Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den des älteren Stellvertrctungsfouds zu Bil- scheinen, düng eines Fonds vereinigt werden, dessenBudgetpost Bcstemmung dahin geht, vaß von den Zinsen / ch' ff Referent Seiler: Ich möchte nur noch dem ensgegen- trcten, daß mir der Herr Abg. Fahnauer eine Unrichtigkeit in meiner Auslassung nachsagt. Es kann diese Behaup tung nur aus einem Mißverständnisse beruhen. Beide Fonds werden so lange ungenützt liegen müssen, so lange sich das Kriegsministerium — nach der Ansicht der De- daß Ew. Königlichen Majestät Negierung diese Fonds sowohl hinsichtlich ihrer Substanz, als auch ihrer Eiutüufte ohne ständische Genehmigung zu keinem anderen, als den bezeichneten Zwecken verwenden, auch über die Benutzung der Erträg nisse dieser Fonds jedem ordentlichen Landtage Rechenschaft ablcgcu wolle." desselben Zulagen von je 100 Thlr. au Unter offiziere der touigl. sächsischen Armee, welche sich nach Vollendung ihrer gesetzlichen, be ziehentlich vertragsmäßig verlängerten activcn Dienstzeit zu dreijährigem weiteren, activcn Dienste als Streitende in der touigl. säch sischen Armee verpflichten, gewährt werden; behalten jedoch, sobald infolge veränderter Verhältnisse des Unteroffizicrsstandcs oder der Wchrvcrfassung das vorhandene Bedürfnis; in Wegfall kommt oder andcrweite Befriedigung findet, der Landesvcrtrctung über die fernere Verwendung der betreffenden Ertragnisse ver fassungsmäßigen Beschluß vor. 2. folgenden Zusatz in die Ständische Schrift be schließen: Wir crackten für räthlich, hierbei zugleich aus drücklich die völlige Ucbcrcinstimmuug der Ständcver- sammlung mit Ew. Königlichen Majestät Negierung darüber zu constatircn, daß s,) dieser neue Stcllvcrtrctungsfond sammt dessen Ncservcfond; b) der mittels Ständischer Schrift vom 1. August 1855 gebildete Fond für Dicustalterszulagcn an 201,550 Thlr. 17 Ngr. 6 Pf.; a) das durch dieselbe Ständische Schrift an die Soldatenkindcr-Erziehungsaustalt zu Struppen überwiesene Kapital von 30,456 Thlr. 20 Ngr., sowie ä) die .gestimmten, für die Soldatenkiudcr-Er ziehungsanstalt gestifteten Fonds, inclusive des Rittergutes Struppen; s) das Kapital von 17,653 Thlr. IO Ngr., wel ches mittels derselben Ständischen Schrift vom 1. August 1855 zu Bildung eines Unter- stützungsfonds für hilfsbedürftige Hinterlassene von Unteroffizieren dem Kricgsministerinm aus den Nestbestanden des älteren Stellvertretungs fonds überlassen worden ist, specicll sächsische Landesfonds sind, welche mit dem Militärbudget des Norddeutschen Bundes in keinerlei Verbindung stehen und speciell dem Königreiche Sach- . sen erhalten bleiben müssen, und haben uns endlich zu dem ehrerbietigen Anträge vereinigt: Präsident Haberkorn.: Begehrt hierüber Jemand das Wort? — Abg. Fahnauer! Abg. Fahnauer: Meine Herren! Die letzten Worte, welche der Herr Referent gesagt hat, dürften nicht vollständig auf Wahrheit beruhen; denn die Zinsen des älteren Stellvertretungsfonds würde das Kriegsministerium so lange zur Verwendung bekommen, so lange nicht ein anderer Beschluß von der Kammer gefaßt worden ist; cs würde sich also nur um den neuen handeln. Dieser würde allerdings Zinsen ansammeln müssen so lange, als nicht eine künftige Ständevcrsammlung darüber beschließt. Ich kann nicht anders, als bei allen Dem, was ich früher ge sagt habe, stehen bleiben, und werde nicht Einen Groschen bewilligen dem Kriegsminifterium als solchem, wenn cs auch ein sächsischer Fond bleibt- Mir bleibt daher unter den obwaltenden Umständen Nichts weiter übrig, als da gegen zu stimmen. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich schließe daher,die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. regicrung ihre Zustimmung erthcilt, ihren rcsp. Kammern zur Annahme zu empfehlen. Es ist das der Antrag der Ersten Kammer mit einigen Zusätzen, welche das ver fassungsmäßige Recht der Stände zu wahren bestimmt sind: ! „1. Die Kammer wolle ihre Zustimmung dazu aus-' sprechen, ! daß die bei der Auflösung des dermaligcn i Diesen Vorschlägen hat die Erste Kammer bereits ihreZn- Stcllvertrctuugsfvuds nach Befriedigung aller njmmuug erthcilt und die zweite Deputation Ihrer Kam- verfassungsmäßig darauf haftenden Verpflich-^^^ cmpMflt eine gleiche Zustimmung. Ich babe im tuugen verbleibenden Nestbcstande nut den, > ssi ff j < ff i- dcmKriegsmiuisterium zu Bildung eines Dienst-! Namen derDepntatron nur noch hcrvorzuhebcn, daß durch alterszulagcufonds im Betrage'von 201,550 die vereinbarten Zusätze zu dem Anträge der Ersten Kam- Thlr. 17 Ngr. 6 Pf. überlassenen Nestbestän- mcr die constitutioncllen Rechte der Kammern gewahrt die fraglichen Restbcstände nicht als tcn zu betrachten sind und durch An nahme des Vercinigungsvorschlags mindestens das noch erreicht wird, daß noch der ältere Stellvertretungsfond der Cognition der Kammern unbestritten unterworfen wird. Sollte die Kammer den Antrag ablehnen, so würden die Zinsen der Fonds ungenützt in der Kasse liegen bleiben; tritt die Kammer demselben bei, so kommen dieselben der Entwickelung unserer vaterländischen Armee zu Gute, werden dem Zwecke zugewendct, für welchen diese Unter stützung von der Staatsregierung so dringend befürwortet wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder