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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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ich mich durchaus nicht einverstanden erklären können, wenn ich von vornherein darüber zu sprechen Gelegenheit ge habt hätte. Zum Theil sind diese Bedenken gegen die Wahl des Kaßbergcs aber auch angeregt von Seiten des Stadt raths im Berichte voni 6. Decembcr 1873 und somit habe auch ich mich in dieser Beziehung anzuschließen. Nun muß ich zwar insofern das Hohe Ministerium in Schutz nehmen, als dasselbe sich vor Kurzem an den Stadtrath von Chem nitz gewendet und denselben veranlaßt hat, einen der Stadt näher und besser gelegenen Platz zu beschaffen. Der Stadt rath hat sich auch vielfach Mühe gegeben; denn er hat 11 Pläne genau untersuchen lassen. Ja aber freilich dann kommt man eben wieder auf den Finanzpunkt; innerhalb der Stabt sind vollständig freie Räume von dieser Größe, von 20 — 25,000 lUMeter, gar nicht leicht zu schaffen, ohne Häuser niederzureißen, und dann wird man wieder an den Mahnspruch des Herrn von Erdmannsdorff erinnert, und wahrscheinlich hat das Justizministerium schon im Voraus diesen Mahnruf empfunden und glaubte davon absehen zu müssen. Was soll nun in dieser Angelegenheit geschehen, da man einmal soweit vorgegangen ist und das Augenmerk dergestalt auf senen Kaßberg gerichtet hat, daß das Ministerium dem Stadtrath von Chemnitz einmal die Zu fügung gemacht hat, es möge nur der Stadtrath einen Platz in Vorschlag bringen, der der Stadt näher gelegen ist und nicht erheblich mehr koste, als der Bauplatz auf dem Kaßberg? Nun, in dieser Beziehung scheitert natür lich Alles! Es ist nicht möglich, für denselben Preis in der Mitte von Häusern einen Platz zu beschaffen, als ein Platz kostet, welcher entfernt, auf einer Höhe liegt. Die Entfernung desKaßbergs will man übrigens nicht so bedeu tend beurtheilt haben; die Lage für das Justizgebäude in größern Städten ist einmal für den Einen nah, für den Andern entfernt; in der Residenzstadt Dresden wird das vielleicht noch auffallender werden; aber in Chemnitz ist außerdem die Höhe, die zu ersteigen ist, um zum künftigen Justiz gebäude zu gelangen, besonders zu betonen. Ich willunter den vorliegenden Umständen mich mit dem Antrag der Deputation zwar begnügen; mochte aber nicht unterlassen, wenigstens aus verschiedene Bedenken aufmerksam zu machen und dabei insbesondere den Wunsch geltend zu machen, daß das Hohe Justizministerium sich bemühen möge, doch noch auf irgend eine Weise dafür zu sorgen, daß das Gefangenenhaus nicht- gar so störend für das Gymnasium sich darstellen möge. Es ist dieser Gesichts punkt auch von einem Redner in der Zweiten Kammer angedeutet worden und hat der Herr Justizminister dar auf hingewiesen, daß zwischen dem Platz für die Themis nebst Gesängnißgebäude Höfe und Gärten sich befänden. Ich meinerseits weiß von Gärten nichts; es ist eine sehr geringe Entfernung von dem Gymnasialgebäude bis zu der Grenze, wo das Gesängnißgebäude hinkommen soll, uno diese ist so nubeeeulend, daß man von Gärten nicht sprechen kann. Eon Höfen weiß ich auch nichts, als daß ein einziger Gefangenenhofprojeetirt ist, welcher bis zu der Grenze des Grundstücks, worauf das Gymnasialgebäude steht, kommen soll. Es wird also doch der Wunsch gerecht fertigt sein, daß in dieser Beziehung das Justizministerium j sich bemühen möge, möglichst die Befürchtungen zu be seitigen, die setzt deshalb erhoben werden. Die Techniker sind ja, ich will nicht sagen, zu Allem fähig, aber in solchen Sachen können sie ungemein viel leisten; also sie werden zu dem schönen Justizpalast, der auf der Höhe sich erhebt, vielleicht mit schönen Thürmcn, auch irgend ein Project ausfindig machen können, damit wenigstens für das Gymnasium nicht die Befürchtung vorhanden ist, die ich angedeutet habe. Ein zweiter Wunsch bezieht sich darauf, daß statt der jetzt vorhandenen, zum Kaßberg führenden Treppe, welche sehr unbequem für das Gericht sein würde, ein angemessenerWeghingebautwürde. Wenn aber der Herr Justizminister in der Zweiten Kammer eine Aeußerung gethan hat, die ich gleich anführen werde, so muß ich allerdings mein Bedauern aussprechen. Er sagte, ungefähr: wenn etwa ein Fahrweg sich dort noch noth wendig machen sollte und wenn die Stadt einen solchen haben wolle, so möge sie sich einen bauen und ihn selber bezahlen. Ich bedaure diese Antwort deshalb, weil sie so zu sagen böses Blut macht in einer so bedeutenden Ge meinde, die dem Justizministerium gegenüber gar keine Anträge gestellt hat. Die Stadtgemeinde hat keinen An trag daraus gestellt und da sollte ich meinen, müßte man auch nicht sagen: wenn sie einen haben wolle, dann möge sie sich nur selbst einen bauen. Nun war zwar die Ver anlassung zu dieser Bemerkung durch einen Abgeordneten gegeben; ich möchte indessen doch glauben, es hätte der Herr Justizminister sagen können „wenn der Herr Ab geordnete einen Weg haben will, so mag er sich nur den Weg bauen"; die Stadtgemeinde muß ich in dieser Bezieh ung in Schutz nehmen. Sollte aber in Zukunst ja noch ein Weg nothwendig werden, so versteht es sich von selbst, daß dies nicht der Stadt zugemuthet werden kann, sondern daß das Sache des Staates ist. Endlich habe ich noch den Wunsch auszusprechen, daß das Justizministerium die jetzt im Besitze des Fiscus befindlichen Gebäude wenigstens nicht vorschnell veräußern möge, sondern gleich von vorn herein mit daran gedacht werden möge, daß sür die Stadt in Zukunft unbedingt wenigstens eine Commandite — so will ich es nennen — für die Acte der freiwilligen Ge richtsbarkeit hergestellt werden müsse. Denn es wird sich — ich glaube das prophetisch voraussagen zu können — in dieser Hinsicht mancher Wunsch geltend machen, der später nicht zurückzuweisen ist. Wenn ältere Leute bei Errichtung von Testamenten, bei Regulirung von Nach lässen, überhaupt in Hppothekensachen auf den Kaßberg in das Justizgebäude gehen sollen, das wird ihnen jeden-
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