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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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weil diese Abgabe eben vergessen worden war, gesagt: da die Befreiung nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist, so müssen folglich für die beim Mahnverfahren vorkom menden Schriften Stempelabgaben erhoben werden. Hat man das Supervisum begangen, so muß es nachträglich wieder gut gemacht werden. Es steht die Erhebung einer solchen Abgabe mit der sonstigen Gesetzgebung nicht im Einklänge und es lauft dem Zwecke des Mahnverfahrens, welches doch im Interesse der Betheiligten möglichst kurz rmd mit möglichst geringen Kosten verknüpft sein soll, diametral entgegen, wenn man aus der einen Seite in streitigen Rechtssachen, welche die 50 Thlr. nicht überstei gen, den Stempel nicht verlangt, und wenn man auf der anderen Seite, wo man ein kurzes Verfahren cinführen will, wegen geringer Beträge von wenigen Thalern oder Groschen den Stempel erhebt. Und warum? Weil man bei der Einführung des Mahnverfahrens vergessen bat, den Stempel wegzulassen. Es kann dies am wenigsten nachträglich dadurch gerechtfertigt werden, daß nach Ein führung des Mahnverfahrens infolge einer unglücklichen Politik unsere finanziellen Verhältnisse schlechter geworden find. Der Stempel beim Mahnverfahren wird die Staats kasse nicht besonders bereichern; derselbe wird aber, wenn er fortbesteht, die Leute dazu bringen, daß sie um der lästigen Stempelabgabe willen vom Mahnverfahren we niger Gebrauch machen. Ich glaube daher, der dritte An trag ist im Interesse der Betheiligteu und eines kürzeren .Verfahrens zu empfehlen. Meine Herren! Die ersten beiden Anträge habe ich im Interesse der Beamten und in der Ueberzeugung gestellt, daß die jetzige Zeit von der Art ist, daß die Gehalte der Beamten und ihr Einkommen ohnehin als unzureichend angesehen werden muß. Den dritten Antrag dagegen habe ich auf Grund mei ner practischen Erfahrungen gestellt, weil ich glaube, daß der Zweck, welchen man durch die Einführung des Mahn verfahrens erreichen will, durch die Auferlegung des Stem pels vereitelt wird. — Ich will Sie mit einer weiteren und längeren Begründung meiner Anträge nicht behelligen; ich habe in der letztverflossenen Zeit und in den letzten Tagen die Erfahrung gemacht, daß für die Anträge, welche der eine oder der andere Abgeordnete stellt, es noch eine Anzahl Adjutanten giebt, zu denen unter Anderem die Hitze des Tages und der Mangel an Zeit zu rechnen sind, und daß auch diese Gehilfen mitunter Einstimmigkeit unter den Parteien Hervorrufen. Ich bitte, die heutige Bedrängniß unserer Zeit ebenfalls einen Gehilfen für mich und meine Anträge sein zu lassen. Secretär Schenk: In Bezug auf den dritten Punkt werde ich mit dem Herrn Antragsteller und Herrn Abg. von Criegern stimmen. Dagegen werde ich ganz unbedenk lich gegen den ersten Antrag stimmen müssen. Meine Herren! Es mag für den Beamten unangenehm sein, bei seiner Versetzung Stempel und Kostengebühr zahlen zu müssen; indessen giebt es noch eine: Menge Verhältnisse, wo das Recht, Kosten und: Stempel einzuheben, was der Staat jetzt besitzt, einen viel drückenderen Eindruck macht. Ich erlaube mir, Sie zu erinnern an die unmündigen Kinder, die das Unglück gehabt haben., den Vater zu ver lieren, und die sich selbst aus cigenemVcrmögen erziehen lassen müssen. Diese Kinder haben bei einer Einnahme von 200 bis.250Thlr. jährlich, die zu der erforderlichen Erziehung, wenigstens bei einem alteren Knaben, nicht ausreichsn, für die Prüfung der Vormundschaftsrechnung, bei welcher die Einnahme Null fürNull aufgeht, bei welcher oft vielleicht noch zu kleinen Kapitalsangrisfen geschritten werden muß, bis zu 3 Thlr. Gebühren, incl. der Stempel u. s. w. zu bezahlen. Von diesem angeblichen Vermögen derselben sind solche Kinder nach denf zur Zeit bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Interesse des Staates zur Zahlung an Kosten, sowie der Einkommensteuer nebst Zuschlägen hierzu gehalten. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, schließe ich die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent vr. Hertel: Die Deputation hat keinen Augenblick verkannt, wie in dem Berichte auch bemerkt ist, daß allen diesen Anträgen die besten Absichten zu Grunde liegen, indem siebezwecken, theils denStaatsdienern, theils den Parteien möglichste Erleichterung zu verschaffen. Die Deputation hätte, wenn sie ihrem Herzen hätte folgen können, sehr gern Veranlassung genommen, den Anträgen beizutreten; aber, meine Herren, die Verhältnisse des Privatmannes sind oft so gestaltet, daß er bei dem besten Willen bei Weitem nicht alle Wünsche erfüllen kann, weil er nicht mehr ausgeben darf, als es seine Mittel erlauben, und ähnlich muß es auch der Staat machen. Ehe ich jedoch diesen Punkt noch weiter verfolge, will ich in Bezug auf den ersten Antrag Folgendes bemerken. Was die Anstellungskosten und die Gebühren für den Hofraug anlangt, so hat sich der Bericht bereits darüber ausgesprochen, daß sie früher und nach dem Stempelman date von 1819 weit höher waren, es ist also seitdem eine bedeutende Herabsetzung eingetreten, während im Allge meinen bei vielen Leistungen zur Staatskasse eine Er höhung eingetreten ist. Es möchte schwer sein, ein Land zu finden, wo für Erlangung derartiger Rangstellungen nicht auch eine Gebühr gezahlt werden müßte. Was ferner die Umzugskosten anlaugt, so scheint hier für eine größere Billigkeit zu sprechen; es ist aber zu be rücksichtigen, daß das Object, um das es sich dabei handelt, für die Staatskasse bedeutend ist in Betracht der Menge von Staatsdicnern. Allerdings können Fälle vorkommen, wo Unterstützungsrücksichten geboten erscheinen; doch giebt es auch viele Fälle, wo solche Rücksichten nicht eintreten.
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