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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
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Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Der Bericht fährt fort S. 263: j „Im Königl. Dccret Nr. 4."— bis—„9600 Thlr." Präsident von Zehmen: Es meldet sich Niemand zum Wort und ich erkläre die unter s. aufgeführten 9000 Thlr. für die Anstalt Sachsenburg, die in Gemäßheit des Königl. Decrets Nr. 4 gefordert worden sind, für g e - n ehmrgt. Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Der Bericht fährt fort S. 264—65. b. Anstalten Hohnstein und Vvigtsberg. „Zu Beschaffung" - bis — „wahren werde". Präsident von Zehmen: Wenn Niemand das Wort verlangt zu den eben von dem Herrn Referenten vorge- tragencn verschiedenen Unterpositionen, so erkläre ich diese hiermit sämmtlich, wie sie S. 264 und 265 des Berichts unter b.—k. aufgeführt sind, für gen chmigt. Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Weiter heißt es im Bericht S. 265 und 66. Position 29. Statistisches Büreau. „Dafürwerden gefordert" — bis—„19,000Thlr." Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort zu Position H9?— Da Niemand zu Position 29 das Wort begehrt, so erkläre ich die daselbst geforderten 19,000 Thlr. hiermit für genehmigt. Es ist dies die letzte Position des Budgets für das Ministerium des Innern. Wir können zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung übergehen. Derselbe besteht in dem ander weitigen Vortrag nach Maßgabe von § 128 der Verfassungsurkunde über Position 22 a.I. des Ausgabebudgets. (Vergl. M. I. K. S. 463) Es ist die.Position, bei welcher in der Abstimmung der letzten Sitzung die Stimmen gestanden haben. Ich bitte den Herrn Referenten, den Sachstand nochmals vorzu tragen. Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Bei der letzten Abstimmung standen die Stimmen und deshalb muß heute nochmals zur Berathung und Beschlußfassung vorgegangen werden. Die Position 22 a. ist von der Majorität der Deputation 'gemäß des Negierungspostulats zu bewilligen empfohlen, und zwar in der Höhe von 16,000 Thlr; von der Minorität ist beantragt, dieses Postulat gleichlautend mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer mit26,000Thlrn. j zu bewilligen. Präsident von Zehmen: Ich habe zunächst zu fragen: ob Jemand nochmals das Wort begehrt? Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg. Se.Königl.HoheitPrinz Georg: Ich habe im Namen der Majorität der zweiten Deputation zu erklären, daß nach demAusfall der neulichen Abstimmung über Position 22 II, wobei die 10,000 Thlr., welche die Zweite Kammer be willigt hatte, von dieser Kammer genehmigt worden sind, die Majorität keinen Werth mehr auf ihre früheren Vor schläge legt und deshalb für das Gutachten der Minorität stimmen wird, und bitte ich alle diejenigen Herren, welche damals mit uns gestimmt haben, auch nunmehr mit uns für die Erhöhung zu stimmen. (Bravo!) Graf Rex: Ich erlaube mir zu erklären, daß ich auch für diese Erhöhung stimmen werde, nachdem eben dieselbe Summe zu Gunsten der Landwirthschast in der letzten Sitzung bewilligt worden ist. Ich würde es für unbillig halten, wenn, nachdem die Landwirthschast dieseErhöhung erhalten hat, jetzt der Industrie eine gleiche Bewilligung nicht gewährt würde- Ich glaube daher keine Jnconsequenz zu begehens wenn ich heute für diese Erhöhung stimme. Präsident von Zehmen: Insofern Niemand weiter das Wort begehrt, schließe ich die Debatte vorbehältlich des Schlußworts. des Herrn Referenten, wenn er noch etwas zu bemerken hat. (Referent verzichtet.) - Der Herr Referent verzichtet. Ich habe nunmehr an die Kammer die Frage zu richten und werde auch wie das vorige Mal die erste Frage auf die höhere Summe richten: „Ob Sie also bei der Position 22a., 26,000 Thaler in das Budget ausgenommen wissen wollen?" Einstimmig erfolgt. EL erledigt sich also die Frage a^f die niedere Summe, die früher zur Entschließung vorlag, und habe ich nurnoch die Abstimmung nachzuholen über die Gesammtsumme, welche nun unter Position 22 a. in das Budget aufzunehmen ist. Die Deputation hatte ursprünglich vorgeschlagen, bei dieser Position nur dte Gesammtausgabe von 190,390 Thlrn- und 4835 Thlr. transitorisch zu bewilligen; infolge der eben stattgefundenen Abstimmung ergiebt sich aber eine Erhöhung dieser Summe aus 210,390 Thlr., da runter 4835 Thlr. transitorisch, conform den betreffenden Beschlüssen der Zweiten Kammer, Ich frage nun die Kammer:
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