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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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und Versorganstalten und dem Vorstande der inneren Klinik, als dem Vertreter der medicinischen Facultät zu Leipzig, auf besondere Einladung auch die ärztlichen Directoren der Jrrcnversorganstalten zu Colditz und Hubertusburg, sowie der Director der Privatirrenheilanstalt zu Thonberg bei Leipzig Anthcil genommen haben, hat es sich darauf in seiner Sitzung vom 26. Februar, und zwar unter aber maliger Betheiligung der beiden Herren Vorstände, sowie unter besondererBerücksichtigung der Ergebnisse der persön lichen Rücksprache, welche inzwischen der Präsident des Col legiums in Verbindung mit dem Medicinalreferenten beim königl. Ministerium des Innern und dem Director der Jrrenheilanstalt Sonnenstein mit dem Geh. Medicinalrath Professor Or. Griesinger in Berlin über den obgedachten Ge genstand genommen haben, in folgenden Ansichten geeinigt, welche man, dem erhaltenen Auftrage gemäß, nicht unter läßt, hiermit dem königl. Ministerium ehrerbietigst dar- zulcgen. Zunächst kann das Collegium, mit Rücksicht auf seine bereits früher über die Nothweudigkeit der Errichtung einer psychiatrischen Klinik an der Ländesuniversität dar gelegten Ansichten, hier nur die sich ihm darbietende Ge legenheit ergreifen, um sich abermals bei der hohen Staatsregieruug für die Schöpfung eines derartigen Lehr instituts zu verwenden. Vermag es den Gründen, welche Griesinger in seinem Aufsatze (Seite 18) über das Be- dürfniß einer derartigen Klinik auf einer wohlorganistrtcn Universität beigebracht hat, etwas Weiteres nicht hinzu zufügen, so muß es auch ferner seine, auf reichhaltige Erfahrung gestützte Ansicht, daß irgend eine erheblichere Entfernung einer psychiatrischen Klinik von den übrigen klinischen Abthcilungen bereits ein Hinderniß abgebcn werde, welches die Nealisirung der Idee, den Psychiatrischen Unterricht auf einer Universität einzuführcn, sofort in Frage stellen könne, in jeder Hinsicht theilen, und es hat daher auf seine Forderung, daß, wenn irgend ein nennens- werther Nutzen aus einer derartigen Klinik überhaupt erzielt werden solle, dieselbe den Studirenden möglichst leicht zugänglich gemacht, und daß sie demgemäß am zweck mäßigsten in größter Nähe bei den übrigen Kliniken ge legen sein müsse, als eine vollkommen berechtigte anzuer kennen. Aus diesen Gründen hat daher das Collegium nunmehr die Erklärung abzugeben, daß eine psychia trische Klinkt in Leipzig am geeignetsten in unmittelbare Verbindung mit den bereits be stehenden klinischen Anstalten zu bringen sein werde. Desgleichen nimmt das Collegium keinen An stand, im Principe sein Einverständniß mit den weiteren Ideen Griesinger's auszusprechen, wonach die öffentlichen Anstalten für Geisteskranke bezüglich ihrer Lage, Ein richtung und Organisation sich nicht, wie bisher, nach der Heilbarkeit und Unheilbarkeit der Kranken, als vielmehr nach der präsumtiven Dauer ihres Aufenthalts in einer Anstalt richten sollen, und es theilt in den wesentlichsten Punkten seine Ansichten über die Beschaffenheit der nur für einen transitorischen Aufenthalt der Kranken bestimmten städtischen Asyle. Um so mehr findet es Veranlassung, dem genannten Autor in diesem Eintheilungsprincipe beizustim men, als derartige Asyle, wenn auch in unvollkommener Gestalt, als er verlangt, doch ihrem Wesen nach, bereits factisch mehrfach im Königreiche Sachsen bestehen, insofern nämlich in den städtischen Krankenhäusern der größeren Städte alljährlich eine nicht unbedeutende Anzahl Geistes- n.K. (7. Abonnement). kranker mit acuten Formen des Jrrseins ausgenommen werden, von welchen, abgesehen von den tödtlich endenden Fällen, nur eine verhältnißmäßig kleine Anzahl als un heilbar in die öffentlichen Anstalten abgegeben wird, wäh rend die bei Weitem größere entweder geheilt oder doch wesentlich gebessert abgeht. Wenn sich nun Griesinger in seinem Aufsatze (Seite 22) für die Benutzung des in einer Universitätsstadt zu gründenden städtischen Asyls zum klinischen Unterrichte ausspricht, so kann das Collegium - auch diesem Vorschläge nur seine ungeteilte Zustimmung geben und hat bei Anempfehlung einer solchen Einrichtung noch ganz besonders den Umstand hervorzuheben, daß, wenn auch die Ansprüche, welche an ein derartiges städtisches Asyl nach den Griesinger'schen Ideen in Bezug auf die ärztlichen Kräfte, die Abwartung und die Beaufsichtigung, der Kranken zu machen sein werden, durchaus nicht geringe genannt werden können, doch die von ihm an seine bau-, liehen Verhältnisse, seinen Umfang und den Krankenbestand gestellten Anforderungen nur mäßig sind, dahex auch der Aufwand für die Errichtung einer solchen Anstalt in un mittelbarer Nähe der übrigen Kliniken sicherlich nicht die Höhe erreichen wird, welche eine größere Irrenanstalt im modernen Style erfordern würde. Der zweite Punkt betrifft die Frage, ob und in/ welcher Weise die weiteren Vorschläge Griesingers be züglich einer freieren, Verpflegungsweise einer gewissem Klasse von Geisteskranken für den jetzigen Stand der öffentlichen Jrrenpflege in Sachsen zu verwenden seien? Im Allgemeinen hat das Collegium die Anschauungen Griesinger's, daß sehr viele Geisteskranke überhaupt einen viel größeren Grad von Freiheit vertragen, als ihnen nach der bisher üblichen Behandlungsweise gewahrt wird, zu theilen; in Bezug auf die sPecielle Form dieser freieren Verpstegungsweise aber glaubt es, und zwar namentlich auch mit Rücksicht auf die von Griesinger selbst mündlich gegebenen Auslassungen, sich dahin aussprechen zu müssen, daß die Befolgung der sogenannten familialen Verpflegung in unserem engeren Vaterlande gegenwärtig auf die größten Schwierigkeiten stoßen, wenn nicht geradezu unmöglich fallen würde, da es hierzu an der nothwendigsten Vor bedingung gebricht, nämlich den geeigneten Familien, bei welchen die Irren nach diesem Systeme untergebracht und daselbst Pflege, Aussicht und passende Beschäftigung finden sollen. Bevor man an die Einführung dieses Systems würde gehen können, müßte erst gleichsam eine Erziehung des betreffenden Publicums zur Jrrenpflege vorangegangen sein, welche aber nicht das Werk einer kurzen Zeit sein, sondern erst durch längeren Umgang mit Irren erworben werden könnte. Ist daher aus diesen Gründen vor der Hand von diesem Systeme der freieren Verpflegungsweise abzusehen, so trägt dagegen das Collegium kein Bedenken, das PrinciP der agri- colen Colonien, der sogenannten i'srES nArioolgs, in Verbindung und in nicht zu großer Entfernung von den be reits vorhandenen geschlossenen Anstalten dem königl. Mini sterium zur Annahme zu empfehlen. Jedenfalls könnest dieser Empfehlung die günstigen Erfahrungen zur Seite gestellt werden, welche anderwärts, z. B. in England, Frank reich, der Schweiz, mit diesem Systeme bereits gemacht worden sind, und es fordern diese Erfahrungen um so mehr zur Nachahmung auch in unserem Vaterlande auf, als die Beschäftigung mit Feld-und Gartenbau jetzt schon in den geschlossenem Landesirrenanstalten von den dazu 537
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