„Ob sie den 1. Absatz des §26 genehmigen will?" Einstimmig. Ich habe nun weiter zu fragen: „Ob sie diesem 1. Absätze noch den Satz zu fügen will, den Herr von König beantragt hat; pflichtet die Kammer dem Antrag des Herrn von König bei?" Gegen 1 Stimme. Weiter habe ich die Kammer zu fragen: „Ob sie den übrigen Theil des§26 geneh migen will?" Ist einstimmig erfolgt. Und nun frage ich die Kammer: „Ob sie dem 8 26 in der beschlossenen Maße ihre Genehmigung ertheilt?" Einstimmig. Ich frage die Kammer weiter: „Ob sie den 27, 28 und 29, welche von der Deputation einschließlich der gewählten Ueberschriften zur unveränderten Annahme nach dem Beschluß der Zweiten Kammer em pfohlen sind, auch ihrerseits ihre Zustimm ung ertheilen will?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: (Be richt Seite 465.) 8 30 beantragt die Deputation die Streichung der aus der vorletzten Zeile zu lesenden Worte: „oder dessen Stellvertreter"; im Uebrigcn aber denselben sammt Ueberschrift zu genehmigen. Präsident von Zehmen: Wünscht Jemand das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, richte ich an die Kammer die Frage: „Ob sie in Gemäßheit des Vorschlags der Deputation auf der vorletzten Zeile des Z3O die Worte: „oder dessen Stellvertreter" strei chen will?" Einstimmig. Und nun frage ich die Kammer: „Ob dieselbe mit dieser Abänderung dem §30nach den Beschlüssen der Zweiten Kam mer ihre Genehmigung ertheilt?" Einstimmig. Referent Kammerherr vonErdmannsdorff: (Be richt Seite 465.) Den 8 31, wie er in der Zweiten Kammer beschlossen worden ist, bittet die Deputation ab zulehnen, beantragt vielmehr, denselben in folgender Fas sung anzunehmen: § 31. Tagegelder und Reisekosten. „Die Mitgliedschaft in der Einschätzungscommission ist ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt. Diejenigen Mitglieder, welche nicht im Districte wohnen, empfangen Tagegelder, deren Höhe das Finanz ministerium bestimmt. Auch werden ihnen die Reisekosten vergütet." Meine hochgeehrten Herren I Sie haben unsern Be richt gelesen, die Deputation glaubte in der strengen Durch führung des Princips des Selbstgouvernements daran fest halten zu müssen, daß eine Vergütung nicht eintritt für ein Amt, das der Ausfluß der Selbstverwaltung ist, und da bei Sitzungen innerhalb des Wohnortes oder Districtes von Baarauslagen keine Rede sein kann, so beantragt die Deputation daher, § 31 in der angegebenen Fassung an zunehmen. Präsident von Zehmen: Meldet sich Jemand zum Wort? — Es ist nicht der Fall und richte ich daher an die Kammer die Frage: „Ob sie 8 31 in der Fassung und nach dem Dorsch lag der Deputationannehmen will? Einstimmig. Es ist somit 8 31 der Zusammenstellung nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer gefallen. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Es würde zunächst ein Antrag zu stellen sein auf Genehmigung der Ueberschrift: „III. Vorbereitung der Ein schätzung." Präsident vonZehmen: Wenn Niemand das Wort ergreift, was nicht der Fall ist, so richte ich an die Kam mer die Frage: „Ob sie die Ueberschrift „III. Vorbereitung der Einschätzung" vor 8 32 der Zusammenstellung genehmigen will? Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: (Bericht S. 466.) 8 32 wird zur Annahme in der von der Zweiten Kammer beschlossenen Weise beantragt. Präsident von Zehmen: Wünscht Jemand das Wort zu § 32? — Es ist nicht der Fall. Die Deputation schlägt dessen Annahme einschließlich der Ueberschrift nach dem Beschlusse der Zweiten Kammer vor. „Tritt die diesseitige Kammer bei?" Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: (Be richt §§ 33—37. S. 466—470.) Denselben Antrag habe ich zu stellen in Bezug auf 8 33. Präsident von Zehmen: „Pflichtet die Kam mer auch bei §33 — sofern Niemand das Wort