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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,2
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028296Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028296Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028296Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-10-09
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Minister so ausführlich und schlagend auseinandcrgesetzt hat, daß ick cs nicht besser könnte. So wie Sie feste Sätze annehmen, so erleichtern Sie es den jetzt Hochbesteuerten und bringen in eine ungünstigere Lage die jetzt niedriger Besteuerten. Das mußten wir also sofort aufgebcn. Nun hieß es: Was dann? Der Griff liegt fo nahe, wie nur was, daß man denselben Tarif für alle die Categvrien, welche in 84 genannt sind, nimmt, der schon gilt für Fabri kanten, Händler, Kaufleute und Gastwirthc. Und das ist doch nicht so exorbitant, wenn man Kaufleute mit Fabri kanten und Händlern in dieselbe Categorie stellt? Wer hat denn jemals bei den Fabrikanten und Händlern von 20 Procent Erlaß gesprochen? Das ist Niemand eingefallen, warum denn jetzt auf einmal? Meine Herren, es ist heute wieder der Vergleich gemacht — nicht von uns, sondern von einem der Vorredner — zwischen den in § 4 Ge nannten und dem Grundbesitzer. Meine Herren! Wir wollen einmal im Lande herumfragen — ich garautire dafür, wenn Sic heute die Frage stellen an sämmtliche Grundbe sitzer: Willst Du statt Deiner Grundsteuer nach dem Tarif v genommen werden ohne Abzug der 20 Procent? so wird er sagen: mit Vergnügen! Meine Herren! In allen ökonomischen Zeitschriften, wissenschaftlichen, wie praktischen, wird jetzt ausgerechnet, daß der Grundbesitzer 9 Procent Steuer giebt. So rechnet es sich allerdings aus dem Papier heraus. Wenn man aber bedenkt, daßdc^Gruwdwerthscitl834.un Wcrthe gestiegen ist, so stellt sich die Steuer noch auf 6 Procent, allermindestens 5 Procent, die der Grundbesitzer giebt. Nuu, meine Herren! Der allerhöchste Satz, der in der Scala I) vorkommt, ist 2N Procent und davon sollen noch 20 Pro cent abgchen? Der Durchschnitt in der Scala ist zwischen 1?/s und 1A und da sollen noch 20 Procent abgehen? Uns war cs nicht erfindlich, ich wiederhole es, uns, die wir Anfan gs ganz dafür waren, daß Dilligkeitsrücksichten dafür sprechen, bestimmten dieselben Gründe, die wir heute vom Herrn Minister gehört haben, diesen Abzug zu streichen; denn es wäre ungerecht gegen die Anderen, die diese 20 Proccnt aufbringen müssen. Läge der Fall so, daß wir 20 Proccnt Rabatt oder Erlaß, oder wie wir es nennen wollen, bewilligen sollten für den kleineren Gewerbetreiben den, kleineren Händler, für Die, die eine geringere Einnahme haben, als die Anderen, das würde gewiß Ihrer Aller Beifall finden und auch die Deputation würde dann sofort zugestimmt haben. Aber jetzt ist es gerade umgedreht. Wir erleichtern durch den Zwanzigprocenterlaß die beste Situa tion; aber, meine Herren, aufgebracht muß das Deficit werden von den schlechter Situirten. Das ist ein Verfah ren, welches wir eben nicht billigen konnten, und das ist der Grund, warum wir uns der Ansicht des Herrn Ministers angeschlossen haben und Sie unsrerseits bitten müssen, der Regierungsvorlage zuzustimmen und nicht dem Beschlusse der Zweiten Kammer. Präsident Rülke: Die Debatte, wie sie eben im Gang ist, hat uns deutlich gezeigt, wie gefährlich und bedenklich cs ist, Flickwerk an einem Gesetze vorzunehmen nnd nur stückweise mit Reformen vorzugehen. Es kommt nichts Ganzes und nichts Ordentliches heraus und deshalb entstehen Differenzen, wie die vorliegenden. Ich glaube auch, wenn wir uns nicht so schnell als möglich erman nen, einmal ein Steuergesetz aus einem Guß zu machen, daß wir auf jedem Landtage immer wieder dieselbe Plage haben, wie wir sie schon viele Mal gehabt haben. Der Herr Minister hat uns durch seine Hinweisung aus die be stehende Gesetzgebung allerdings gezeigt, daß in den alten Gesetzen Bestimmungen enthalten sind, welche sich auch auf die neuen Einrichtungen mit übertragen lassen. Allein nach meinem Dafürhalten scheint zu viel in die Hände der Steuerbeamten gelegt zu werden und es ist ganz noth wendig, daß bei diesem Gesetze, wie wir es jetzt aufzu stellen beabsichtigen, feste Bestimmungen gegeben werden, um nicht der Willkür Thür und Thor zu öffnen. So war es z. B. bei dem Gesetze von 1850, wo ein Abzug von einem Fünftel gestattet war. Dort legte man in die Hände der Stcuerbcamten, wenn sie fühlten, daß das oder jene Object vielleicht zu hoch besteuert sei, die Berechtigung, ein Fünftel abziehen zu dürfen. Später im Jahre 1858, wo man ein- gesehen hatte, daß dies zu Mißverständnissen führen müßte, wurde bestimmt, daß überhaupt bei Acticngesellschaften und dcn-CÄtegoricn ,-^ic in 8 6 genannt sind, ein Fünftel ab gezogen werden konnte und mußte. Jetzt nun heißt es, man kann ja nach § 26 nach dem Gesetze von 1858 ebenfalls noch darauf zurückkommeu; wenn der Steuerbeamtc findet, daß Der oder Jener zu hoch abgeschätzt ist, dann kann er noch ein Fünftel abziehen. Aber, meine Herren, das sind Maßregeln, die in einem Gesetze eigentlich gar nicht stehen, gar nicht aufkommen dürften, es müssen ganz feste und stricte Bestimmungen getroffen werden, nach welchen man verfahren kann und muß, nicht so, daß ein Jeder nach seinem Gutdünken verfahren darf, wie es ihm beliebt. Der Herr Referent findet den Satz von 2^/3 Procent außerordentlich niedrig bei Abschätzung des Gewerbes. Nun, meine Herren, der Satz ist ein sehr hoher und wenn Sie die Gewerbe betrachten, wie sie in den letzten Jahren nach Einführung der neuen Gewerbe gesetze, namentlich nach Einführung der Freizügigkeit sich gestaltet haben, so werden Sie den goldenen Boden nicht mehr so deutlich sehen, an dem man sich früher erfreute. Das Gewerbe ist jetzt in eine Lage gebracht, die in der That keine bcneidenswerthe ist, und wenn der Herr Mi nister zwei Gewerbe herausgenommen hat, so läßt sich dagegen nur einwenden, daß hier allerdings einige wenige Ausnahmen bestehen mögen. Es waren das die Bäcker und die Fleischer. Hier sind wohl Einzelne darunter, die sich besser befinden, als andere Gewerbetreibende; allein sie stehen einmal in dieser Categorie und es
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