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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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im Monat znni Dienste cinberufen werden dürfe, so dann aber die Einberufung als Geschworner ablehnen könne, wenn er bereits drei Mal Schöffendienste verrich tet habe. Die Staatsregierung hat hierzu ihre Einwilligung «erklärt und schlägt deshalb mit deren Zustimmung die Deputation vor: 1. nach 8- 5 folgenden Zusatzparagraphcn einzu fügen: 5 b. Gerichtsschöffen, welche in wenigstens drei Sitzungen den Dienst als Schöffen geleistet haben, können ihre Einberufung zur nächsten Sitzungsperiode des Schwurgerichts in einer Eingabe an das Bezirksgericht ablehnen," und 2. in der dritten Alinea des §. 7 folgenden Satz anzuschließen: „insbesondere derselbe wider seinen Willen nicht öfterer, als einmal itn Monat einbcrUfen wirbt" Präsident Hab er körn: Nimmt die Kammer 7 mit dem von der Deputation vorgeschlage nen Zusatz an? — Einstimmig. „Nimiüt die Kammer ferner den neuen Pa ragraphen, wie er auf Seite 781 des Be richts von der Deputation vorgeschlagen ist, an?" Einstimmig. Referenf^S achße: Weiter fährt der Bericht fort: , ' §. 8' ' ' wird zur unveränderten Annahme empfohlen. ° Präsident Hab erkorn: Wird 8 unv er ändert angenommen? — Einstimmig. Referent Sachß e: Im Berichte heißt cs: d. Die Versagung von Auslösung für die Schöffen ist die natürliche Folge des gleichen Verhältnisses hinsichtlich dir Geschwornen, denen das öffentliche Interesse in den meisten Fällen noch bedeutendere Pecuniäre Opfer auferlegt. . Es wird daher die Annahme des Paragraphen vor- geschlaM. Ebenso werden die 10 bis mit 15 zur unver änderten Annahme empfohlen. - PÄside'nt Habierkhrn: U. 9 bis nüt 15 werden Mr unveränderten Annahme empfohlen. Begehrt zu die nest Paragraphen Jemand das Wort?— Abg, May! Abg. MayL Es ist zu diesem 8. 9 von unserer De putation dorgeschlagen worden', was auch schon früher bei dem Geschwornengesch Annahme: .gefunden hat, daß die > Geschwornen und im vorliegenden Falle also die Schöffen ! keine Auslösung bekommen sollen. Es kann mir nicht bci- . kommen, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen, in- ! dem ich voraussichtlich damit doch kein Glück Haben werde; ! allein das will ich constatiren, daß cs für einen großen Theil der in Zukunft gewählten Geschwornen und Schöffen eine sehr starke Zumuthnng ist, an deren Gemeinsein und Opferwilligkeit solche Zumuthungen zu stellen; denn'be- > denken Sic wohl, meine Herren, daß sehr viele darunter sind, welche nicht in der Lage sind, für das Gemeinwohl solche Opfer bringen zu können. Ich will das hier nur so beiläufig mit bemerkt haben. Ich will kein Prophet sein; glauben Sie aber sicher, daß gerade diese Bestim mungen des Paragraphen dazu angethan sind, daß schon in der nächsten Zeit nach der Publicativn des Gesetzes Beschwerden in dieser Beziehung an die Landesvertretung kommen werden. Präsident Haberkorn: WenirNiemand weiter das Wort begehrt, ertheile' ich dem Herrn Referenten das Wort. Referent Sachße: Das Bedenken, yeschtzs der ge ehrte Herr Abg. May ausgesprochen hat, trifft bei Weitem zum größten und überwiegenden Theile das Amt als Ge schworner; darüber haben wir schon beschlossen; ich kann also darauf nicht wieder zurückkommen. Bei dem Amt als Schöffen ist das Opfer ein doch bei Weitem geringeres. Also selbst angenommen: Jemand wird sechs Mal zu den Schöffenverhandlungen zugezogen, so sind, dies eben ,im Jahr sechs-Tage. .Für Diejenigen, die iinSczirksgerichts- ort selbst wohnen, wird damit ein pecuniäres Opfer nicht verbunden sein; es wird nur ein Opfer von Zeit sein. Für Diejenigen, die innerhalb der Postmeile wohnen, ist allerdings ein Opfer vorhanden; sie werden währens des Tages, wo sie eingezogen sind, sich selbst zu beköstigen haben; sie werden auch für ihr Fortkommen zu sorgen haben. Dieses Opfer wird aber meines Bedünkens ganz gewiß das Gefühl ausgleichen, dem öffentlichen Vertrauen zu entsprechen und eine so ehrenvolle Stellung anzuneh men, wie diejenige ist, in der über Ehre und Freiheit seiner Mitbürger erkannt wird. Ich glaube, daß die An erkennung und Achtung, die dafür den Schöffen in ihrer Gemeinde gezollt wird, das gebrachte Opfer weit in den Hintergrund wird treten lassen. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich schließe die Debatte. „Will die Kammer 8- 9 unverändert anneh men?" Einstimmig. „Nimmt dis Kammer auch die 88- 10 bis mit 1L unverändert an?" Einstimmig.
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