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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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PräWcnt Habcrkorn: Ist dieKammer hier mit e i n verstai: de n? — Ei uv e r ft anr> e n. Referent Mosch: Nach Art. 302 Ms. 2 der Straf- proceßordnnng ist künflighin die besetz rankte Klagfrcisprc- > .chung aufgehoben Worten. Es hat nun tu der jenseitigen i Kainmcr der Freiherr von Hansen den Antrag gestellt: „die Slänbcversammlnng wolle ter Negierung die Er mächtigung crtheilcn, alle Diejenigen "wieder in den Genuß der bürgerlichen Ehrenrechte zu setzen, welche dieselben deshalb verloren haben, weil sie wegen eines wegen allgemeinen Begriffen entehrenden Vergehens nur im Mangel mehreren Verdachts, resp. nur be schränkt klagfret gesprochen wor.cn sind." Ihre Deputation hat diesen Antrag als ganz zweKmaßig Zu bezeichnen und kann Ihnen denselben nur Mr Annahme empfehlen. Präsident Haberkorn: WilldierKarnmer auch diesem Anträge bei treten? Mu slim mag. Referent Mosch: Bei den von der diesseitigen Kammer beschlossenen Zusätzen ist unter "Nr. H gesagt 'worden: „Da die Strafschärfungen durch die Novelle zum Strafgesetzbuch«: aufgehoben worden sind, vcrüberflüssigt sich der diesen Punkt betreffende Art. 419 und wird daher 'Streichung beantragt/' Es ist aber in der jenseitigen Kammer dagegen cinge- wcndct worden, daß, da die Schärfung durch Entziehung .Wanner Kost nach Novelle XXV noch fortbestehe, eine andere Fassung des Art. 419 der Ncdacrionscommission überlassen werden und eine vollständige Streichung nicht .erfolgen möge. Ihre Deputation hat sich von der Richtig keit dieser Einwendung überzeugt und kann Ihnen an- rathcn, auch diesem Vorschläge bcizntreten. Präsident Haberkorn: Will die Kammer auch diesem Anträge beitre-tcn? — Einstimmig. Referent Mosch: Die jenseitige Kammer hat noch Eßer den von uns beschlossenen Zusätzen einen neuen vorgeschlagen, welcher dahin geht: „Die konigl. Ctaatsregierung wolle den bei der juristischen Faenltät der Universität Leipzig angeslelltcn Professoren und habilitirten Docenteu die Berechtigung Zum Amte eines Pertheidsgcrs crttzcilen, jedoch ohne die in Art. 40 Ahs. 3 der Strafprvceßordnung erwähnte Verpflichtung." Nämlich Art. 40 der Strafprvceßordnung bestimmt: „Der gewählte oder beigcordnete Pcrtheidigcr kann nicht ohne erhebliche Gründe den 'Auftrag ablchneu." ' Ihre Deputation hat im Allgemeinen Nichts" dagegen, däß dem jenseitigen Beschlüsse beigetreten werde, soweit die bei der Universität - aUgcstesttcn Prostssvrcn und chahii- litirte» Docenten zu dÄMMe eines HerthöidigerS <zuge- lässen werden können ; sie ist aber der Ansicht, daß -sie j ebenso, wie alle Advocaten die Vertheidigung übernehmen ^müssen, auch nicht von der Verpflichtung befreit werden «dürfen, die Vertheidigung zu übernehmen; daß also auf !"sie auch Art. 40 Abs. 3 mit Anwendung zu erleiden habe. Nun ist es möglich, daß das Vereiniguugsverfahren auch 'hier -eine Einigung zu Stande bringt; vor der Hand würde die Deputation uur anrathcn können, diesen Zusatz in der von der jenseitigen Kammer-gewählten Fassung-abzulehucn. Präsident Haberkorn: Will die Kammer zur Zeit diesen Zusatz ablehnend — Einstimmig. Referent Mosch: Es haben beide Kammern bei Wcrathung des Gesetzes über das Verfahren in den vor die Gcschwornen gewiesenen Untersuchungssachcn beschlossen, daß die Nothwendigkeit der Vertheidigung schon dann ein treten solle, sobald die Verweisung vor das Schwurgericht beantragt worden ist. Die Erste Kammer hat nun bestimmt, daß der hier festgestcllte frühere Zeitpunkt auch der Con sequenz halber für die bezirksgerichtlichen Fälle nvth- 'wendigcr Vertheidigung in Geltung treten solle. Sie ist auch ferner der Ansicht, daß die weitere Ausführung dieser Bestimmung der künftigen Nedactionscommissivn überlassen werden möge. Auch Ihre Deputation ist mit diesen Vor schlägen vollständig einverstanden und rathet Ihnen an, -ciziltreten. Präsident Habcrkorn: Will die Kammer in Bezug auf die Vertheidigung dem Beschlüsse der Ersten Kammer bcitreten? — Einstimmig, Nun wird Herr Abg. Sachße über den Gesetzent wurf, die Schöffengerichte betreffend,"") Vortrag erstatten. Referent Sachße: Die Disferenzpunkte in den Be schlüssen beider Kammern über die Gesetzvorlage, die Zu ziehung von Gcrichtsschvffcn bei bezirksgerichtlichen Straf sachen betreffend, sind folgende: Zu tz-5 hat die jenseitige Kammer beschlossen, im dritten Absätze sub k nach den Worten: „Diejenigen, welche" einzuschaltcn die Worte: „binnen Jahresfrist", um damit eine noch größere Er leichterung in Ucbernahme des Amts der Gerichtsschöffen zu erzielen. Ihre Deputation ist diesem Vorschläge bei-- getreten, Präsident Haberkorn: Will die Kammer auch dieseyr Beschlüsse der Ersten Kammer beitre- t-eu? — Ei nst rmmig, /Referent Sachße: Eine Consequettz dieses Be- 'schl.usses tritt zu §. 7 auf, Wo ebenso der Zusatz: ,Mi nen Jahresfrist" nach dem Eingangsworte. „Gerichts- Bergt. L.M. Il-K. S. 3521 flA I. K. 'S.!2W flW
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