Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3!8 r.K. 2». Mtzms, «M 12.Nbnlor W74. jeuseitkgen Kammer nicht, weil dies Wörtchen „nur" in dem hier erwähnten Satze ursprünglich gar nicht aus genommen und nur im früheren Berichte der Deputation der Ersten Kammer auf dasselbe wiederum zurückge kommen war. Bei dem Vereinigungsfahren sagte man sich aber übereinstimmend, daß füglich dieses Wörtchen wegbleiben könne, ohne den Sinn zu stören, und deshalb schlägt die Deputation vor, ganz im Sinne des Resultats des Wer» einigungsversahrens zu beschließen, daß das Wörtchen „nur" in dem Satze, welcher hier aufgeführt ist: „das Ablesen von Vorträgen in der Kammer ist den Berichterstattern gestattet" wegbleiben soll. Präsident vonZehmen: Ich bin insofern mit dem Herrn Referenten verschiedener Ansicht, als ich glaube, in dieser Beziehung nicht eine Frage an die Kammer richten zu müssen. Die Fassung, um die es sich hier handelt, ist in beiden Kammern beschlossen und es war im Ver einigungsverfahren nur in Frage gestellt, ob nicht redac- tionell das Wörtchen „ nur " aufzunehmen sei. Davon hat man wieder abgesehen. Die Beschlüsse beider Kammern stehen fest und damit erledigt sich dieser Punkt. Referent Bürgermeister Müller: Ich meinerseits kann damit ganz einverstanden sein. Es ist die Ansicht der Deputation dadurch zu Tage gelegt und was im früheren Berichte enthalten ist, hiernach corrigirt. Wenn also der Herr Präsident es nicht für nöthig hält, abstimmen zu lassen, so beantragt die Deputation auch nicht die Ab stimmung. (Der Neferent spricht noch einige Worte leise zum Präsidenten.) Präsident von Z ehmeu: Meine Herreu s Der Herr Referent scheint sich noch einige Zweifel machen zu wollen nach seinen Privatmittheilungen. Es ist wohl ebenso ein fach, wenn ich die Kammer frage: „Ob sie.gestattet, daß das Wörtchen „nur" vor wie nach wegbleibt. Genehmigt dies die Kammer?" Einstimmige Referent Bürgermeister Wüller: Wir kommen zu Punkt 5 des Berichts, Seite 194, die namentliche Abstimm ung betreffend-: „Unter Fallenlassen der von der Zweiten Kammer beschlossenen Aenderung wird § 17 unverändert nach dem Regievungsentwurfe zur Annahme empfohlen." Dieser Punkt, ist in der Zweiten .Kammer ebenfalls einstimmig genehmigt worden und die Deputation räth Ihnen gleichfalls an, denselben anzunehmen. Präsident von Zehmeu: Verlangt Jemand dar Wort zu Punkt 5? Ta sich Niemand meldet, so habe ich an die Kammer dis Frage zu richten: „Db sie dem Gutachten der Vereinigung-!- deputation beitreten will, 17 des Negier- ungsentwurss unverändert anz»nehmen?" Ist erfolgt. Referent Bürgermeister Müller: Punkt 6 lautet: 21, welcher die Aufnahme der Protokolle über die Beratungen in den Kammern betrifft, soll in Entsprechung des Wunsches der Zweiten Kammer fol gende Fassung erhalten: „lieber die Verhandlungen der Kammern wer den durch deren Secretäre Protokolle ausgenom men, welche die Zahl der anwesenden Mitglieder angeben und die gefaßten Beschlüsse enthalten. Die aufgenommenen Protokolle sinch wenn sie nicht in der Kammer zur Vorlesung und Ge nehmigung gelangen, von dem Präsidenten und zwei anderen von demselben zu bestimmenden Kammermitgliedern zu prüfen und nach Beseitig ung etwaiger Anstände Namens der Kammer zu genehmigen. In jedem Falle sind die Protokolle von den bezeichneten Personen zu vollziehen. Sollen in denselben Erklärungen der Staats- regierung festgestellt werden, so bedürfen sie der Genehmigung der dabei beteiligten Regierungs organe"." Der früher in uusrerKammer ausgesprochene Wunsch, daß in der Regel die Protokolle sofort in den Sitzungen ausgenommen, vorgelesen und genehmigt werden möchten, ist nach dieser im Vereinigungsverfahren gefaßten Fassung nicht erreicht worden, wenigstens ist dir Bestimmung nicht zum Austrage gebracht worden, daß die Protokolle in, der Regel in der Sitzung abgefaßt und vollzogen werden sollen. Dagegen ist die Ihnen eben mitgetheilte Fassung bei dem Vereinigungsverfahren zur Annahme empfohlen worden, daß die Protokolle, wenn sie nicht in der Kammer zur Vor lesung undGenehmigung gelangen, dann von dem Präsi denten und 2 anderen von ihm zu bestimmenden Kammer mitgliedern geprüft und nach Beseitigung etwaiger Anstände Namens der Kammer genehmigt werden sollen. Es ist bei dieser Fassung darauf Rücksicht genommen worden, daß, wenn die Protokolle nicht sofort in der Kammer zur Voll ziehung gelangen, dann die Referenten nicht unter allen Umständen werden zur Vollziehung zu erlangen sein. Es läßt sich dann denken, daß die Referenten, wer weiß, aus welchem Grunde, nicht zur Hand sind, und es wäre dann ein Anstand vorhanden, welcher verhinderte, die Sache schnell zur Erledigung zu bringen. Aus diesem Grunde schlägt die Vereinigungsdeputation vor, die Fassung so zu wählen, wie ich sie eben mitgetheilt habe. Es wird in diesen Fällen der Präsident zwei andere Mitglieder bestim men, welchemit ilMdasWeitere rücksichtlich der Vollziehung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder