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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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1. K. 11 Sitzung, am 10. Februar 1S16 111 (Oberbürgermeister Blüher.) genannt ist, daß auch die Spannung zwischen den Er zeugungshöchstpreisen und den Kleinhandelspreisen von 1 M. 30 Pf. zu niedrig war. (Sehr richtig!) Wenn man diese 1 M. 30 Pf. halbiert und zu 65 Pf. dem Großhandel und mit weiteren 65 Pf. dem Kleinhandel zuweist, so ergibt eine einfache Rechnung, daß zunächst einmal der Großhandel nicht existieren kann. Namentlich bei uns, wo es sich darum handelt, doch Transportkosten zu bezahlen, wird man mindestens an eigenen Auslagen rechnen müssen: 30—40 Pf. für Fracht, 15 — 20 Pf. für Abnahme, für Ausladen, Säcke usw. 20 Pf.; das er gibt allein 65—80 Pf., und da soll der Großhändler bei 65 Pf. Kapital, Risiko usw. noch mit hineinkalkulieren. Und auch für die Kleinhändler ist mir von Sachkundigen und unbefangenen Stellen der Satz von 65 Pf. als nicht genügend bezeichnet worden. Meine Herren! Der Satz von 2 M. 85 Pf., der Erzeugerhöchstpreis, scheint mir, wie gesagt, gleichfalls zu niedrig. Man hat sich bemüht, die Gestehungskosten zu berechnen. Ich halte das für ein müßiges Beginnen. Die Gestehungskosten sind hier anders als dort, und vor allem gibt es noch keine ein wandfreie und über allem Zweifel erhabene Methode, die Gestehungskosten zu berechnen. Aber auch wenn man die M Gestehungskosten kennt, darf man doch nicht verkennen, daß natürlich nicht bloß der Kostenwert, sondern auch der Gebrauchswert in Frage kommt, und da muß man berücksichtigen, daß der Bauer, der Landwirt die Kar toffeln auch verfüttern kann. Dazu kommt ein weiterer Fehler. Es ist zweifelhaft, ob die Höchstpreise, die der Reichskanzler in seiner Be kanntmachung vom 28. Oktober festgesetzt hat, sich nur auf Speisekartoffeln beziehen oder auch auf Futterkartoffeln. Ich als Jurist und auch meine Dresdner Stadtverwaltung sind immer davon ausgegangen, daß, da die Höchstpreise eingeführt sind für Kartoffeln schlechthin, sie sich auch auf Futterkartoffeln beziehen. Ich weiß aber, daß die Praxis anderwärts anderer Meinung gewesen ist und daß das dazu geführt hat, daß man für Futterkartoffeln 3 M. 30 Pf. und 3 M. 50 Pf. bezahlt hat, während man Speisekartoffeln schon abgeben sollte, wenn möglich noch verlesen, für 2 M. 85 Pf. Daß dieses Exempel nicht klappen konnte, war klar. Es ist gesagt worden: ja, die Preise für Futter- kartoffeln seien deshalb so hoch, weil die Preise für das Vieh ganz unnötig gesteigert worden wären. Ich will auf die Frage, ob die Viehpreise zu hoch waren, ob die Futterkartoffelpreise zu hoch waren, gar nicht eingehen; denn für die Bemessung der Höchstpreise für Speisekar toffeln kam es nicht darauf an, wie die Preise für Futter- (v) kartoffeln nach der oder jener Meinung hätten sein sollen, sondern wie sie tatsächlich waren; und da die Preise für Futterkartoffeln viel höher waren als die Preise für Speisekartoffeln, so konnte die angeordnete Regelung nicht funktionieren. Sodann komme ich nochmals auf etwas, was schon der Herr Berichterstatter berührt hat. Es ist uns seiner zeit im Herbst mit aller Bestimmtheit versichert worden, die Höchstpreise, die damals für Kartoffeln festgesetzt wurden, würden bleiben und durchgehalten werden, es werde nicht wieder eine Erhöhung der Kartoffelpreise stattfinden. Wir alle unteren Behörden und Nachgeordneten Stellen, haben das weiter versichert; und jetzt stehen wir da und müssen alle zugeben, daß diese Versicherungen nicht ge halten werden. Welches Maß an behördlicher Autorität und welches Maß an Vertrauen zu den behördlichen Stellen damit vertan worden ist, das läßt sich schwer ausdenken. (Sehr richtig!) Ich muß aber auch sagen, es tun mir diejenigen Land wirte leid, die seinerzeit ihre Kartoffeln zu 2 M. 85 Pf. herausgegeben haben und nun sehen, wie derjenige, der sie zurückgehalten hat, eine Prämie darauf erhält. Jeden falls kann es niemandem verdacht werden, wenn er daraus ein großes Maß von Verbitterung schöpft. Das gleiche Maß von Verbitterung gilt für die Konsumentenkreise, die jetzt sehen, daß sie doch höhere Preise bezahlen müssen, als ihnen seinerzeit zugesichert worden ist. Nun kommt aber noch hinzu, daß diese Erhöhung der Höchstpreise in einer Form erfolgte, die geradezu dazu angetan war, sämtliche Klarheit, die noch bestand, zu be seitigen. Es wurde nämlich nicht offiziell der Höchstpreis erhöht, sondern eS kam ein Rundschreiben der Reichs kartoffelstelle, daß die Kommunalverbände und die Heeres- und Marineverwaltung sollten bewilligen dürfen eine Er höhung der Preise um 1 M. 25 Pf., aber mit zeitlicher Begrenzung, nämlich wenn die Käufe getätigt würden bis zum 15. Februar und wenn die gekauften Mengen ge liefert würden bis zum 29. Februar. Die Sache war damit gekennzeichnet als vorübergehende Maßnahme, und jeder spannte nun: Was wird nun nach dem 29. Februar? Selbstverständlich dachte nun jeder Landwirt, nachdem nun schon einmal vorübergehend erhöht worden ist, wird nach dem 1. März weiter erhöht werden. Man hatte damit erreicht, daß die Zurückhaltung, soweit sie bestand, noch wesentlich gesteigert wurde. Das ist der Erfolg dieser Politik gewesen! Und nun ist noch eine weitere Verordnung vom Reichskanzler vom 27. Januar gekommen, die noch mehr 21*
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