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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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I. K. 22. Sitzung, am 24. März 1916 329 (Berichterstatter Amtshauptmann Graf ,n Castell «Castell, rung der Stiftungszinsen im allgemeinen einer Nach revision und Regelung zu unterziehen. Denn trotz der Ausführungen Sr. Exzellenz kann ich mich wenigstens nicht davon abbringen lassen, daß die Stiftungsurkunde doch genau so und in dem Sinne ausgelegt werden muß, wie sie zur Zeit der Stiftungserrichtung verstanden werden wollte und verstanden werden sollte; diese Bestimmung in Ziffer 3, die auch Se. Exzellenz erwähnte, die Berücksichtigung der Stiftungszinsen bei Aussetzung des Ruhegehaltes, ist aus dem Rechtszu stand zu erklären, der znr Zeit der Errichtung der Stiftung bestand. Wie auch bereits in dem schriftlichen Berichte erwähnt ist, teilte der zur Emeritierung gelan gende Pfarrer mit dem neuen Stelleninhaber das Ein kommen, und da sollte eben bei dieser Teilung des Einkommens ein Teil der Stiftungszinsen auch mit be rücksichtigt werden. Ich möchte also nochmals bitten, das Votum der Deputation anzunehmen, und zwar auch in dem Sinne, daß diese Beschwerde den Anlaß dazu geben soll, die Katastrierung der gesamten Stiftungszinsen bei den verschiedenen Pfarrstellen nachzuprüfen. Präsident: Das Wort hat Se. Magnifizenz Herr Oberhofprediger vvr. Dibelius. Oberhofpredigervvv. Dibelius,Magnifizenz: D) Der ausführlichen Darlegung Sr. Exzellenz des Herrn Kultusministers habe ich nichts Wesentliches mehr hinzu zufügen. Aber ich bitte doch um die Erlaubnis, feststellen zu dürfen, daß das Landeskonsistorium durchaus anerkennt, wie eine gewisse Härte für den Pfarrer von Collmen in der jetzigen Behandlung der Stiftung liegt. Ich muß aber zugleich betonen, daß nicht wenige Geistliche des Landes sich in ganz ähnlicher Lage befinden, um nicht zu sagen, in derselben Lage, und daß eine Änderung, wie schon Se. Exzellenz hervorgehoben hat, nicht möglich ist, solange die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Der schon mehrfach erwähnte 8 9 der sogenannten Zulageverordnung vom 19. Februar 1909 bestimmt, daß das gesamte im Kataster der betreffenden Stelle eingetragene pensionsfähige Diensteinkommen nur mit Ausschluß der freien Wohnung in Anrechnung zu kommen hat für die Be rechnung der Alterszulagen. Se. Exzellenz der Herr Kultus minister hat schon darauf hingewiesen, daß der jetzige Pfarrer von Collmen, solange er noch keine Alters zulagen zu beanspruchen hatte, ganz zufrieden gewesen zu sein scheint mit der jetzigen Katastrierung der Stiftungs zinsen; wenigstens hat er so lange keine Klage laut werden lassen, als er noch keine Alterszulage zu beziehen hatte. Ich mache ferner nochmals, wie schon im vorigen Landtage, darauf aufmerksam, daß durch die Bestimmung l, Erlaucht.) in 8 6 Punkt 2 des Entwurfes zum Pfarrbesoldungs- M gesetz allen solchen Klagen und Seufzern ein für alle mal ein Ende bereitet wäre, wenn es in 8 6 dieses Entwurfes heißt, daß der „Mindestbetrag des reinen Stelleneinkommens" zu berechnen ist im Kataster der be treffenden Stelle nach dem pensionsfähigen Dienstein kommen mit Ausschluß — nun lese ich bloß die be treffenden Worte — der der Stelle von dritter Seite ausgesetzten Dienstbezüge, die zu dem Zwecke ausgesetzt sind, „daß sie dem Stelleninhaber außer dem regelmäßigen Amtseinkommen zukommen sollen". Was man also gegen wärtig als eine Härte empfindet, würde dann vollständig wegfallen, wenn Sie dieser Bestimmung des Pfarr besoldungsgesetzes Ihre Zustimmung gegeben hätten. Nun könnte man einwenden, es möge diese Einzel bestimmung aus dem Pfarrbesoldungsgesetz herausgenommen und in gesetzliche Übung gesetzt werden. Ich mache dem gegenüber darauf aufmerksam, daß gerade dieses Hohe Haus bei der Beratung des Pfarrbesoldungsgesetzentwurfes neben diesem einen Spezialwunsch auch mehrere andere Einzelwünsche hervorgehoben hat, die dann gleichzeitig herausgehoben werden müßten. Da ist es, glaube ich, besser, sich später an die heute beklagte Härte zu erinnern, wenn das Pfarrbesoldungsgesetz hoffentlich einmal wieder kehrt. Heute werde ich, wenn das Hohe Haus dem An träge der Deputation zustimmen sollte, der Staatsregierung die Petition zur Erwägung zu übergeben, solchem Be schluß mich in der Hoffnung nicht entgegenstemmen, daß dadurch Ihre Bedenken gegen das Pfarrbesoldungsgesetz sich entschieden mindern, und daß Sie — ich brauche die selbe Zensur, die heute Ihre verehrte Deputation braucht, — dann dem Pfarrbeioldungsgesetz Ihre gütige, noch malige wohlwollende Erwägung zuteil werden lassen. Präsident: Das Wort hat Se. Erlaucht Graf und Herr v. Schönburg-Glauchau. Graf nnd Herr von Schönburg-Glauchau, Erlaucht: Meine Herren! Die Unterschriften des Be richtes enthalten nicht meinen Namen, obwohl ich auch Mitglied der Deputation bin. Ich will nur erwähnen, daß das auf einer Zufälligkeit beruht, daß ich zufällig, ich weiß nicht auS welchem Grunde, nicht zugegen war, als der Bericht gelesen wurde. Ich erkläre mich vollständig mit dessen Inhalt ein verstanden, und wenn es eine Differenz zwischen mir und der Deputation gegeben hätte, könnte es höchstens die gewesen sein, daß ich noch eine weitergehendere Berück sichtigung vielleicht gern gesehen hätte. Es sind von Sr. Exzellenz dem Herrn Staatsminister verschiedene Be denken gegen das Votum der Deputation geltend gemacht 58*
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