihilfe des Staats und aus den von der Bundesverwaltung ihm für das 13. Armeekorps zur Disposition gestellten, auch vom Königreiche Sachsen mit 225 Thlr. pro Mann der Friedensstärke aufzu bringenden Geldmitteln die erforderlichen Kasernen oder Masfenquartiere zu beschaffen? eine Frage, welche mit Rücksicht auf die Feststellung in Nr. 3 des zwischen Preußen und Sachsen unierm 7. Fe bruar 1867 abgeschlossenen Separatvertrags (abgedruckt u. A. in Hirth's Parlamentsalma nach Hom Jahre 1867 4, Ausg. S. 47 flg.) unbedingt zu bejahen sein würde; denn nurerwähnteFest- stellung lautet wörtlich: „Wiewohl i^e. Majestät der König von Preußen nicht in die innere Verwaltung des königl. sächsischen Armcccorps cingrcifcn wollen, so bleibt doch den in Art. 59 der Bundesverfassung enthaltenen Bestimmun gen gemäß die königl. sächsische Negierung verpflichtet, ihrerseits den von der etatmäßigen Unterhaltung des Armcccorps incl. Neuanschaffung, Bauten, Einrichtun gen u. s. w. nicht absorbirten Thcil der auf Sachsen, fallenden Geldleisiung an die Bundeskriegskasse abzu führen rc." und es geht daraus hervor, daß die königl. sächsische Regierung ebenso berechtigt, als verpflichtet ist, von den ihr für Militärzwecke zur Disposition stehenden Geld mitteln auch den Bauaufwand für Kasernen oder Massen quartiere zu bestreiten. Wenn nun dessenungeachtet nicht zu ersehen ist, daß das königl. Kriegsministerium Veranstaltung treffe, die so dringend nothwendige Kasert- nirung der sächsischen Truppen, soweit solches noch nicht geschehen, oder von einzelnen hierzu vermögenden Com- munen übernommen worden ist und beziehentlich noch übernommen werden wird, ins Werk zu setzen, gedachte hohe Behörde vielmehr sogar, wie in der Eingabe des Stadtraths zu Zwickau unter Namhaftmachung einer Aer- ordnung vom Sl.Octobcr vorigen Jahres Hervorgel)obcü worden ist, erklärt hat: daß seit längerer Zeit schon und gegenwärtig noch als Regel festaehaltcn werde, außer wo vorwiegende dienst liche Rücksichten cs erheischten, in anderen Orten, als in der Residenzstadt Dresden, Kasernen auf Staats kosten nicht zu bauen, so hat sich die Deputation hierüber mit dem königl. Kriegsministerium vernommen und es ist von demselben erklärt worden, daß zwar gegenwärtig, und zwar vom laufenden Jahre ab, im Militärbudget jährlich 100,000 Thlr. für Mi- litärneubautcn ausgeworfen seien, daß aber diese Summe zunächst und auf mehrere Jahre hinaus vorzugsweise zur Erbauung und beziehentlich Vergrößerung der Militärhospitäler bestimmt sei, so daß wenigstens für die nächsten Jahre für Kasernenneubauten keine Mittel disponibel blieben; auch würde die jährliche Summe von 10",oOO Thlr., wenn die erforderlichen Kasernen in zureichender Zahl und ehebaldigst hergestellt werden sollten, bei Weitem nicht ausrcichen, um hierzu zu ge langen. Auf eine weitere Anfrage der Deputation: ob nicht eine in gewissen Zwischenräumen, vielleicht alljährlich vorzuuehmende Weiterverlegung der Garni sonen in andere, bis dahin noch frei gebliebene Orte des Landes thunlich erscheine, wodurch der gesetzliche Grundsatz, daß die Militärlast für den Grundbesitz des ganzen Landes gleich sein solle, am sichtbarsten prac- risch werden könne, da solchenfalls nach und nach jede Stadt ebenso, wie das platte Land, die Militärlastzm zeitweilig zu übertragen haben würde? wurde feiten des königl. Kriegsministeriums erklärt: daß eine solche Maßregel administrativ wohl ausführ bar, mit dienstlichen Rücksichten aber, nicht vereinbar und wegen der sich öfters wiederholenden nothwendtgen Einrichtungen und Vorbereitungen an den wechselnden Garnisonorten auch sehr kostspielig und namentlich auch
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