Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,1
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028297Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028297Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028297Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1873/74,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll28.05.1874 -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- BandBand 1873/74,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
In Bezug auf die erläuternde Bemerkung des Herrn Referenten, die er uns bei § 2 vortrug, habe ich nur da rauf hinzuweisen, daßder Ausdruck „ vrtsanwesende staats- angehörige Bevölkerung" überhaupt im Gesetzentwurf nicht vorkommt, also eine Frage darauf nicht zu richten ist. Die Deputation schlägt vor, § 2 unverändert zu genehmigen. Sofern also Niemand etwas weiter zu erinnern hat, richte ich an die Kammer die Frage „Ob sie § 2 in Gemäßheit der Regierungs vorlage genehmigen will?" Einstimmig. Referent Präsident Rülke: Zu § 3 ist ebenfalls Nichts zu bemerken, er wird unverändert zur Annahme empfohlen. Nur hat er noch einen Zusatz erhalten unter der Rubrik § 3b., er lautet so: „Erfolgen aus den Nutzungen dieses Vermögens Verwendungen für Bezirksanstalten, für deren Zwecke an einzelnen Orten des Bezirks-durch örtliche Einrich tungen bereits in ausreichender Weise Fürsorge ge troffen, so ist den betreffenden Ortsgemeinden aus den gedachten Vermögensnutzungen ein entsprechender An theil zu gewähren. Die Schlußbestimmnng in § 23 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873, leidet auch in diesem Falle Anwendung". Auch dieser Zusatz ist von der jenseitigen Kammer an genommen worden und die Deputation empfiehlt Ihnen ebenfalls mit § 3 den Zusatzparagraphen 3b. Präsident von Zeh men: Verlangt Jemand das Wort zu § 3 und § 3 b. ? Es ist nicht der Fall. , Ich frage die Kammer: ' „Genehmigt sie§3 der Regierungsvorlage?", Einstimmig. Ferner: „Will die Kammer auch § 3b., wie er von der Zweiten Kammer beschlossen worden ist, ebenfalls ihrerseits genehmigen?" Einstimmig. Referent'Präsident Rülke: § 4 wird unverändert zur Annahme empfohlen. Präsident v o n Z e h m e n: Sofern Niemand das Wort begehrt, frage ich die Kammer: „Ob sie § 4 unverändert nach der Regier ungsvorlage genehmigt?" EiUstimmig. Referent Präsident Rülke: Ebenso § 5 unverändert zur Annahme. Präsident von Zehmen: Verlangt hier Jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. „Genehmigt die Kammer § 5 nach der Re gierungsvorlage?" Einstimmig. Referent Präsident Rülke: § 6. Unsere Ministerien der Finanzen und des Innern sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Ebenfalls zur Annahme. Präsident von Zehmen: Sofern Niemand zu 8 6 das Motzt verlangt, .frage ich die.Kammer: „O>b sie 86 ebenso,.wie den Etngang unddie Ueberschri ft des Gesetzentwurfs genehmigen will?" Einstimmig. Da es sich hier um einen-.Gesetzentwurf, der .mittelst König!. Decrets vorgelegt-worden ist, handelt, so ist -die Hauptabstimmung mittelst Namensaufrufs noch zu be- wirken, ich frage daher die Kammer : ; , „Ob sie den eben berath^nen Gesetzentwurf genehmigt und demgemäß auf das König!. Decret Nr. 5 sich gegen die Staatsregierung erklären will?" Es stimmten mit I a die Herren: Präsident von Zehmen. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer. Seeretär Bürgermeister Löhr. Seeretär von Schütz. Prinz Georg, Königl. Hoheit. .Professor vr. Fricke. . Bischof Forwerk. Superintendent -vr. Lechler. Graf zur Lippe. von Böhlan. Bürgermeister Martini. von Schönberg. Freiherr Or. von Falkenstein. Präsident Becker. Bürgermeister Hirschberg. Graf von Rex. Sahrer von Sahr- Freiherr von Ferber. Freiherr von Burgk. Rittergutsbesitzer Peltz. Bürgermeister Hennig. 109*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder