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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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der Zahl der Geschworncn aus den Bezirkslisten statt ans 150, auf 200 geschehen zu lassen. Ihre Deputation rathet Ihnen den Beitritt zu diesem Beschlüsse. Präsident Haberkorn: Will in Bezug auf die sen Punkt die Zweite Kammer der Ersten bei treten? — Einstimmig. Referent Koch: Zu Z. 21 Abs. 2 hat die Erste Kam mer beschlossen: „an die Staatsregierung den Antrag zu richten, es mögen die Directoren der betreffenden Bezirksgerichte angewiesen werden, die Namen der nachträglich aus der Jahresliste zur Erfüllung durch Loosziehung Aus gewählten sofort nach der Ausloosung dem Staats- anwalte und dem Angeklagten mitzutheilen." Mit diesem Anträge ist die Deputation einverstanden und rathet Ihnen den Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse. Präsident Habcrkorn: Tritt die Kammer hier der Ersten Kammer bei? — Einstimmig. Referent Koch: Die §§. 34 bis mit 43 oder, nach unserem Beschlüsse, 42, hat die Erste Kammer im Wesent lichen nach den diesseitigen Beschlüssen angenommen, jedoch den §. 36 als entbehrlich abgelchnt. Dieser §. 36 neuer Redaktion soll also nach dem Beschluß der Ersten Kammer in Wegfall kommen. Wir finden das unbedenklich und rathen den Beitritt. Präsident Haberkorn: Will die Kammer §. 36 fallen lassen? — Einstimmig. Referent Koch: In §. 40 hat die jenseitige Kammer den Absatz 2 abgeändert und zwar dahin, daß er lauten soll: „Ist die Zahl der Geschworncn, welche abgelchnt werden können, eine ungerade, so steht" u. s. w. wie die frühere Fassung. Auch damit ist die Deputation einverstanden. Präsident Haberkorn: Will die Kammer zu §. 40 der Ersten Kammer beitreten? — Ein stimmig. Referent Koch: Ferner soll in Alinea 4 anstatt der eingeklammerten §§. 31 und 36 gesetzt werden: „ einschließ lich der Zahl der Ergänznngsgeschworncn." Dies ist eine Conscquenz des früheren Beschlusses zu §.36 und die De putation empfiehlt daher ebenfalls den Beitritt. Präsident Haberkorn: Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? — Einverstanden. Referent Koch: Nun kommt §.44. Hier hat die Erste Kammer beschlossen, daß die an die Geschworncn zu richtende Ansprache etwas anders lauten solle; sie schlägt nämlich vor, es solle») das Wort: „voller" vor „Aufmerksamkeit" Wegfällen; b)anstatt: „Beweismittel für die Anschuldigung und Entschuldigung" gesagt werden: „Beweismittel für und wider den Angeklagten." Endlich o) soll die Ansprache mit den neu hinzuzufügenden Worten schließen: „wie Sie es vor Gott und Ihrem Gewissen verantworten können." Dies sind mehr blos formelle Aenderungcn und geben zu keinem Bedenken Veranlassung, weshalb die Deputation empfiehlt, denselben ebenfalls beizutrcten. Kgl. Kommissar Generalstaatsanwrlt vr. Schwarze: Herr Präsident, ich bitte ums Wort! — Ich bitte, die Frage nur zu beschränken auf die Punkte s, b und o. Präsident Haberkorn: Will die Kammer in Bezug auf die Abänderungen des§. 44, wie sie unters, b und oaufgeführt sind, dem Beschlüsse der Ersten Kammer beitreten? — Einstimmig. Referent Koch: Ich hatte mit Absicht hier den Vor trag unterbrochen, weil nun noch eine weitere Abänderung folgt, welche allerdings wichtiger ist. Es hat nämlich die Erste Kammer auf Vorschlag ihrer Deputation beschlossen, daß die von jedem einzelnen Geschwornen auszusprcchende eidliche Betheuerungsformel: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!" ohne jeden weiteren Zusatz laute, damit nicht unter der Wiederholung und Häufung der üblichen länge ren Betheuerungssormeln die Feierlichkeit und Würde der Handlung leide, und daß demgemäß die Worte: „unter Beifügung der — Betheuerungsformel" in Abs. 2 in Wegfall zu bringen seien. Bei diesem von der Ersten Kammer angenommenen Aenderungsvorschlage befindet sich, wie in dem jenseitigen Deputationsbericht gesagt ist, die Deputation im Einklänge mit der großen Mehrzahl der übrigen deut schen Gesetzgebungen; hat aber dieZustimmung der königl. Staatsregierung nicht erlangt. Ungeachtet dessen ist unsere Deputation gleichfalls in der Lage, Ihnen aus den im jenseitigen Berichte hervorgehobenen Gründen den Beitritt zu dem Beschlüsse der Ersten Kammer unbedenklich empfeh len zu können in der sicheren Erwartung, daß die hohe Staatsregierung schließlich noch die bis jetzt vorenthaltene Zustimmung ertheilen werde. Kgl. Commissar Gencralstaatsanwalt vr. Schwarze: Das Ministerium würde allerdings bedauern, wenn die hohe Kammer in dieser Beziehung abweichend von dem Ent wurf Beschluß fassen sollte. Es ist in dem Entwurf vor geschlagen, daß jeder Gcschworne bei dem Aufruf, nachdem er die rechte Hand aufgehoben, die Worte zu sprechen hat: Ich schwöre cs, so wahr mir Gott Helse, und mit Hin zufügung der Betheuerungsformel, die den Vorschriften seines besonderen religiösen Bekenntnisses angepaßt ist. Die Erste Kammer ist dagegen der Meinung, daß die Eides formel auf die Worte: Ich schwöre cs, so wahr mir Gott helfe! beschränkt werde, so daß die speciellc Betheuerungs-
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