Ov) das Gesetz über die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnungen und des Gemeinde-, des Kirchen- und des Schulsteuergesetzes unter dem 3. Dezember 1914; das Gesetz über die Aufnahme einer Staatsanleihe unter dem 4. Dezember 1914; das Gesetz, die Wählerlisten für die Wahlen zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend, unter dem 18. Dezember 1914; das Gesetz über die Vertretung der Notare unter dem 12. Juli 1915; das Gesetz über das Steuer-Reklamationsrecht der Kriegs teilnehmer unter dem 21. Juli 1915; das Gesetz, eine Neuwahl der Beisitzer der Bergschieds gerichte betreffend, unter dem 21. Juli 1915; das Gesetz, betreffend die Hinausschiebung der Neu wahlen für die Zweite Kammer der Stände versammlung, unter dem 24. Juli 1915; das Gesetz über die weitere Hinausschiebung der Ge meindewahlen unter dem 7. August 1915. Im Laufe der Finanzperiode 1914/15 sind das In dustriegleis im Pöhlbachtale (Wiesenbad-Plattental) und die Strecke Zeulenroda unt. Bf. - Zeulenroda ob. Bf. dem D) Betriebe übergeben worden. Die Strecken Eppendorf- Großwaltersdorf, Klingenthal-Untersachsenberg, Klingen berg-Colmnitz-Oberdittmannsdorf und Geising-Altenberg, deren Eröffnung in der Finanzperiode 1914/15 in Aus sicht genommen war, werden in der Finanzperiode 1916/17 dem Betriebe übergeben werden. Ebenso werden im Laufe der Finauzperiode 1916/17 voraussichtlich eröffnet werden die Verläugerungsstrecke der elektrischen Straßenbahn Dresden (-Mickten)-Kötzschenbroda nach Zitzschewig sowie die Linien Theuma - Plauen (Vogtl.) und Kupferhammer- Grünthal - Deutschneudorf. Nunmehr trat Se. Exzellenz Staatsminister vvr. Dr.-Jng. Beck vor die Stufen des Thrones und erklärte auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs den 36. ordentlichen Landtag der Monarchie für eröffnet. Se. Majestät der König entblößte das Haupt, erhob Sich vom Throne und verließ, nachdem sich der Zug ge bildet hatte, den Thronsaal. Beim Verlassen desselben brachte der Präsident der Zweiten Kammer, Geheimer Hofrat vr. Vogel, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den König aus.