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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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nissen im Einklang stände, so wäre der Antrag der Depu tation, die Petition auf sich beruhen zu lassen, vollständig gerechtfertigt; da sich aber die Erklärung der königl. Staats regierung mit den factischen Verhältnissen nicht im Ein klänge befindet, so sollte ich meinen, man hätte den Peten ten mehr Rechnung tragen können und es wird von der Erklärung des Herrn königl. Commissars abhängen, was ich in dieser Sache thue, ob ich einen Antrag stelle oder nicht. Es steht hier, daß die Vergütung für Gewerbe- und Personalsteuerabschätzung von 15 auf 20 Ngr. erhöht worden sei. Meine Herren! Ich bin bereits zehn Jahre und länger Ortsdeputirter und habe im vorigen Jahre als Gemeindevorstand 10 Ngr., sonst nur 7*L Ngr. erhal ten, und hier steht 15 Lis 20 Ngr. Es scheint, als ob die königl. Staatsregierung diese gewähren wolle und es nur von den Bezirkssteuerinspectoren abhänge, sie zu gewähren oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so würde ich allerdings die königl. Staatsrcgicrung ersuchen, den Bezirkssteuer inspectoren dahin Anweisung zu ertheilen. Ich glaube aber doch, die Sache liegt etwas anders, als wie der Herr königl. Commissar erklärt hat. Es mag wohl die Weite der Ortschaften in Betracht gezogen werden und ich ersuche den Herrn königl. Commissar, mir darüber Auskunft zu erthei len, ob das einen Unterschied macht oder nicht, und ob sich die Erklärung nur aus die weiterliegenden Orte bezieht. Von der Erklärung wird es abhängen, was ich dann thue. Königl. Commissar Geh. Finanzrath Klemm: Durch Verordnung des Finanzministeriums von 1864 ist bestimmt worden, daß die Vergütung für die Ortsdeputirten, welche aus dem Lande der Gewerbe- und Pcrsonalsteuercatastra- tion beiwohnen, von 15 auf 20 Ngr. erhöht werden sollte. Es ist in dieser Verordnung zugleich auch ausdrücklich vor geschrieben, daß bei der Festsetzung der Zeit, welche den Ortsdeputirten vergütet wird, nicht blos die Zeit, welche die Catastration selbst erfordert, sondern auch die Zeit der Hin- und Herreise mit angercchnct werden soll, näm lich in den Fällen, wo die Catastration nicht an dem Orte -selbst stattsindet. Nach dieser Verordnung ist auch durch gängig im ganzcnLande verfahren worden und selbst wenn sich in einzelnen Fällen der Districtscvmmissar geirrt haben sollte, würde doch beim Ministerium der Jrrthum Lei Feststellung der Liquidation beseitigt worden sein. Wenn daher der Herr Abg. Fahnauer versichert, daß er zcither noch nicht 15 Ngr. empfangen habe, so kann dies nur darin liegen, daß die betreffende Catastration keinen vollen Tag in Anspruch genommen hat. Es wird näm lich ein voller Tag nur dann in Ansatz gebracht, wenn die 'Catastration sechs Stunden dauert; beträgt die Zeit weniger, "so wird nur Vs Tag gerechnet. Darin kann nur die Dif ferenz liegen und es wäre unrichtig, wenn man behaupten sollte, cs läge blos in der Willkür der Districtseommissare, hie Vergütung anzusctzen. Die Liquioation haben die Commissare streng nach den crtheilten Bestimmungen auf zustellen. Abg. Fahnauer: Meine Herren! Ich fühle mich durch die Erklärung des Herrn königl. Commissars inso fern beruhigt, als er die factischen Verhältnisse dargestellt hat; aber nicht insofern, als der Bericht gesagt hat, daß für die Assistenz der Ortsdeputirten bei Abschätzung der Gewerbe- und Pcrsonalstcuer die Vergütung von 15 aus 20 Ngr. erhöht worden ist, wo nicht dabei steht, ob für einen vollen oder für einen halben Tag, und insofern daraus ein Mißvcrftändniß entstehen kann, habe ich ge glaubt, die Sache in Anregung bringen zu müssen. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so schließe ich die Debatte. Hat der Herr Referent noch Etwas zu bemerken? (Wird verneint.) „Will die Kammer die Petition Gustav Adolph Schmidt's und Genossen auf sich beruhen lassen? Einstimmig. Ehe wir zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergehen, ertheile ich dem Herrn Abg. von Könneritz das Wort zum Vortrage einer Ständischen Schrift. (Abg. von Konneritz verliest die Ständische Schrift auf das königl. Decrct, die Giltigkeit der Localbau- ordnuugcn betreffend.) Wird die vorgctragcne Ständische Schrift nach Form und Inhalt genehmigt? — Genehmigt. Wir gehen nun zunächst zu dem Referate über, das Vereinigungsverfahren der dritten Deputa tion über die Petition Stahlknccht's und Ge nossen, die Einführung eines Bibclauszugs betreffen d.*) — Herr Abg. Weidaucr wird der Kammer s Vortrag erstatten. Referent Weid au er: lieber die Petition Ctahl- knecht's und Genossen, die Einführung eines Bibclauszugs in den sächsischen Volksschulen betreffend, hat die dritte Deputation Ihrer Kammer einen Antrag in Vorschlag ge bracht, welcher einstimmig angenommen worden ist und fol gendermaßen lautet: „1. Die hohe Staatsrcgicrung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweckmäßigkeit der Einführung cincs Bibclauszugs ehcbaldigst einzuholen und dabei namentlich auch die Ansichten practischer Schulmänner zu vernehmen; 2. in der zuversichtlichen Hoffnung, daß die ein zuholenden Gutachten der Einführung eines Bi- *) Vergl. L.M. N.K.S.ISSYflgg., 2458«^.—I.K.S.12Svslgtz 2028 ssgg.
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