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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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foriml, die nach dem besonderen Glaubeusbckenntniß des einzelnen Geschwornen beizufügen sein würde, bei dieser Vereidigung nicht mit ausgenommen wird. Die Deputation der Ersten Kammer hat als Motiv sür diese Abänderung angegeben einmal: es stehe diese einfache Eidesformel in Uebereinstimmung mit den meisten Schwurgerichtsgesetz- gebungcn anderer Länder, und zweitens, daß unter der Wiederholung und Häufung der längeren Bethcuerungs- formel die Feierlichkeit und Würde der Handlung leide. Das Ministerinm hat sich zur Zeit nicht überzeugen können, daß diese beiden Gründe ausreichend sind, um die Ab weichung von dem Entwurf zu rechtfertigen. Was den ersten Grund anlangt, so habe ich zu constatircn, daß zwar ein großer Theil der Schwurgerichtsgcsetze die von der Ersten Kammer beschlossene abgekürzte Eidesformel eben falls enthält; aber in dem Berichte der ersten Deputation der Ersten Kammer ist nicht mit erwähnt worden, daß aller dings hier dieKürze der Betheuerungssormelmit derjenigen Eidesformel in Uebereinstimmung steht, die daselbst in den übrigen gerichtlichen und ähnlichenVereidigungengebräuch lich ist, während bei uns in Sachsen die Eidesformel so wohl in Civil-, als in Criminasachen erst mit einer Be- theuerungsfvrmel schließt, die dem speciellen Glaubens- bekenntniß entsprechend angepaßt ist. Insbesondere ist in der Strafpryceßordnung die Formel des Eides ebenso, wie sonst uyd bisher beiunsgebräuchlichist, vvrgeschrieben: ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum und sein heiliges Wort, nud beziehentlich mit den Verän derungen und Zusätzen, die ein anderes Glaubcnsbckennt- niß, als das protestantische verlangt. Es steht also der Entwurf in diesem Punkte in Uebereinstimmung mit der übrigen Gesetzgebung unseres Vaterlandes. Wasdaszweite Argument anlangt, daß die Feierlichkeit und Würde der Verhandlung unter der längeren Betheuerungsformel des Udes leide, so möchte ich auf der anderen Seite aus eigener Erfahrung constatiren, daß die Kürze der Betheucrungs- formel gerade in das Gegentheil umschlägt, daß die Worte in schnellem Tempo und mit größter Raschheit von den Geschwornen gesprochen zu werden Pflegen, so daß wirklich die Feierlichkeit und Würde der Vereidigung vollständig beeinträchtigt ist. Die Negierung hat nicht wünschen kön nen, daß deshalb, weil durch die kürzere Betheuerungs- sormel Zeit erspart, die Würde und Feierlichkeit der Hand lung beeinträchtigt wird. Bei der hohenWichtigkeit, welche das Amt eines Geschwornen hat, hat die Regierung es nicht sür zweckmäßig gehalten, hier eine kürzere Eidesfor mel vorzuschlagcn, als wie sie bei jedem Object von viel leicht nur einem Thaler vorgeschrieben ist. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich schließe daher die Debatte, und wenn der Herr Referent Nichts hinznzufügen hat, kann abgestimmt werden. „Will die Kammer sich bezüglich der Betheue rungsformel dem Beschlüsse der Ersten Kam mer anschließend" Gegen 18 Stimmen ist dem Beschlüsse beige treten. Referent Koch: Es kommt nun bei §.45 noch eine Differenz, welche sich ebenfalls erledigt, wenn die Kammer unserem Vorschläge Lcitritt und dem jenseitigen Beschlüsse zustimmt, dahin gehend, die Worte: „in derselben Sitzung", „sei es", „oder an verschiedenen" wegzulasscn und statt: „Tagen" zu setzen: „Tage". Präsident Haberkorn: §.45. Will die Kam mer dem Beschlüsse der Ersten Kammer beitre ten? — Beige tret en. Referent Koch: Zum Schluffe ist nun noch nöthig, daß die Kammer ebenso wie die Erste Kammer beschließt, die nachträglich eingegangenen Petitionen des Stadtrathes und der Stadtverordneten zu Treuen, des Stadtrathes und der Stadtverordneten zu Eibenstock und des Rathcs und der Stadtverordneten zu Schneeberg, soweit sie nicht durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf ihre Erledigung gefunden haben, auf sich beruhen zu lassen. Es wird vor geschlagen, demgemäß zu beschließen. Präsident Haberkorn: Will dieKammer die gedachten Petitionen, soweit sie nicht durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf ihre Erledigung gefunden haben, auf sich beruhen lassen? — Einstimmig; Wir gehen nun zum dritten Gegenstände der Tages ordnung über, zum Vortrage der Differenzen beim Entwürfe eines Gesetzes, die Aufhebung, be ziehentlich Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuches betreffend.*) — Herr Abg, Müller (Chemnitz) wird der Kammer Vortrag erstatten. Referent Müller (Chemnitz): Ueber die Differen zen in den Beschlüssen der beiden Kammern auf das aller höchste Decret Nr. 97, den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung, beziehentlich Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuches betreffend, vom 25. Januar 1868, hat die außerordentliche Deputation der Kammer folgenden Vortrag zu erstatten: Zu Novelle I. Ueber den die Aufhebung der Todesstrafe aus sprechenden Abschnitt des bezeichneten Gesetzentwurfs hatten sich die betreffenden Deputationen beider Kam mern in eine die Ablehnung der Vorlage beantragende ") Vcrgl. L.M.-H K. S.SSb4flgg., LYS7flgg.—I. K. S. MVflgg., 1S7S M., tSdO flgs.
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